Volltext: Der Stand der Schulhygiene

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Für die intellektuelle und religiös-sittliche Erziehung der 
Kinder ist durch eine Schule, eventuell mit einer Kapelle, gesorgt, 
deren Vorstand die pädagogische Leitung aller Zöglinge in der 
Schule und in den Familien, die Sorge für ihr leibliches und 
geistiges Gedeihen, die Organisierung von Ausflügen, Vorträgen 
etc., sowie die Sorge für die Anstellung der ihm unterstehenden 
Hilfskräfte obliegt. 
Knaben und Mädchen werden in den Familien bis zum 18. 
bezw. 14. Lebensjahre gemeinsam erzogen und treten dann, ge 
schlechtlich getrennt, in Familiengruppen, welche gleichartig 
organisiert sind und unter der Obhut eines fachlich ge 
schulten Vorstandes stehen. Die Mädchen treten also bei einer 
Landwirtin, Näherin etc., die Knaben je nach ihrer individuellen 
Veranlagung bei einem Landwirte oder Gärtner oder bei einem der 
Gewerbetreibenden der Kolonie in die Lehre und müssen, solange 
sie noch volksschulpflichtig sind, die Volksschule, später die der 
selben angeschlossene landwirtschaftliche oder gewerbliche Fort 
bildungsschule besuchen. Außerdem sollen zur allgemeinen Aus 
bildung unter entsprechender Leitung Ausflüge und Reisen zur 
Besichtigung verschiedener Anstalten unternommen und an Sonn- 
und Feiertagen populärwissenschaftliche Vorträge für die Zög 
linge beiderlei Geschlechts nach ihrem erreichten 14. Lebensjahre 
gehalten werden. 
Außer der theoretischen Ausbildung, welche die Knaben 
zum Betriebe einer kleinen Landwirtschaft oder eines Gewerbes 
fähig machen soll, ist der praktischen Ausbildung eine besondere 
Aufmerksamkeit zuzuwenden, indem sie im Sommer unter fach 
männischer Leitung zu sämtlichen landwirtschaftlichen Arbeiten, 
im Winter zur Handfertigkeitsarbeit in Wagnerei, Binderei, Korb 
flechterei etc. heraugezogen, bezw. von den betreffenden Hand 
werksmeistern in ihrem Gewerbe unterrichtet werden. Die der 
Schule entwachsenen Mädchen müssen, wie bereits erwähnt, eine 
Zeitlang als Stütze der Pflegemutter bei den einzelnen Kinder 
gruppen und in der Kinderpflege tätig sein und sind, um sie zu 
tüchtigen Hausfrauen heranzubilden,außerdem imKochen, Waschen, 
Bügeln, Weiß- und Kleidernähen, in Gartenbau, Blumen- und 
Gemüsezucht, in der Milch-, Butter- und Käsewirtschaft, im Ein 
sieden und Konservieren von Früchten und Gemüse, im Einsalzen, 
Räuchern und Aufbewahren des Fleisches etc. zu unterrichten 
und praktisch auszubilden..
	        
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