Volltext: II. Theil (II. Theil)

Pravnawe mit allen seinen rehtten) entrichtet werden: Für jede 
Sckeibe Salzes zalte man 1 Regensburger Pf., für eilt nacktes Fuder 
über die Brücke 1 Oetinger Pf., für Lastwägen über die Brücke her¬ 
über oder hinüber von jedem Roß 4 Oetinger Pf., für österreichischen 
oder wälfchen Wein von jedem Pferd 4 und dem Boten 2 Oetinger 
Pf., für Eisen, das nach Braunau gefahren wird, 2 Oetinger Pf. 
von 100, ebensoviel für Eisen, das man daselbst gekauft, für Eisen 
aber, das über die Brücke ausgeführt wird, 4 Oetinger Pf. von jedem 
Pferde, für Wein, Korn und anderes Getreide, das auf dem In ver¬ 
frachtet wird, von jedem Faß 4 und von dem Paffauer Schaff eben¬ 
falls 4 Oetinger Pf., für Frachten nach Oeting und Burghausen aber 
nichts, für das uuverfchmttene einfarbige Tuch und vom ganzen Loden 
4 Oetinger Pf., für ein beladenes Saumpferd 1 Oetinger Pf., für 
ein Rind über die Brücke ebenfalls, für ein ,zeitiges4 Schwein eben¬ 
falls, für eine ,maisen‘ Häringe 2, für einen Saum Weines 4, für 
100 kleine Felle 4, für grosse Häute, gegerbt oder rauh, 1lrz Oetinger 
Pf., von dem, was die Bürger in der Stadt verkaufen und was da¬ 
von ausgeführt wird, nichts, von dem, was ein Bürger in sein Hans 
führt, ebenfalls nichts, für einen Zentner Schmer oder Unschlitt, wenn 
es kein Saum ist, 2 Oetinger Pf., von 100 Leinen ebenfalls ^). 
Aus diesen Befugnissen der Maut zu Braunau ist zu ersehen, 
daß dieselbe vorzüglich Brückenmaut gewesen ist; sie forderte den Zoll 
von den über die Jnbrücke gehenden Frachten ein; die auf der Waffer- 
strafse verkehrenden Fahrzeuge passirten Braunau ohne Entrichtung 
eines Zolles, welcher bei den herzoglichen Mauten zu Burghausen an 
der Salzach und Schärding am In abgeliefert werden mußte; nur vom 
Ufer zu Braunau selbst abstoßende Schiffe mit Getreide und Wein 
entrichteten einen Zoll. 
Die Jnaueu im Landgerichtsbezirke standen unter der Jnrisdietion 
des Mautamtes zu Braunau. 
Seit dem Uebergang des Jnviertels an Oesterreich besteht zu 
Braunau ein k. k. Gränz Hauptzollamt, welches heute noch das Amts¬ 
haus des alten Mautamtes an der Jnbrücke inne Hat2). 
4 
t) Mon. boic., 36., II.,. 50—51. 
2) Groß, Simbach, 148—49. 
Wie an anderen Orten genossen anch zn Brannan mehrere Klöster die 
Mautfreiheit. Am 3. August 1390 gestattete Herzog Friedrich zu Landshut dem 
Stifte Aspach die Mautfreiheit zu Braunau für eine Fuhr Salzes. Lang, 
Regesten, X, 272. Vgl. I. Th., 131 33, 241 Über das Mautthor.
	        
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