Volltext: II. Theil (II. Theil)

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Das Bäckerhandwerk kam im Laufe der Zeit mit feilten Nach¬ 
baren über feine Gerechtsame öfters in Streit; sowol die städtischen 
Privilegien als die noch vorhandenen Receßbriefe enthalten darüber 
Nachrichten. Laut Regiernngsentscheid vom 2. Januar 1568 wurde 
den Bäckern von Mauerkirchen das Hausiren mit Brod zu Gunsten 
des Handwerkes in Braunau abgesprochen. Am 16. August 1659 
erkannte die Regierung zu Burghausen den Bäckern zu Braunau 
gegen das Stift Ranshofen das Recht zu, daselbst Brod feil zu halten; 
dieses wurde auch vom Hoftat zu München unter 26. August 1684 
bestätigt!). 
In Zeiten des Krieges und der Theuerung kam das Handwerk 
wiederholt stark in's Gedränge. Als Mitte Juli 1648 die Schweden 
jenseits des In standen und die ganze Gegend verwüsteten, sollten die 
Bäcker zu Braunau schier Tag und Nacht für die Garnison und 
die durchziehenden Völker Commißbrod backen und die Bürgerschaft 
mit Proviant versehen. Da man aber damals wegen Feindesgefahr nicht 
das Brennholz wie sonst auf dem Wasser aus der Gegend um Marktl, 
Berghaim, Settberg und Haiming nach der Stadt bringen konnte, mußte 
ihnen der Bedarf in den kurfürstlichen Waldungen Lach und Schachen 
angewiesen werden. 1773 herrschte die bekannte hohe Theuerung des 
Getreides; allenthalben wurden in ganz Baiern die strengsten Ma߬ 
regeln über die Bäcker und Melbler verhängt. Brod unter dem tarif¬ 
mäßigen Gewichte sollte zerschnitten und der Fällige besonders mit 
Letbesstrafen belegt werden; eine eigentümliche Strafe dieser Znnftge- 
nofsen war.die Bäckerschupfe, welche auch zu Braunau am Jnnfer 
ausgestellt war. Um den Preis des Getreides nicht zu erhöhen, durften 
die Bäcker und Melbler keinen Zwischenhandel treiben. Das schwamige 
Brod wurde ohne Nachsicht zerschnitten und die Daraufgabe abge¬ 
schafft, jedoch der Verkauf altgebackener Semmeln am Ft eitag belassen 2). 
In den Hungerjahren 1816 und 1817 mußten die notwendigsten 
Lebensbedürfnis^ aus Ungarn und Rußland herbeigeschafft werden. 
Die Erinnerung an jene traurige Zeit bewahrt noch ein Täfelchen im 
Verkaufslokale des Bäckers Oelmack am Hauptplatz; es enthält die da¬ 
maligen Lebensmittelpreise zu Braunau. 1 Schaffet Weizen kostete 
84 fl., Korn 60 fl., Gersten 45 fl., Hafer 21 fl., 1 Pfd. Rindfleisch 
14 kr., Schweinfleisch 26 kr., 1 M. braunes Bier 8‘/2 kr. Der 
12 kr.-Laib Weizenbrod wog 27 Loth, schwarzes Brod 1 Pfd. 3 Loth. 
Leider ist keine alte Ordnung des Bäckerhandwerkes zu Braunau 
mehr vorhanden Beim Uebergang des Jnviertels an Oesterreich scheint 
*) Beide Receßbr. Orig. Perg. m. Siegel ebend. 
2) Acten in der Bäckerlade zu Braunau.
	        
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