Volltext: Der Sammler 1. Jahrg. 1905 (1905)

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5. Für die vorhandenen Silhouetten-Medail- 
lonbilder werden entsprechende Rahmen beigestellt 
und zwar nach dem freundlichst zur Verfügung 
gestellten Muster aus dem Stadt-Museum in 
Wels. 
6. Bekanntgabe der erledigten Korrespon 
denzen. 
7. Folgende Anregungen wurden gutge 
heißen, die dringend notwendige Renovierung der 
Grabmale der beiden Stadtdechante Gresböck und 
Postlbauer am Friedhose in Gang zu bringen. 
Die abgängigen Lamprecht'schen Druckwerke 
anzuschaffen, ebenso sollen die Bilder der mit der 
geschichte im engen Zusammenhange stehenden 
Männer (bayerischer Erbfolgekrieg und dritte fran 
zösische Invasion) beigeschafft werde». - 
Des Weiteren fand die Anregung Zustim 
mung, daß die Photographien der seit dem Jahre 
1826 (seit diesem Jahre besteht eine genaue Aus 
zählung) gewesenen Sladrgemeindevertreter einge 
sammelt werden. 
Schließlich ivird zur Kenntnis genommen, 
daß die bis jetzt der städtischen Sammlung zuge- 
iveudeten Gegenstände sich in 12 Gruppen ein 
teilen. 
Stadtpfarramtes als Antwort auf die am 8 Mai 
an dasselbe gemachte Eingabe zu, welche die 
Ueberlassung der an der Kirche befindlichen Grab 
denkmäler zum Gegenstände hat. 
An die Stadtgemeinde Uorstehnng 
Schärding! 
Auf das Ansuchen der löblichen Sladt- 
gemeinde-Vorstehung Schärding betreffend die 
Ueberlassung der bei der Stadtpfarrkirche 
Schärding befindlichen Epitaphien beehre ich 
mich, nachstehendes mitzuteilen. 
Ich habe mich in dieser Angelegenheit au 
das hochwürdigste bischöfliche Ordinariat in 
Linz gewendet und von demselben mit Erlaß 
vom 24. Mai d. I., Z 3308, die Weisung er 
halten, daß die fraglichen Epitaphien, da sie 
kirchliche Denkmäler sind, bei der Pfarrkirche 
zu verbleiben haben. Die schadhaften Grabsteine 
sollen renoviert und jene Denkmäler, welche im 
Freien sich befinden, an passenden Stellen iin 
Innern der Pfarrkirche angebracht werde». In 
folge dieses Bescheides bin ich nicht in der 
Lage, dem Ersuchen der löblichen Stadtgemeinde- 
Vorstehung entsprechen zu können. 
Sicherung der aus 
vergangenen Jahrhunderten 
stammenden Grabdenkmäler 
in unserer Stadt. 
Seitens der Stadtgemeinde Vorstehung kam 
der Gesellschaft das nachstehende Schreiben des 
Ktadtpfarramt Schärding am 30. Mai 1905. 
Seb. Seitner, Stadtpfarrer. 
Auf diese Erledigung hin hat die Gesellschaft 
an den Herrn Konservator, den Hochw. Herrn 
Prälaten Konrad M e i n d l in Reichersberg be 
richtet und hat denselben gebeten, ein beigelegtes 
Gesuch der Gesellschaft an die k k. Zentralkom 
mission zur Erhaltung der Kunst- und historischen 
Baudenkmäler überreichen zu wollen, in dein dar- 
der möglichst kürzesten Zeit wieder herzustellen 
und einzudecken, leuchtet schon daraus hervor, 
daß aus der Verlängerung des s ch o n a l l z u 
langen Aufschubes dieser Arbeit die größte 
Schadensgefahr für die Kirche selbst und die 
daran stoßenden Privathäuser besteht. 
Die Vogteh hat daher unter Mitwirkung 
des Land- und Stadtgerichtes, welchen die not 
wendigen Weisungen unter Einem zugehen, alle 
mögliche Sorgfalt aufzubieten, daß nicht nur 
das bereits angewiesene Holz ohne alle weitere 
Zeitvergeudung gefällt, auf den Bauplatz geführt 
und verarbeitet werde, auch der ganze Bau 
»ach allen seinen Verhältnissen fortgesetzt und 
vollendet werde. 
Die Oberaufsicht, Direktion und Rechnung, 
welche die weltliche Vogtey nicht wohl übernehmen 
kann, wird dem Landgerichte aufgetragen. 
Die Landeskommission hält nun dieses Ge 
schäft für so wichtig, daß sie die Kirchenvögte und 
Vorsteher dazu von nun an mit der strengsten 
Verantwortlichkeit verbindet und längstens nach 
4 Monaten durch Berichte zu erfahren wünscht, 
was bereits geschehen und ferner zu tun übrig ist. 
Man erwartet von beiden Vogteyen, daß 
sie, wenn Geldmangel in den Kirchen- 
und anderen K a st e n ist, einige mehr ver- 
mögliche Individuen vom Bürger- und Bauern 
stände ohne große Mühe bereden werden, aus 
Anhänglichkeit für ihre Kirche das zur Bestrer- 
tung der Baukosten nötige Kapital, wo nicht 
ganz unverzinslich, doch gegen mäßige Zinsen 
vorzuschießen, - dagegen versichert die Landes 
kommission, daß sie, sobald der Bau vollendet 
und die Berechnung der Baukosten geschlossen 
und bestätigt ist, sogleich dieß Kostenanteile der 
Grundherrschaften eintreiben lassen, dann die 
höchste Landesherrschaft als Patron und Grund 
herrn treffenden Anteil aus ihrer Kassa be 
zahlen und so die völlige Befriedigung der Kre 
ditoren bewirken wird. 
(Fortsetzung folgt.)
	        
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