Volltext: Theil 2 [=B. Besondere historische Notizen über Schärding], H. 1 (Th. 2, Heft 1, 1887)

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Vom Jahre 1821—1823 bestanden im Jnnkreise 18 Distrikts-Commissariate, 
denen die Besorgung gewisser politischer Gegenstände oblag; solcher Weise waren 
außer: Ried, Obernberg, Schärding, Vichtenstein, z. B. auch: Aurolzmünster, St. 
Martin, Reichersberg, Suben, Schwent ec. Distrikts-Commissariate. 
In vorbezeichneter Wirksamkeit blieben die k. k. Pfleggerichte bis zum 
Jahre 1850. 
Denn das Jahr 1848 führte auch in der Gerichtsverwaltung eine gänz¬ 
liche Umgestaltung herbei. 
Das Grundentlastungs - Patent vom 7. September 1848 hatte die Auf¬ 
lassung der bisherigen Patrimonial - Gerichte und der damit verbundenen niederen 
Civil-Gerichtsbarkeit, und die Gleichstellung aller Unterthanen zur Folge. 
Die constitutionelle Reichsverfassung machte eine neue gerichtliche und 
politische Eintheilung der österreichischen Kronländer zur Bedingung. Die ober¬ 
österreichische Landes-Regierung wurde zur Statthalterei umgeschaffen, die Kreis- 
ämter und Pfleggerichte aufgelassen. Als politische Behörden traten nun die 
B e z i r k s h a u p t m a n n s ch a f t e n, als Justiz-Behörden die Bezirksgerichte, 
als Criminal - Gerichte die Bezirks -kollegial- Gerichte in's Leben, weil 
Justiz-, Criminal- und politische Gegenstände von einander getrennt wurden; das 
Kronland Oesterreich ob der Ens wurde in politischer Beziehung in 12 Bezirks- 
Hauptmannschaften eingetheilt, denen alle Administrativ-Angelegenheiten übertragen 
wurden; diese wurden hinwiederum in Ortsgemeinden getheilt, welche letztere in 
ihrer Bildung, wie die Organisation des Gemeindewesens als Grundlage der neuen 
Staatsverfassnng erkannt worden war. Wohl bestanden bisher Gemeinden, mehr 
nach Pfarrbezirken, deren Wirkungskreis ein sehr beschränkter, bevormundeter war, 
und diese sollten nun eine freiere, selbstständige Stellung erlangen. Am 1. Jänner 
1850 begannen die Bezirks - Hauptmannschaften ihre Amtsthätigkeit. Auch für 
Schärding wurde eine solche niedergesetzt und derselben 115 Katastralgemeinden 
zugewiesen, die sich zu nachbenannten Ortsgemeinden constituirten. 
A) Schärding, St. Florian, Suben, St. Marienkirchen, Eckerding, Mayerhof, 
Hof, Taufkirchen, Reinbach, Brunnenthal, Wernstein, Schartenberg, Freinberg 
und Münzkirchen. (Amts- und Steuerbezirk Schärding, mit einem Umfange 
von 47io Quadratmeilen und 17.960 Bewohnern.) 
B) Dirsbach, Siegharting, Andorf, Zell, Kalheim, Altschwent, Rab, Enzenkirchen 
und St. Willibald. (Amts- und Steuerbezirk Rab mit 16.410 Einwohnern 
auf einem Flächenraume von 35/i0 Quadratmeilen.) 
C) Peuerbach, Stegen, Wasen, Bruck a. d. Aschach, Naternbach, Neukirchen am 
Wald und Eschenau. (Amts- und Steuerbezirk Peuerbach mit einer Ein¬ 
wohnerzahl von 9685 Seelen auf 27i0 Quadratmeilen.) 
D) Waldkirchen am Wesen, Engelhartszell, St. Aegidi, Kopfing, St. Roman, 
Vichtenstein und Oesternberg. (Amts- und Steuerbezirk Engelszell mit 8550 
Einwohnern auf 32/i0 Ouadratmeilen.) 
Die Bezirkshauptmannschaft Schärding unifaßte diesemnach ein Areale
	        
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