Volltext: Der Stand der Schulhygiene

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verbindlichen Normalplänen, die sich nicht bewährt 
haben, die Grundsätze für die Ausführung der Schu'bauten in den 
verschiedensten Verhältnissen übersichtlich und anschaulich dar 
zustellen, dann würde jedenfalls im gegebenen Falle bei Schul 
bauten auf dem Lande den Schulbehörden und Gemeinden die 
Wahl eines richtigen Bauplaues erleichtert, und der Na hteil ver 
mieden werden, daß sich nach Fertigstellung des Baues bereits 
wesentliche Mängel desselben geltend machen. 
Es sei hier darauf hingewiesen, daß in Kroatien und 
Slavonien durch eine Verordnung der Landesregierung vom 
Jahre 1895 bestimmte Vorschriften für den Bau der Volks 
schulen nach modernen schulhygienischen Grundsätzen erlassen, 
und denselben Baupläne angeschlossen wurden, nach welchen jetzt 
die Schulbauten aufgeführt werden* 
Kontagiöse Augenkrankkeiten. 
Die Behandlung der kontagiösen Augenerkrankungen in der 
Schule fallen, soweit sie Teilerscheinungen anderer Infektions 
krankheiten sind, mit der Behandlung dieser zusammen» Das 
Trachom (aegyptische Augenentzündung) fordert nach Ilueppe 
keinen Ausschluß der Kinder von der Schule; seine 
Bekämpfung ist eine Angelegenheit, die ein ganz spezielles Vor 
gehen seitens der Medizinalbehörden erfordert. 
Die Tuberkulose. 
Für die Tuberkulose als Schulkrankheit ist der Umstand als 
günstig anzusehen, daß dieselbe erst vom Beginn der Pubertät 
bis zum 30. Jahre progressiv zunimmt, somit in den Volksschulen 
von untergeordneter Bedeutung ist, und erst in der Mittelschule 
an Bedeutung gewinnt. Anderseits wird es aber immer wahr 
scheinlicher, daß viele Lungentuberkulose sich den Keim ihrer 
Krankheit bereits im Kindesalter geholt haben, und daß auch der 
Schulbesuch die Gelegenheit dazu bieten kann. 
Uebrigens ist die Gefahr einer direkten Ansteckung ge 
sunder Kinder durch tuberkulöse insoferne eine verhältnismäßig 
geringe, als die Kinder im schulpflichtigen Alter meist nicht an Tuber 
kulose der Lungen, sondern an Tuberkulose der Drüsen, Knochen,
	        
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