Volltext: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 22. Band (Bd. 22 / 2011)

318 Rudolf Schmidt auf fol. 35 eingetragen. Vergleicht man sie mit den regestenartigen Auf- zeichnungen von Hieronymus Mayr im „Antiquarium Ranshovianum“, so kann man erkennen, dass die Herausgeber der MB hier einzelnes wegließen. Nach den dortigen Angaben soll auch das Datum von I 202 zu einer voraus- gehenden Notiz gehört haben, die in den MB überhaupt nicht aufscheint. In ihr übergeben ein Friedrich von Moosbach und sein Sohn Heinrich sechs Unfreie an das Chorherrenstift.58 Davon ist in der MB-Edition nichts zu le- sen. Wohin die Datierung aber nun wirklich gehört, lässt sich bei der gege- benen Überlieferungslage nicht entscheiden. Besonderes Interesse verdient von den folgenden Texten noch die Notiz I 205, in welcher ein Heinrich von Rohr unter der Zeugenschaft eines Maut- ners Wernhard für sein Seelenheil der Kirche seinen Hof in Raitenpuch (Ro- tenbuch, G. Braunau/Inn) übergibt. Es dürfte dies Heinrich (II.) von Rohr ge- wesen sein, der in der Gründungsgeschichte der Stadt Braunau eine wichtige Rolle spielte.59 Da er 1277 gestorben ist, lässt sich das Datum der Schenkung auf „vor 1277“ präzisieren (in den MB „ca. 1280“). Schon Schiffmann hat vermutet, dass auch die hier genannten letzten Eintra- gungen protokollarisch durchgeführt wurden, so wie wir das bereits für ein- zelne Traditionen am Ende der Lage C angenommen haben.60 Sie scheinen im Kodex außerdem vom Vorausgehenden getrennt gewesen zu sein. Jeden- falls findet sich in den Folienangaben des „Antiquarium Ranshovianum“ keine Eintragung für das Blatt 34. __________ Wenn man ungeachtet der in mancher Hinsicht defizienten Überlieferung versucht, das Lagengefüge des Ranshofener Traditionskodex auf Grund der vorausgegangenen Analysen zu rekonstruieren, so erhält man von seiner Zu- sammensetzung folgendes Bild: fol. 1 bis fol. 6: Lage A. Ein Ternio mit den ältesten Notizen, deren zeitlicher Rahmen sich über die letzten drei Jahrzehnte des 11. bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts erstreckte (AGDL NR. I 1 bis I 51). Sie waren jedoch nicht chronologisch geordnet. Auf fol. 1 fand sich zusätzlich eine Eintragung der Notiz II 1, mit welcher auf fol. 36 die Lage A' eröffnet wurde. Ihre Auf- zeichnung ist nicht vor 1150 anzusetzen. 58 AGDL, Regesten S. 104, C II 131. 59 Vgl. dazu Hiereth, Braunau I (s. Anm. 14) 77 ff. – Reindel-Schedl, Herren von Rohr (s. Anm. 2) 337 ff. 60 AGDL, Einleitung; S. XV.
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