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wir nun nach fast dreihundert Jahren mit In
teresse Kenntnis nehmen.
Wie alle anderen Zünfte und Brüderschaften,
so wurde auch in der Schwarzfärberzunft auf die
strenge Einhaltung der kirchlichen Gebräuche und
Obliegenheiten gehalten.
„Im Gottesdienste und anderen Punkten
betreffend wurde am 26. November 1629 be
schlossen, daß die Aufrichtung eines Gottesdienstes
so jährlich am Montag nach der hlg. Auffahrt mit
einem gesungenen Seelenamte und einer Vigil ge
halten werden soll.
Jeder Lehrbub soll, wenn er aufgedingt
wird, 15 Kreuzer zur Abrichtung des Gottes
dienstes zahln, der Maister 30 Kreuzer. Ferners
sollen die Maister der Stadt und am Landt, deren
zwölfe sind, 50 Kreuzer in die Lad zahln.
Dann solle, was bei einem Handwerk abge
straft wird, der dritte Teil in die Lade gelegt,
und die übrigen zwei Drittel verzehret werden.
Die Geßölln, so sich beim Jahrtag in der
Stadt und aufn Landt werden befinden, sollen
neben Irren Maistern den Gottesdienst fleißig
beiwohnen und Jeder für sein Jahrschilling
6 Kreuzer schuldig sein.
Diese Abricht ist von sämtlichen Anwesenden
unterschrieben worden, deren Namen angeführt
seien.
Obenan steht der magistratische Delegierte
Viertlmaister Sebastian Stendl, dann die Maister:
Thoman Gransstorfer, Hagen Wolfen, Niedermars
(Niedermeier), Christoffen Frombholzer, alle zu
Schärding. Hanßens Aigner zu Rääb, Jorgens'
Rahnseder zu Vorgenaich (Utzenaich), Wolfen
Reindl von Andorf, Abrahamb Holzhamber von
Siegharting, Hanßens Marks von Rääb. Neben
sich auch bevollmächtigte der Paulußin, Anwegerin
von Münzkirchen und Nikolausen Riedheros auch
von Münzkirchen.
Der nächste Abschnitt betrifft die Abhand
lung und Abstrafung zwischen in und auslendigen
Maistern eines erbaren Handwerkes der Färber.
Da finden wir gleich einen genau beschrie
benen Fall, der sich auf einen am 26. Juni anno
1625 entlaufenen Lehrpuben bezieht.
Die Abhandlung ist ganz gerichtsmäßig ge
pflogen : Erzählung, Antwort, Handwerksbeschied,
Vergleich.
In diesem Protokollbuch erscheinen die Vor
kommnisse bei den Landfärbern von jenen bei den
Stadtfärbern strenge getrennt. Dagegen sind
mittelst Handwerksschlusses die Preise für Arbeits
leistungen angegeben und waren alle Meister daran
strenge gebunden. Demnach hatte zur selben Zeit
nicht jener das meiste Geschäft, der am billigsten,
sondern der, der am besten gearbeitet hat.
Der 2 Band des Färberprotokolles beginnt
mit dem Titel Handwerksschluß am 5. Oktober
1795, welcher neuerlich eine Preisänderung bringt,
an die sich alle Maister zu halten hatten, wie in
früheren Zeiten.
In musterhafter ununterbrochener Reihenfolge
sind nun die Vorkommnisse verzeichnet. Die letzte
Eintragung erfolgte durch den Färbermeister Franz
Paver König am 29. September 1854, nachdem
dessen Vorfahrer Johann König das Buch in
seinem 2. Teile im Jahre 1795 angelegt hat.
60 Jahre war die Vorstehung oer Färberzunft in
dieser Familie.
Aber nicht nur das Bedrucken und Färben
der Leinen und der Garne war der Inbegriff des
Gewerbes. Dazu gehörte auch eine gewisse Kunst
Das hochnothpeinliche Hals und Tribunal
gericht ln Schärding hat beschlossen, wegen erwie
senen schweren Diebstahl an seinem Dienstzeber
den Beschuldigten, welcher noch nicht volljährig ist,
daher nicht justifiziert werden kann, daß ihm auf
beide Wangen der Galgen einzubrennen sei und
auf 20 Jahre in den Wasserturm zu werfen sei.
Der'Amtmann. Der Pfarrer.
Der Schullehrer.
Wenn man solche Urteilsprechung in Betracht
zieht, so darf man sich nicht wundern, wenn die
Richtplätze ganz unentbehrlich waren. Die Ge
richteten wurden unmittelbar neben dem Galgen
beerdigt, der links abseits von der Straße sich
befand. Er bestand aus einer im Dreiecke zuge
richteten Balkenanlage, die auf starken Mauer
pfeilern auflagen. Der Galgen bestand noch lange
fort, nachdem er bereits aufgehört hat, der rächen
den Justitia zu dienen. Unser Gewährsmann und
zahlreiche andere bejahrte Personen wissen sich noch
des Genauen an dieses unheimliche Bauwerk zu
erinnern.
Die Kopfstätte war näher an die Straße ge
legt, gegenüber der Armensünder-Kapelle. Die
Justifizierten wurden ebenfalls an Ort und Stelle
begraben, und sollen hier sowohl als bei dem tiefer
gelegenen Galgen die überhöhten Grabhügeln lange
sichtbar gewesen sein.
Die letzte Justifizierung am Kreuzberge
erfolgte 1783. Von dieser Zeit ab ist auch die
Kapelle ihres Zweckes los geworden. Arme ge
peinigte Menschenkinder, die dem Tode verfallen
waren, haben seit jener Zeit in den Mauern der
selben nicht mehr zu seufzen gebraucht. Lange
haben die altersgrauen Wände den Stürmen und
Wettern Stand gehalten, bis vor einigen Jahren
die große Gefahr bestand, daß die Kapelle in sich
zusammenstürzen wird.
Es kam aber doch anders. Im Wege öffent
licher Bitte und unter Beihilfe der Gemeinde
Brunnenthal wurde die Kapelle in solider Weise
wieder in guten baulichen Zustand gebracht, wozu
Herr Franz Reiß, Wachszieher und Konditor in
Schärding, in bewegten Worten die Anregung
gab. Zur Freude aller Freunde der Stadt
geschichte ist die Wiederherstellung in anerken
nender Weise gelungen.