Volltext: Mitteilungen des Oberösterreichischen Landesarchivs 22. Band (Bd. 22 / 2011)

Ranshofener Traditionskodex 313 In einer späteren Folge von Notizen (AGDL Nr. II 66 bis II 71, in der MB- Edition zur Nr. 177 zusammengefasst) ist dann von weiteren Schenkungen der Brüder Chunrad und Adalram von Rattenbach und ihrer Mutter, deren Name Adelheid hier genannt wird, ebenfalls mit Ratold von Perg als Delega- tor zu lesen, wobei die dabei übergebenen Güter zumindest teilweise bereits früher an Ranshofen übergeben worden sind (Rimbach, Bromberg, Orading). Dazu kommt noch der Tausch eines Gutes in Riute gegen ein anderes in Lervenberg durch Adalram von Rattenbach, welches dieser am Altar der Margaretenkapelle in Rattenbach (zur Pfarre Taufkirchen gehörend) für die Bezahlung der Kerzenlichter übergeben sollte. Auch von diesen Traditionen wird ausdrücklich festgehalten, dass sie am selben Tag durch den gleichen Salmann vorgenommen wurden, ebenso wie zwei eingangs beschriebene Schenkungen von Gütern in Rattenbach selbst, die dem Reichsministerialen Heinrich von Johannisdorf gehörten. Dabei wird erwähnt, dass die Güter teilweise aus dem Besitz seiner Mutter stammten, woraus geschlossen wer- den kann, dass diese eine Geborene von Rattenbach war. Das erklärt auch die gemeinsame Aufzeichnung. Der zeitliche Rahmen dieser Schenkungen dürfte mit der MB-Datierung (ca. 1215) einigermaßen treffend umschrieben sein, wobei Adelhart von Hut und sein Sohn Hartwig ebenso wie Chunrad von Braunau als Mitzeugen diese Annahme bestätigen. Ob der hier begegnende Heinrich von Johannisdorf mit einem Heinrich von Jahenstorf, der später zwei Güter in Perbing (Lk. Din- golfing-Landau ) an Ranshofen schenkte (vgl. dazu AGDL Nr. I 194), iden- tisch ist, erscheint mir ebenfalls schwer zu entscheiden. __________ Mit dem folgenden Regest komme ich zu jener Gruppe meiner Auswahl, die ich als zur Lage D gehörend einschätze. Die Trennung mit dem Übergang von fol. 28 zu fol. 29 mag zunächst willkürlich erscheinen, da eigentlich nur das Lagengefüge eines Quaternions der Lage B mit vier Doppelblättern für deren Ende mit fol. 28 spricht und keinerlei inhaltliche oder formale Ele- mente den postulierten Neuansatz mit fol. 29 signalisieren. Dazu kommt, dass einerseits am Ende der Lage C auf den Folien 49 und 50 Eintragungen zu finden waren, die auf Grund einzelner Zeugennennungen sicher erst auf die Zeit nach 1250 zu datieren sind, im Einzelfall wird sogar der von 1255 bis 1277 amtierende Propst Sigfrid in einer marginal eingetragenen Notiz ge- nannt. (Schiffmann hat hier schon vermutet, dass es sich dabei um eine pro- tokollarische Niederschrift auf vorher frei gebliebenem Raum gehandelt habe.) Andererseits begegnen am Anfang meiner sogenannten Lage D ein- deutig Aufzeichnungen von Traditionen, die ebensogut schon in der Lage C
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