Volltext: II. Theil (II. Theil)

171 
Z. (Stoffe cateehismum minorem Lutheri, civilitatem moruni Erasmi, 
epistolas Stuvinü, grammaticani Philippi minorem, elementarium 
Catonem und colloquia Molmi. Die deutschen Schulmeister lehrten 
lesen, schreiben auch visiren und Psalmensingen. Christoph Gerner hatte im 
Winter 55, im Sommer 90, Georg Pranndtstetner 60, Hans Pliedl 28 
Schüler. Zwar erhielt sich noch bis in das vorige Jahrhundert in 
Braunan ein lateinischer Schulmeister; er vermittelte aber nicht mehr 
den Uebertritt auf eine Universität sondern bereitete blos Knaben zu 
den Studien vor und ertheilte Bürgerssöhnen einen höheren Unterricht. 
Bekanntlich lebten im 16. und 17. Jahrhunderte zu Braunau noch 
sehr angesehene und reiche Handelsleute, welche ausgebreitete Geschäfts¬ 
verbindungen insbesonders mit den Kaufherrn zu Augsburg und Nürnberg 
unterhielten, auch mehrere adelige Familien, deren Kinder allerdings 
eine höhere Bildung anstrebten M. 
In den Elementarschulen traf noch die kurbairische Regierung manche 
Einrichtungen zur Hebung des Unterrichtes. Am 5. Februar 1771 
erschien ein kurfürstliches Patent, durch welches der Schulzwang einge¬ 
führt und ein neuer Lehrplan angeordnet wurde, der dm ganzen Unter¬ 
richt in sechs Klassen theilt. 1772 eröffnete der damalige Schulmeister 
Joseph Posch zu Braunau den ersten »ormalmüssigcu Unterricht mit 
sechs Kindern in der eigenen Wohnung. Beim Steigen der Schüler- 
-) Der (Kuriosität wegen führen wir das Anfnamsgefnch des deutschen Schnl- 
halters Ha ns Georg Alber <Mo 17. Jan. 1688 an: ,WollEdl, Best, Ehrnvest, 
Hochwollfirnem, sürsichtig, Ersamb Bnd wolweise der Chnrfrstl. Statt vnnd Bösstnng 
Braunau Bürgermeister Bnd Rhat, Gnädige Bild hochgebiettende Herrn — Ein 
Edl Bnd hochlöbler, Magistrat haben mir Endts Buderschriebnen Berwichnen Rhat 
Tag aus beschehenes l'ruvuriern gnädig bedeut, daß ich der Sabina Füchsinn öer« 
gandte Schnell biß auf weittere ratification versehen Bnd die Jnegent fowoll in 
Christlicher Lehr, lesen Bnd schreiben, alß auch in Rechnung instruiern soll, danor 
ich Vnterthenigen Dank erstatte. Weillen nun, gnädige Bnd hochgebiettunde Herrn, 
aller orther benorab im chnrsrstl. landts Bayrn der brauch, daß der Jenige, so 
Bmb eine Schnell anzuhalten pflegt, nit allein eine probschrifst, sondern auch etliche 
Bxempl im Rechnen verfassen Bnd einem Edlen Bnd hochlöbl. Magistrat, vorweisen 
Bnd sehen lassen soll, als hab ich zu schuldigster Bolge auch eine schlecht Bnd 
geringe probschrifst nebst behgebogenen Rechnnngs Exempl verfast Bnd solche einem 
Löbl. Magistrat zu sehen gehorsamblich hbergeben Bnd darbey Bnderthenig gehor¬ 
samblich bitten wollen, die gernehen gnädig in aitfehuttg ich gleichsamb von Zugent 
auf Bnd 7 Jahr als l’raeceptor die Teutsche Schnell fowoll in Rechnen Bnd 
schreiben als auch in Christlicher Lehr öfsters Bmb 170 als 160 Kinder zu München 
versehen hab, mich, Wan dise meine prob gesellig, wirklich vor einem Schnelhalter 
an Bnd auszunemen, solche hohe guadt begere ich Bntertheuig: gehorsambst zu ver¬ 
dienen. Eines Edlen Bud Hochlöbl. Magistrat Bnterthenig; gehorfamber Hannß 
Georg Alber, Praeceptor von München gebirtig.1
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.