Volltext: Geschichte des Marktes Pregarten und Umgebung sowie der Schlösser Reichenstein, Greissenberg, Haus und Hagenberg

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Zur Ausmittlung der Ortschaften, welche von größeren Pfarren 
abgetrennt und anderen zugewiesen wurden, war eine zweite Tabelle 
angeschlossen. Nach dieser sollten Ametzberg. Obereich, Niedereich und 
Marndors mit dreihundert Seelen von Wartberg abgetrennt und 
Haqenberg zugetheilt werden. Jngleichem wurden Halmenberg. 
Preaartdörf. Hundstorf. Zuzelstorf, Mistelberg und Hmterberg _ mtt 
dreihundertunddreißig Seelen aus der Pfarre Gntan ansge,chreden 
und Reichenstein zugewiesen. 
„Die Umpsarrnng von einer schon bestehenden werteren, zu 
einer näheren Psarre, nach Anleitung der beiden Tabellen, wo die 
Lokalumstände schon genugsam aufgeklärt sind, müssen durch bte 
Kreisämter und Dekanate allsogleich eingeleitet werden, damit den 
betreffenden Gemeinden die ihnen zugedachte Wohlthat ehemoglrchst 
zugehe" verfügte weiters die allerhöchste Entscheidung. 
Bezüglich der Stellung der neuen Pfarren zu den alten wurde 
weiters verordnet: 
1. Daß die neuen Pfarren von den alten vollkommen unab¬ 
hängig unb in der Jurisdiktion mit berfelben ganz gleich feien. 
2. Daß sie für sich keine Stolam, insoweit sie sürhin noch be¬ 
stehen wird, zu beziehen haben, fondern solche an die alten Pfarren 
hinüberzugeben und zu verrechnen sei. 
3. Daß die Stola für die Hl. Taufe mit dem Anfange der 
Einrichtung in dem ganzen Lande für den Pfarrer und Meßner all¬ 
gemein aufzuheben und derjenige Pfarrer, der durch den diesfälligen 
Entgang unter der Congrna gesetzt zu sein glaubt, solches anzuzeigen 
habe, damit ihm die allenfalls gebührende Entschädigung aus dem 
Fonde geleistet werden möge. 
4. Daß die alten Pfarren bei dem gestifteten Genusse ihrer 
Einkünfte zu verbleiben und die neuen mit dem ihnen abznreichenden 
Unterhalte sich begnügen sollen. 
5. Daß diejenigen Beiträge, welche die Gemeinden ihren bisher 
entfernten Pfarrern, um bisweilen in ihrer Ortskirche den Gottes¬ 
dienst zu haben, jährlich geleistet, respektive dieser ihnen sürhin fremder 
Pfarrer zwar aufzuhören, da sie aber künftig eben diesen Beitrag 
ihren eigenen und für sie beständig gestifteten Pfarrern uud Lokal- 
kaplänen abzudeichen haben." 
Da in Pregarten. Hagenberg und Reichenstein ohnehin jchon 
gestiftete Benefiziäten waren, so ging die Errichtung der drei Seel- 
forgerstationen um so schneller von statten, als ja den betreffenden 
Priestern nur die Jurisdiktion im Sinne der allerhöchsten Entschließung 
vom 6. März 1784 ertheilt zu werden brauchte. 
Anders verhielt es sich mit der Durchführung der Ein- und 
Umpfarrungen, welche von den Dekanaten und Kreisämtern sogleich 
in Angriff genommen werden mußten, so daß im Jahre 1785 die
	        
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