Volltext: II. Theil (II. Theil)

sich auch die bei Pillwein (Inkreis, 199) angeführte Nachricht von der 
Verleihung der Ochsenzollfreiheit durch Kaiser Rudolph IL beziehen. 
Bei ihrem Abgange von Braunau nameu die Staininger den be¬ 
rühmten Bart mit sich nach Augsburg; als ehrwürdige Geschlechtsre¬ 
liquie vererbte er sich von den Familien Beck und Pfanz auf Herrn 
Richard Preyß, Buchhändler in Augsburg. 1830 war die Stadtge¬ 
meinde Braunau mit dessen Vater in Unterhandlung getreten, um 
Mildigkeit allzeit geneigt sind, aller und jeder unserer und des hl. römischen Reiches 
auch anderer unserer Königreich erblichen Fürstentümer und Lande Untertanen und 
Getreuen Ehr, Nutz, Ausnemen und Bestes zu befördern und betrachten, so wird 
doch unser kaiserliches Gemüt doch viel mehr beweget, denen unser Gnad und 
Sanftmütigkeit mitzutheilen, auch ihren Namen und Stammen in noch höhere 
Würde zu setzen, deren Vorältern und sie im alten, erbarn, redlichen Stand her¬ 
kommen und sich adeliger guter Sitten, Tugend und Vernunft, darinnen unser und 
des Reiches lieber und getreuer Hans Staininger vor unser kaiserlichen Majestät 
berühmt worden, auch die angenenren, getreuen und gehorsamen Dienste, so seine 
Vorältern weiland unsern Vorfahren am hl. Reich römischen Kaisern und Königen 
zu Kriegs- und Friedenszeiten und dann er Hans Staininger unserm löbl. Haus 
Oesterreich bei diesem währenden huugarischeu offenen Krieg in mehr Weg, auch 
uns selbst in etlichen unsern Camersachen unterthänigst erzeigt und erwiesen, noch 
täglich thut und hinsüro zu leisten gehorsamst erbietig ist, auch wol thun kann, 
mag und soll, so haben wir demnach mit toolbedachtem Mnt, gutem Rat unb 
rechten Wissen ermelten Hansen Staininger bie kaiserliche Gnab gethan unb Frei¬ 
heit gegeben unb ihn mit allen jeben seinen Leibeserben unb derselben Erbeserben, 
Manns- unb Frauenspersonen in ewige Zeiten in ben Stand und Grad des Abels, 
unserer und des Reiches, auch anderer unserer Königreich, erblichen Fürstentum 
unb Laube recht ebelgebohrne, rittermässige Lehens- unb Turniersgeiioßleute erhebt, 
darzu gewürbigt, geschaffen, geabelt, sie ber Schaar, Gemeinschaft unb Gesellschaft 
bes Abels zugefügt, zugesellet und vergleichet allermassen und Gestalt, als ob sie 
von ihren vier Ahnen Vater, Mutter und Geschlecht beiderseits recht ebelgebohrne, 
rittermässige Turniers- unb Lehensgenössenlent wären; unb zu mehrerer Zeugnus 
unb Gebächtnus solcher unserer Gnaben unb Erhebung in ben Stand unb Grab 
des Abels haben wir vorernannten Hansen Staininger alt anererbtes Wappen unb 
Klemob, so mit Namen ein Schitb nach ber Läng burchab in zwei gleiche Theile 
abgetheilt, beten bas Hintere weiß ober silbersarb, der Borbertheil aber schwarz ist, 
im Gruub besselben ein dreifacher Pnhel in seiner Mitte nach bes Schilbes Abtheil- 
ung nach ben Farben gewechselt, als im iveisfen schwarz und im schwarzen Theil 
weiß, auf dem mittlern höheru Pnhel ein Steinrab mit offenen Schnabel vorwärts 
stehend in seiner Mitte nach des Schildes Farbenabwechslung (u. s. w. wie oben) 
confirmirt und bestattet, sondern auch noch folgenbet Massen gnäbiglich 
geziert unb gebessert unb ihm auch allen seinen ehelichen Leibesetben unb betreiben 
Erbenserben Manns- unb Frauenspersonen hinsüro ewiglich also zu haben, zu 
führen unb zn gebrauchen gnäbiglich gegönnt unb erlaubt, als nämlich statt bes 
Stechhelms einen freioffenen Turuietshelm unb bes Paufches eine gelbe ober golb» 
farbene königliche Krön alsbann solch abelich geziert unb gebessertes Wappen in 
Mitte unseres kaiserlichen Brief gemalen unb mit Farben eigentlich ausgestrichen 
ist, thun bas auch hiernit unb geben ihm obberühmte Gnab unb Freiheit, erheben,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.