Volltext: II. Theil (II. Theil)

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ben Bart des einstigen Stabthanptmanries wieber nach Braunan zu 
bringen; sie bot 1200 fl; ber Besitzer konnte sich aber von bem alten 
Erbstück nicht trennen. Der Bart schien verschollen; nach langen Jahren 
brachte eine Augsburger Zeitung bie Nachricht, daß er burch bie Fa¬ 
milie Preyß noch sorgsam aufbewahrt werde. Bei Gelegenheit einer 
Reise durch Deutschland im Jahre 1880 besuchte der Verfasser dies 
die alte Reichsstabt in ber Absicht, bie in ihrer Art einzige Reliquie 
3U besehen. Es war am 7. Juni b. I , als er burch bie ziemlich enge 
Karlsstrasse bei strömendem Regen ber Buch-, Kunst unb Saubfarten» 
hanblung des Hrn. Richard Preyß zuwanderte. Nach Eröffnung seines 
Wunsches brachte Hr. Preyß in ungemeiner Freundlichkeit und Zuvor- 
fommenheit sogleich seine sonst wol verschlossenen Heiligtümer herbei,- 
um sie dem Franben zu zeigen. Der merfwürbige Bart war in ein 
grünseidenes Tuch eingeschlagen; er hat rötliche Farbe, noch bie historisch 
überlieferte Sänge, ist aber feilartig zusammengedreht; um bas Abspringen 
ber Haare zu verhüten, hat inan ihn, wie Hr. Preyß bemerke, vor 
Zeiten in eine Beitze gegeben. Mit grosser Siebenswürdigkeit wurden 
ausserdem ein sehr wertvolles Stammbuch, ber Wappen- und Adelsbrief 
der Staininger, ein Geschlechtsregister der Familien Staimnger, Beck 
und Psanz vorgewiesen, welches leider der Vollständigkeit und der ge¬ 
schichtlichen Grundlage entbehren soll, Abschriften bes Wappen- unb 
Abelsbriefes gefälligst mitgetheilt. Für bieses humane Entgegenkommen 
wirb Hrn. Richarb Preyß hiemit ber beste Dank ausgesprochen; möge 
sich ber so sorgsam burch Jahrhunberte gehütete Familienschatz in seinem 
Hause forterben bis in bie spätesten Geschlechter. 
Ueber bte Thätigkeit Haus Staininger's in Braunau hat uns 
bie Geschichte keine besonberen Nachrichten hinterlassen; es ist burch bas 
Grabmonument unb ben Wappenbrief nur soviel gewiß, baß er Stadt- 
hauptmaun, Mitglied bes innern Rates unb reicher Handelsherr war; 
seine Popularität verdankt er jebensalls betn langen Barte. Sein Bilb 
prangte vor Zeiten an jebem Stadtthore, heute nur mehr ant Stadt¬ 
turme; auch er wirb in kurzer Frist fallen müssen unb bamit bas letzte 
würdigen und setzen sie also in den Stand und Grad des Adels, adeln, gesellen, 
gleichen und fügen sie auch zu der Schaar, Gemeinschaft und Gesellschaft unserer 
und des hl. Reiches, auch anderer Königreich, erblichen Fürstentümer und Lande 
rechtgebohrner Lehens-Turniersgenossen und rittermässigen Edelleute', erlauben, sich so 
zu heisseu und schreiben, das verbesserte Wappen allwärts und bei Siegelung rotes 
Wachs zu gebrauchen, befehlen allen Fürsten und Reichsinsassen, Hansen Staininger 
bei seinen Adelsprivilegien zu schützen bei kaiserlicher Ungnade und 50 Mark lötigen 
Goldes Strafe, wovon die Hälfte zur Reichskammer, die andere dem Hansen St. 
oder seinen Erben zufallen soll. Gegeben aus Schloß Prag am 30. Dee. 1601, 
im 1. Jahre der römischen, im 27. des böhmischen Reiches. 
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