Volltext: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 22. Band (Bd. 22 / 2011)

Ranshofener Traditionskodex 317 auch in einer durch Dumrath auf den Zeitraum von 1242 bis 1257 datierten Raitenhaslacher Traditionsnotiz, in welcher er als Spitzenzeuge zusammen mit einem Ritter Heinrich von Dachenberg auftritt.55 Unter den Zeugen der vorliegenden Ranshofener Notiz steht außerdem ein Swikerus – er wird hier als Notar der Herzogin bezeichnet – an erster Stelle. Dieser Swikerus er- scheint in einer mit Burghausen 1241 datierten Urkunde Herzog Ottos II. von Bayern (1231-1253) für Raitenhaslach ebenfalls als Zeuge.56 Da er darin als herzoglicher Notar, in der Ranshofener Traditionsnotiz als Notar der Her- zogin bezeichnet wird, nehme ich an, dass er nach dem Tod von Herzog Ot- to II. im Jahre 1253 in dieser Funktion dessen Witwe Agnes diente. Als Ter- minus post betrachte ich daher das Todesjahr des Herzogs, als Terminus ante das Jahr des Amtsantritts von Propst Sigfrid von Ranshofen (1255). Unter diesen Voraussetzungen kann der Vorbesitzer des geschenkten Gutes in Laab (G. Braunau/Inn) auch nicht der im Traditionskodex häufig begeg- nende Richter Friedrich von Braunau gewesen sein, sondern nur dessen gleichnamiger Sohn oder Enkel. Einen solchen hat Hiereth im 2. Band seiner „Geschichte der Stadt Braunau“ aus einer Art von Testament, das ein jünge- rer Friedrich von Braunau im Jahre 1310 zugunsten von Raitenhaslach ver- fasste, erschlossen. Darin wird neben seiner verstorbenen Frau Eufemia, einer geborenen von Stöffling, auch ein Friedrich von Braunau als sein Vater genannt, der um die Mitte des 13. Jahrhunderts lebte.57 Propst Bertold müsste dann zwischen 1245, dem Todesjahr von Propst Hein- rich, und 1255 in Ranshofen regiert haben. Sollte der für diese Jahre von Aventin genannte Propst Ortlieb auch noch einzuordnen sein, so würde ich dessen Amtszeit von 1245 bis etwa 1250 annehmen, die von Propst Bertold für die restlichen Jahre bis 1255. R 20 1257 Juni 27 Heinrich von Wolfsberg übergibt einen gewissen Chunrad zu Zensualenrecht im Jahre 1257, am 27. Juni. Überl.: MB Nr. 142(a) (1257), AGDL Nr. I 202. Reg.: AR II pag. 68 („f. 35“*) Die Nr. I 202 der Schiffmann-Edition ist die einzige Notiz innerhalb der ge- samten Überlieferung von Ranshofener Traditionen mit einer genauen Da- tumsangabe. Zusammen mit den vier noch folgenden Notizen bildet sie den Abschluss der zur Lage D gehörenden Aufzeichnungen, die in die MB-Edi- tion aufgenommen wurden. Sie waren alle in der verschollenen Handschrift 55 Dumrath, Traditionsnotizen Raitenhaslach (s. Anm. 28) Nr. 122. 56 Edgar Krausen, Die Urkunden des Klosters Raitenhaslach (München 1959) Nr. 128. 57 Sebastian Hiereth, Geschichte der Stadt Braunau am Inn II (Braunau 1973) 182 ff.
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