Volltext: Der Sammler 3. Jahrg. 1907 (1907)

Ur. 4 - 3. Iahrg. Beilage ;nm Hchärdinger Wochenblatt". April 190V. 
Z)sp ^ammlcp. 
Mitteilungen der Gesellschaft zur Gründung und Erhaltung einer städtischen Sammlung 
und zur Erhaltung des baulichen Charakters der Stadt Schärding. 
Inhalt: 11. Sitzung des Arbeits-Ausschusses am 24., April 1907. — Landessubvention für das 
städtische Museum. — Weitere Erhebungen am Fundorte der prähistorischen Pferde 
trense. -— Aus sturmbewegter Zeit. — Die unterirdischen Höhlen in Münzkirchen und 
Aspach, zwei Schulbeispiele. — Erzählendes: Ein altes Zeitungsblatt. 
ii. Sitzung de$ Arbeitsausschusses 
am 24. April 1907. 
1. Bericht über die vollführten Arbeiten. 
2. Antrag auf Bedeckung der hiedurch ent 
standenen Ausgaben. 
3. Feststellung einer Besuchsordnung. 
4. Mitteilung über die Gesuche an den 
oberösterreichischen Landtag um Zuerkennung 
einer Subvention. 
5. Mitteilung über die beabsichtigten Ar 
beiten im Steinbruche des Herrn Johann Türk 
und Ansuchen an die k. k. Zentralkommission um 
Gewährung einer Subvention hiefür. 
6. Antrag, es sei an die Stadtgemeinde 
das Ersuchen zu richten, selbe wolle an die Ge 
meinden und Pfarrämter des Bezirkes mit dem Er 
suchen herantreten,umBekanntgabe der in ihren Ge 
bieten bestehenden Denkmalen aus früherer Zeit. 
7. Besprechung über etwaige Anbringung 
von Gedenktafeln an historisch bedeutsamen 
Häusern der Stadt. 
8. Anträge Behufs Besuchs-Ordnung für das 
städtische Museum. 
Der Arbeitsausschuß hat in seiner Sitzung 
vom 24. August 1906 beschlossen, der Stadt- 
gemeindevertretung die folgende Besuchsordnung 
zur Genehmigung vorzulegen: 
Erster Besichtigungstag 1. Mai 1907. Von 
9—12 Uhr vormittags und von 3—5 Uhr nach 
mittags. 
1. Freien Zutritt an jedem Besuchstage 
haben die Mitglieder der Musealgesellschaft; 
außer den im Nachfolgendem angeführten freien 
Besuchstagen haben die Spender gegen Vorweis 
der Dankeskarte an einem ihnen beliebigen Be 
suchstage einmal freien Zutritt. 
2. Das städtische Museum ist zur Besich 
tigung geöffnet an jedem Sonn- und Feiertag, 
ferner an den Wochentagen Dienstag und Don 
nerstag von 9—12 Uhr vormittags und von 
2—5 Uhr nachmittags. 
Eintrittspreis 40 Heller für die Person 
(rote Karten). 
Um die Besichtigung der Sammlungen 
weiteren Kreisen zugänglich zu machen, wäre 
für das erste Jahr an folgenden Tagen freier 
Eintritt zu gewähren: 
Donnerstag, den 9. Mai (Christi Himmel 
fahrtstag), Sonntag, den 19. und Montag, den 
20. Mai (Pfingstfest). 
3. Die Besichtigung an anderen als den 
bestimmten Besuchstagen ist zulässig. Eintritts 
preis 1 Krone (gelbe Karten) für die Person. 
4. Vereine, die ihren korporativen Besuch 
bei der Stadtgemeinde anmelden, zahlen für 
ihre Mitglieder eine Gebühr von 20 Heller 
(weiße Karten). 4 
Besuche von Schülern, Zöglingen :c. unter 
Führung ihrer Lehrer sind frei. 
Den Kindern ist der Besuch des Stadt- 
Museums ohne Begleitung der Eltern oder An 
gehörigen nicht gestattet. 
Rauchverbot. 
Zur Orieutierung über die Besuchseintei 
lung ist eine Tafel im Torbogen des Museums 
gebäudes angebracht. 
Ebenso sind in den einzelnen Zimmern 
deutlich lesbare Tafeln mit der Bezeichnung 
„Nichts berühren" anzubringen. 
5. Der Besuch der Sammlung hat unbe 
dingt in folgender Aneinanderreihung zu ge 
schehen : Lamprecht-Denis-Zimmer, Volks- und 
Vaterlandskunde, Gewerbegeschichte der Stadt 
Schärding, bürgerliche Wohnstube. — Zurück: 
Gewerbegeschichte, Vaterlands- und Volkskunde, 
Geschichte der Umgebung, Bauernstube, Urkun 
densammlung und Kriegsgeschichte. 
Den Anordnungen des Aufsichtsorganes ist 
Folge zu leisten. 
Diese Bestimmungen haben bis zum 
1. November l. I. Gültigkeit. 
* * 
* 
In der eingangs erwähnten Arbeitsaus 
schußsitzung wurde Bericht gegeben über 
die finanzielle Gebahrung in den ersten 4 Mo 
naten des Jahres 1907.
	        
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