Volltext: I. Theil (I. Theil / 1882)

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Braunau unter der Regierung des Herzogs Otto die niedere Ge¬ 
richtsbarkeit. Herzog Otto hatte die ungarische Krone angenommen, 
wurde aber später schmälich vom Throne geflossen und kam flüchtig 
nach Baiern zurück. Um den ihm angethanenen Schimpf zu rächen, 
brauchte er Geld; er fchrieb deshakb auf 1311 eilt eit Landtag für 
ganz Niederbaieru in Landshut aus. Hier trat der Herzog für sich 
und die Söhne seines Bruders Stephan mehr als 70 adeligen Fami¬ 
lien, 19 Städten und Märkten, die bisher dem Landesfürsten allein 
zugestandene niedere Gerichtsbarkeit gegen Erlag einer bestimmten Summe 
Geldes ab und behielt sich nur die hohe Jurisdietiou in den Malefiz- 
uud Vieedomhändeln bevor. Diese Hosmarks-Gerichtsbarkeit war an¬ 
fangs nur eigentlichen Edelsitzeu verliehen, welche der Landesmatrikel 
einverleibt waren und erstreckte sich in geschlossenen Hofmarken auf die 
dem Hofmarksherrn eigentümlichen Gründe. Die Hofmarks-Gerichts- 
barkeit unterschied sich übrigens von der Areinng der adeligen Sitze 
und sog. Sedelhöse daiin, daß die Jurisdiction bei diesen nicht ohne 
besondere Begünstigung über die Dachtropfen hinausreichte. Unter den 
Orten, welche sich die Privilegien der ottonischen Handfeste erwarben, 
waren Braunau, Oeting und Burghansen; in Unterhandlung traten 
darüber Petrus Ecker, Heinrich von Mäffing und Ulrich Vorster. 
Den Untertanen wurden von den Hofmarksherrn bedeutende Steuern 
auferlegt, damit sie die Kaufsummen aufbringen konnten; so natnen sie 
von allen Gerätschaften dreimal ein Achtel, von jedem Stück Vieh 
dreimal die Klausteuer. Das Schaff Waizen zu 31 Vierling kostete 
damals 80 Pfennige Regensburger Münze, der Pfennig zu 5 schwarzen 
Hellern, das Schaff Korn 60 Pfennige, das Schaff Gerste -,0 Pfennige 
und das Schaff Hafer 30 Pfennige. Unter den Hofmarksherrn, welche 
damals ihren Untertanen schwere Lasten auferlegten, soll auch Ludwig 
Grans, der Richter am Weilhart, gewesen sein'). 
1277—1311 regierte der tüchtige Propst Chunrad 1. ans Burg- 
hausen das Stift Ranshofen. Er hat nicht allein das verfallene Stifts¬ 
gebäude wiederhergestellt und durch neue Erwerbungen den Bestand des 
Klosters für die Zukunft gesichert, sondern auch das Ansehen desselben 
nach Aussen erhöhet. Wiederholt wurde er von Herzog Heinrich Xlll. 
an König Rudolph in wichtigen Angelegenheiten abgeordnet, war auch 
Hofkaplan des Herzogs Albrecht von Oesterreich und Archidiakon von 
Matsee. Um die Privilegien, Schenkungen, Besitzungen und Güter 
des Stiftes zu wahren, legte Chunrad ein Urknndenbnch an, das er 
registrum nannte, wodurch er sich um die Gefchichte von Rans¬ 
hofen und der Umgebung bleibende Verdienste erworben hat. Propst 
l) B. Mayr, Histor. urb. Bu nov., 120—21.
	        
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