Volltext: Der Stand der Schulhygiene

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Als Schulbänke werden durch diese Ministerialverordnung 
zwar zweisitzige vor den mehrsitzigen empfohlen, doch ist für die 
selben eine Plusdistanz vorgeschrieben, damit „bequemes Schreiben 
bei sanfter Biegung des Körpers nach vorne, sowie das Stehen 
in denselben möglich ist»“ 
Diese Vorschrift steht somit der Verwendung 
von zweisitzigen Bänken mit Minusdistanz ent 
gegen. 
Mit der Ministerialverordnung vom 8. Juni 1890, Z. 9782, 
wurden auf Grund eines Gutachtens des obersten Sanitätsrates 
neue Bestimmungen über die Einrichtung der Volks- und Bürger 
schulgebäude für die Bukowina getroffen, welche auch den 
Landesschulräten der übrigen Kronländer zur Berücksichtigung 
mitgeteilt wurden. 
Durch diese Verordnung (sowie auch durch die Verordnung des 
niederöst. Landesschulrates vom 23. November 1905, Z. 17ö 162/11) 
wird die Zimmer tiefe hauptsächlich von der Fenst er 
höhe abhängig gemacht und das Maximum derselben mit 7 Meter 
begrenzt. „Auch diejenigen Sitzplätze, welche an der der Fenster 
wand gegenüberliegenden Wand sich befinden, müssen noch 
genügend erhellt sein und daher bei Schulen auf dem Lande 
jedenfalls, bei Schulen in der Stadt, wenn irgend möglich, von 
den ungünstigsten Plätzen längs der inneren Zimmerwand der 
Himmel bis zu einer Höhe von 0*6 Meter unter dem Fenster 
sturze herab zu sehen sein. Eine richtige Verteilung und zu 
reichende Größe der Fenster vorausgesetzt, soll die Zimmer 
tiefe nicht mehr als die doppelte Höhe des 
Fensterscheitels über der Ebene der Subsellien 
tischplatten betragen/ 4 
Das Mindestmaß der Bodenfläche ist nach der Zahl der 
Schüler, welche pro Klasse 80 nicht überschreiten darf, „aber 
wenn irgend möglich, nicht mehr als 40—50 be 
tragen sollte“, und nach der Größe der Subsellien, der Aus 
stattungsgegenstände des Schulzimmers, des Ofens und der 
Zwischengänge festzusetzen, mit der Voraussetzung, daß für jeden 
Schüler als solchen ein Flächenraum von mindestens 0*6 Quadrat 
meter entfällt. 
Als Zwischenraum zwischen den Bankreihen werden 80 Zenti 
meter, zwischen diesen und den Wänden je 50 Zentimeter, die 
Entfernung zwischen der vordersten Bankreihe und der Katheder- 
3*
	        
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