Volltext: II. Theil (II. Theil)

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Gotteshauses zu Braunau ist uns der Name überliefert. Ein roter 
Marmorstein an der Südwestseite der Kirche enthält ein Wappen mit 
drei schräge gestellten Rosen und die Inschrift: 
Anno born. 1400 im 61 jar am Freitag 
uach unsers Herrn sröhleichuamstag ist 
gestorben maister Stesfan Kchrnmcnayer 
steinmetz, der ein maister des paws hie 
gebcsen ist. dem got genad. 
Ein Jahrzehent nach der gänzlichen Vollendung der Kirche stetigen 
die Bürger zu Braunau den stattlichen Turm zu bauen an, den 
höchsten im Lande ob der Ens. Leonhard Kallinger, Propst zn Rans- 
hofen, legte 1492 hiezu den Grundstein '). Zn beklagen ist, daß dieses 
herrliche Denkmal deutscher Baukunst nicht vollendet, sondern durch eine 
kupferne Kuppel verunstaltet wurde. 1635 und am 4. Sept. 1646 
geriet der Turm durch einen Blitzschlag in Brand; jedesmal sollen die 
acht Glocken geschmolzen sein. Damals trug das Mauerwerk ein 
hölzernes Schardach. Am 26. Mai 1744 schlug der Blitz abermals 
in den hohen Turm. Die ungünstigen Zeitverhältnisfe verzögerten dessen 
Herstellung auf lauge Jahre. Nach einem Berichte des Bürgermeisters 
von Braunau au den geistlichen Rat zu Passau von 15. Mai 1753 
wurden die bei den kurf. Zalämteru in München für das Stadtkammer¬ 
amt bis 1748 ausständigen Interessen mit 43.432 fl. 30 kr. gar nicht 
mehr und von 1749 an nur zur Hälfte mit 2 l/20/0 ausbezalt, während 
doch die Stadt selbst bei ihren Kirchen mit 23.360 fl. 45 fr. 51/2 Heller 
Zinsen im Rückstände war. Unterm 21. August 1753 wurde die Ab¬ 
schreibung der städtischen Schuld in den Gottesrechmmgen durch den 
geistlichen Rat in Passau genemigt; in Zukunft aber sollten die zum 
kurf. Anlehen aufgenommenen Capitalien mit 21/2°/o, die übrigen mit 
30/u verzinst werden und die Stadt gehalten sein, den durch Blitz zer¬ 
störten Turm binnen zwei Jahren wieder herzustellen. Der Bürger¬ 
meister verwandte sich um ein Darlehen von 6000 ft. nach München. 
Hier fand man die Errichtung einer kupfernen Turmkuppel und die 
Beischaffung einer netten grossen Glocke für zn kostspielig. Am 29. 
Juli 1753 ließ der dortige geistliche Rat eine Weisung nach Braunau 
ergehen, es genüge eine Turmsuppel ans Blech, es wären ohnedies be¬ 
reits schwere Glocken vorhanden, eine noch grössere sei nicht notwendig, 
das geschmolzene Metall solle man versilbern und, weil man für die 
1) ?Anno m.° cccc. 92° positus est primus lapis turris s. Stephani in 
Prawnaw per venerabilem patrem dominum Leon ar dum Galling er pre- 
positum in Ranshouen‘. (Urs. XL, 178.)
	        
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