Volltext: Der Stand der Schulhygiene

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der Kosten durch diese oder durch Vereine oder Privatpersonen 
sichergestellt ist* 
Die Schulgartenarbeit findet im österr* Schulwesen eine 
hervorragende Pflege, indem bereits in der bisherigen provisorischen 
Schul- und Unterrichtsordnung vom 20* August 1870, R*-G.-Bl* 
Nr. 105, sich die Bemerkung findet, daß der naturgeschichtliche 
Unterricht sich am zweckmässigsten an einen zeit- und ortsgemäß 
eingerichteten Schulgarten anschliessen soll, und in der neuen 
Schul- und Unterrichtsordnung vom 29. September 1905 wird 
die Schulgartenarbeit in der Weise geteilt, daß die Knaben haupt 
sächlich in der Obstbaumzucht, die Mädchen in der Blumen- und 
Gemüsezucht unterrichtet werden sollen* Es soll nach Tunlich 
keit bei jeder Schule, hauptsächlich auf dem Lande, außer dem 
Schulgarten auch ein landwirtschaftliches Versuchsfeld angelegt 
und die Arbeit gruppenweise im Anschlüsse au die übrige 
Unterrichtszeit in der Weise erfolgen, daß alle Schüler und 
Schülerinnen der 8 obersten Altersstufen wöchentlich, womöglich 
1 Stunde, beschäftigt werden* Befreiungen von der Schulgarten* 
arbeit, wenn dieselbe als obligater Gegenstand eingeführt ist, 
ist nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses möglich* 
Der Normal-Erlaß vom 9. Juni 1873, Z* 4816, über Bau 
und Einrichtung der Schulhäuser sieht bereits neben dem Turn 
plätze in Landgemeinden, wo es die Verhältnisse möglich machen, 
auch einen Schulgarten vor. 
Endlich wären noch die Ausmärsche, Turnausflüge, Mai 
ausflüge, Naturwanderungen und Schulreisen zu erwähnen, 
welchen von seite der Volks- und Mittelschulen immer mehr Auf 
merksamkeit geschenkt wird. Uebrigens ist bereits in der er 
wähnten MinisterialVerordnung vom 9. Juni 1878, um die physische 
Entwicklung der Schüler zu befördern und eine gute körperliche 
Haltung derselben zu erzielen, empfohlen worden, daß dort, wo 
nicht bereits ein ordentlicher Turnunterricht stattfindet, in den 
Unterrichtspausen gymnastische Uebungen und Spiele, ebenso an 
freien Nachmittagen Spaziergänge der Lehrer mit den Schülern 
unternommen werden sollen. 
Der Referent „Ueber die körperliche Erziehung in Oesterreich“ 
zieht aus seinem Referate folgende Folgerungen und Anregungen: 
1* Ausdehnung des Ministerial-Erlasses vom 15* September 
1890 für die Mittelschulen auf die Volks- und Bürgerschulen (ist
	        
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