Volltext: Der Sammler 11. Jahrg. 1915 (1915)

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weislich Schärdinger Arbeiten erhalten geblieben 
sind. Von den uns bekannt Gewordenen, wollen 
wir einiger Erwähnung tun. Die Anregung, 
in dieser Richtung Nachforschungen zu pflegen, 
ist durch die Nachfrage über die Herkunft eines 
silbergehämmerten, vergoldeten Pokales gegeben 
worden, der in der berühmten Sammlung des 
regierenden Fürsten Lichtenstein zu Eisgrub in 
Mähren seinen Platz gefunden hat. Da wir 
diesen Kunstgegenstand zum Ausgange unserer 
Nachforschungen gemacht haben, wollen wir den 
selben vorerst im Bilde vorführen. Direktor 
Gr. Braun vom Kaiser Franz Josef-Kunstgewerbe- 
Museum in Troppau beschreibt den Pokal wie 
folgt: „Ein hübscher getriebener Pokal um 1600 
(Katalog Nr. 288) trägt ein Beschauzeichen, 
welches sich mit dem Wappen der Stadt Schär 
ding (rechts eine Schafschere, links die bayerischen 
Wecken) deckt. Die Meistermarke lautet 0. 8. 
Eine Anfrage beim Museum llVanÄsoo-OaroIinum 
in Linz bestätigt diese Angabe. Schärding war 
schon im XIV. Jahrhundert Stadt und im XVI. 
und XVII. Jahrhundert nicht unbedeutend. Von 
Goldarbeitern ist aus dieser Stadt nur einer, ein 
Wilhelm Heymoldinger bekannt, der im Häuser 
verzeichnis von 1630 angeführt ist. Soviel steht 
jedoch fest, daß anfangs des XIX. Jahrhunderts 
sich dort noch drei Gold- und Silberschmiede 
befanden. Aufgabe der lokalen Forschung wird 
es sein, weitere Stücke von Schärdinger Pro 
venienz zu sinden und vor allem wird der Name 
des Meisters G. 8. festzustellen sein. 
Der Name des kunstfertigen Silberschmiedes 
wurde aus dem Bürgerbuche und aus dem 
Lamprechtschen Häuserverzeichnis nachgewiesen. 
Kttbergehammerter Pokal. 
Original im Besitze des regierenden Fürsten 
Lichtenstein. 
ding einen Gnadenbrief aus, laut dessen sie den 
selben alle Rechte und Freiheiten, wie sie die 
Bannstadt Oeting, d. i. Neuötting inne hat, ver 
liehen; Datum Landshut." 
In diesem Privilegiumsbriefe, der den 
Schärdingern ohne Zweifel wegen der bei der 
Belagerung im Jahre 1310 bewiesenen Tapfer 
keit und in Anbetracht der vielen Bedrängnisse 
verliehen worden war, wird Schärding von 
nun an ausdrücklich Stadt genannt." 
Seite 68: 
„Den 7. August 1348 bestätigt Herzog 
Ludwig von Bayern und Markgraf von Branden 
burg den Bürgern der Stadt Schärding all die 
Gnaden, Freiheiten und Stadtrechte, wie sie 
der Stadt Burghausen laut Briefen von den 
früheren Herzogen erhalten und genossen hatten." 
Seite 75: 
Im Jahre 1366 verpfändet Herzog 
Albrecht I. von Bayern Straubing dem Herzog 
Albrecht II von Oesterreich für 20.000 Gold 
gulden die Stadt Schärding samt Gebiet 
und Maut." 
Klar und deutlich kommt hier immer wieder 
zum Ausdrucke, daß Schärding schon vor dem 
Jahre 1364 eine Stadt war. Wenn im ersten 
Dokument die Bannstadt Neuötting zum Ver 
gleich herhalten muß, wird im Bestätigungsbriefe 
vom Jahre 1348 die Stadt Schärding aus 
drücklich der Stadt Burghansen gleichgestellt. 
Warum werden nun diese Dokumente nicht 
für vollwertig gehalten? Warum gilt der 
Privilegiumsbrief Herzog Rudolf IV. mehr als 
die Urkunden der bayerischen Herzoge? 
Lamprecht schreibt hiezu auf Seite 77: 
„Die österreichischen Herzoge scheinen 
den Schärdingern wohl die Vorrechte aber 
nicht den Namen einer Stadt zugestanden zu 
haben, denn in mehreren aus jener Zeit her 
rührenden Urkunden steht der Name Markt." 
Nun also, dann stimmt es ja doch mit dem 
Jahre 1364! Dies ist aber nicht ganz richtig. 
Wir wollen uns nicht auf eine Untersuchung 
einlassen, ob die Vorrechte nicht mehr Wert 
besitzen als der bloße Name, uns interessiert vor 
allem, ob Schärding nur bis zum Jahre 1364 
Markt genannt worden ist, dann aber als Stadt 
bezeichnet wurde. (Fortsetzung folgt.)
	        
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