Volltext: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 22. Band (Bd. 22 / 2011)

Ranshofener Traditionskodex 319 fol. 7 bis fol. 20: Ein Abschnitt, über dessen Inhalt – abgesehen von der ver- einzelten Eintragung der Notiz AGDL I 13 auf fol. 20 – keine Angaben zu finden sind. Hinsichtlich des Lagengefüges könnte man einen Quaternio und einen Ternio annehmen. fol. 21 bis fol. 28: Lage B mit jüngeren Notizen aus der Zeit der Herrschaft des Herzogs Heinrich des Löwen in Bayern (AGDL Nr. I 52 bis I 153). Auch hier ist eine in chronologischer Hinsicht ungeordnete kopiale Auf- schreibung von vorausgegangenen Einzelnotizen anzunehmen. Diese kann nicht vor 1180 erfolgt sein. fol 29 bis fol. 35: Lage D mit den spätesten Notizen, deren älteste kaum vor 1200 zu datieren sein dürften (AGDL Nr. 154 bis I 206). Am Ende dieser Lage begegneten Aufzeichnungen, deren Inhalte auf die Mitte des 13. Jahr- hunderts verweisen. Vom Lagengefüge her ist der Abschnitt nur schwer ein- deutig zu erfassen, es sei denn, man nimmt an, fol. 34 wurde bei der Blatt- zählung versehentlich übersprungen. (Über dessen Inhalt fehlen jedenfalls jegliche Angaben.) Dann wäre die Lage ein Ternio. fol. 36 bis fol. 44: Lage A'. Eine Wiederholung der Notizen der Lage A, um- rahmt von den Notizen AGDL Nr. II 2 bis II 7 auf fol. 37 und II 8 bis II 28 auf fol. 42 bis 44. Auf fol. 36 dürfte ziemlich isoliert die Notiz II 1 gestan- den sein, vielleicht auf ein Einzelblatt geschrieben, das nachträglich dem fol- genden Quaternio vorangestellt wurde. Die Differenzen zwischen den Lagen A und A' scheinen auf den nachträglichen Verlust von einem oder zwei Dop- pelblättern der Lage A zu beruhen. Über den Grund für die doppelte Auf- schreibung dieses Teils lässt sich nichts aussagen. fol. 45 bis fol. 50. Lage C mit Notizen aus der Zeit der Herzöge Otto I. von Bayern und seines Sohnes Ludwig I. des Kelheimers die vermutlich um 1210 geschrieben wurden (AGDL II 30 bis II 86). Beginnend mit fol. 51 enthielt der Kodex nach den Angaben von Hierony- mus Mayr im „Antiquarium Ranshovianum“ noch nekrologartige Aufzeich- nungen über verstorbene Chorherren und Chorfrauen des Klosters, allerdings nur mit der Angabe ihres Todesmonats, also ohne Tages- und Jahresdaten. Mayr hat sie, soweit sie ihm vorlagen, kopiert.61 Den Sinn einer solchen Art von Nekrolog könnte man vielleicht im Zusammenhang mit der liturgischen „Memoria“ sehen, die sich bei einzelnen Personen ja nicht auf einen be- stimmten Tag im kirchlichen Jahreskreis bezogen haben muss, wenn man die Angabe im Text der Tradition des Berthold Vitulus im Kodex (vgl. R 19) be- trachtet, wo ihm und seiner Frau ein Gebetsgedächtnis wie bei einem Klos- 61 AR, fol. 29v sequ. – Mayr spricht von einem „calendarium quoddam, seu, ut vocant, necrologium“. Von den Angaben stimmt der für Propst Manegold genannte Monat mit den Angaben aus anderen Nekrologeintragungen überein (Oktober). Die daneben noch erschei- nenden Pröpste Altmann und Wichard sind hier allerdings beide als im Monat Februar ver- storben verzeichnet, nach ihren Todesdaten bei Aventin hingegen im April bzw. Mai.
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