Volltext: Der Stand der Schulhygiene

oder Ueberwachung der Vieh- und Fleischbeschau etc*), im Gerichts 
verfahren, im Kranken-, Unfall- und Alters-, bezw* [nvaliditäts- 
Versicherungs verfahren, die unmittelbare Ueberwachung der lokalen 
Heil- und Humanitätsanstalten, die Evidenthaltung der brest 
haften Personen, der Findlinge, unehelichen, verwahrlosten und 
verwaisten Kinder und die Ueberwachung ihrer Pflege, die Armen 
behandlung und die Mitwirkung bei der Armenpflege uud Kinder 
fürsorge, die Führung der Amtsschriften und die Erstattung von 
Berichten, die Teilnahme an den Beratungen der Ortsbehörden 
als Facbreferenten in sanitären Angelegenheiten, endlich — die 
schulärztliche Tätigkeit einschließlich der hygienischen Unter 
weisung der Lehrer und Schüler — werden ihre Zeit nicht weniger 
als die anderer Beamtenkategorien oder der Seelsorger in An 
spruch nehmen,* so daß in größeren Gemeinden für die ärztliche 
Privatpraxis oft wenig Zeit erübrigen wird* 
Die Aussicht auf eine entsprechende Altersversorgung und 
auf die Vorrückung in besser situierte Dienstposten würde viele 
junge Aerzte, welche nicht als Spezial- oder Spitalsärzte ihren 
Erwerb suchen wollen oder können, zum Eintritte in den gemeinde 
ärztlichen Staatsdienst veranlassen, wodurch von vornherein jedem 
lokalen Aerztemangel vorgebeugt würde* 
Das reichliche Angebot von Aerzten würde es der Staats 
verwaltung ermöglichen, ihre Ansprüche an die Qualifikation aller 
oder bestimmter Arten von Gemeindeärzten und dadurch die 
wissenschaftliche Ausbildung der Aerzte zu erhöhen, welche wieder 
dem öffentlichen Sanitätsdienste zugute kommen würde* 
Das Korps der Gemeindeärzte würde an Stelle der unbe 
soldeten oder adjutierten Sanitätsassistenten ein Reservoir für die 
höheren Sanitätsbeamtenstellen bei den politischen Behörden dar 
stellen, aus welchen bereits im jahrelangen Sanitätsdienste der 
Gemeinden praktisch vorgebildete Aerzte entnommen werden 
könnten* 
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