Volltext: Die Evangelische Gemeinde A. C. Vöcklabruck von der Reformationszeit bis auf die Gegenwart

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Die baierische Gemeinde. 
entfernt, ein*). Ihren ersten und zugleich letzten Pfarrer erhielt die 
Gemeinde, die seit der Reformation die zweite, seit dem Toleranzpatente 
*) Der diesbezügliche Erlaß lautet: 
M. I. R. 
„Nachdem uns vorgetragen worden, daß eine beträchtliche Anzahl protestan¬ 
tischer Familien in dem ehemaligen Inn- und Hausruckviertel durch die gegen¬ 
wärtigen Verhältnisse von ihren vorigen Pfarreien und Schulen getrennt worden 
und dermalen weder Gelegenheit zu ihren Religionsübungen noch zum Schulunter¬ 
richte ihrer Kinder finden, so haben Wir, um denselben einen Beweis Unserer landes¬ 
väterlichen Fürsorge zu geben, beschlossen, in dem Landgerichte Vöcklabruck eine neue 
protestantische Pfarrei und Schule zu gründen. Wir verordnen demnach wie folgt: 
1. Es soll für die in und um Vöcklabruck zerstreut wohnenden protestantischen 
Familien ein eigener Prediger ihrer Konfession angestellt werden, welcher zugleich 
den Schulunterricht zu besorgen hat. 
2. Demselben wird außer den 115.30 st., zu deren Entrichtung sich die neue 
Gemeinde anheischig gemacht hat, ein fixer Gehalt von fünfhundert Gulden bestimmt, 
wovon die Überschüsse des zeutralisirten protestantischen Kirchenvermögens 300 fl., 
der Kreisschulsonds aber 200 fl. zu übernehmen haben. 
3. Dagegen wird die Schule zu einer Freischule erklärt und die Gemeinde, 
solange die Schule von dem Pfarrer versehen wird, von der Erlegung eines Schul¬ 
geldes entbunden. 
4. Zur ersten Einrichtung der Schule und zum ersten Ankauf der Lehrmittel 
für Kinder armer Eltern hat die Kreisschulkasse weitere 25 st. beizutragen. 
5. Die entbehrliche Landkirche bei Pichlwang soll den Protestanten für ihren 
Kultus überlassen und der Schätzungswerth derselben gegen andere den Katholiken 
überlassene protestantische kirchliche Gebäude abgerechnet werden. 
6. Da aber zur Erbauung eines Psarr- und Schnlhauses dermalen keine 
Fonds vorhanden sind, so hat die Gemeinde in dem nahe gelegenen Markte Timmel¬ 
kam ein Hans zur Wohnung des Pfarrers und für die Schule zu miethen und den 
Miethzins sowohl als die Beheizung des Schulzimmers selbst zu übernehmen. 
^hr habt diese Beschlüsse der neuen Gemeinde zu publiziren und unverzüglich 
zu vollziehen, auch sobald die Kirche und Psarrwohnnng eingerichtet sein werden, 
ungesäumt die Anzeige davon zu machen, damit die Ernennung eines Pfarrers er¬ 
folgen kann. Die Akten folgen anbei zurück." 
München, den 20. März 1812. Max Joses. 
Graf v. Montgelas. 
^ An das General-Kommissariat des Salzachkreises, die Errichtung einer prote¬ 
stantischen Pfarrei und Schule im Landgericht Vöcklabruck betreffend — auf königl. 
allerhöchsten Befehl der General-Sekretär Kobell. 
In fidem concordantiae copia cum copiae. 
K. Allgemeine Stiftungs-Administration des Distriktes Ried. 
K. Kopf, 
Administrator.
	        
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