Volltext: Geschichte des Marktes Pregarten und Umgebung sowie der Schlösser Reichenstein, Greissenberg, Haus und Hagenberg

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^te 1770 spendete die Andräin in Neumarkt zur An- 
tchaffimg eines Kreuzweges in Pregarten dreihundert Gulden. Von 
die,e,i wurden hundert Thaler auf den Kreuzweg, dessen Bilder zwei¬ 
undvierzig Gulden und Rahmen einhundertundsieben Gulden kosteten, 
verwendet, die übrigen hundert Thaler aber fruchtbringend angelegt. 
pmt den entfallenden Interessen bekam der Schullehrer alljährlich 
drei Gulden, wogegen er nach dem nachmittägigen Gottesdienste den 
Anivefenden den Kreuzweg vorbeten mußte. Die andern drei Gulden 
wurden für die Erhaltung des Kreuzweges bestimmt. 
. Al". ^ Juni weihte ein Franziskaner den Kreuzweg feierlich 
ern Alois Keßler war bis 1783 am Benefizinm und ihm folgte 
zu Beginn 1783 Johann Sicht Nasinger. Schloßkaplan in Reichen- 
stein, welcher mit der Errichtung der neuen Pfarre die Reihe der 
Pfarrer eröffnete. 
pregarten eine Pfarre. 
1785—1816. 
Die Pfarre Wartberg mit seinen Filialen lag im Dekanate 
yreiftaot. 
t _ Da bie alten Pfarreintheilungen gar vielfach den Bedürfnissen 
des Volkes nicht entsprachen, so erließ Kaiser Josef an die oberöster. 
reich'.,che Landesregierung am 6. März 1784 eine Entschließung 
worin er die Abgrenzung der Pfarren nach ein paar denselben bei- 
gegebenen Tabellen auftrug. 
, .. Die allerhöchste Entschließung enthielt auch eine Bestimmung 
bezüglich der gestifteten Benefiziaten, die lautet: „den gestifteten 
Veneftztaten, die sich bisher meistens allein mit dem Messelesen ab= 
gegeben haben sind um sie für das gemeine Beste wirksamer zu 
machen, die seelsorglichen Verrichtungen, in soweit sie die Tauglichkeit 
dazu befiheu, ganz einzuräumen und sie in Ausübung der psarrlichen 
Verrichtungen an den in Tab. I schon ausgezeichneten Orten ohne 
weiteren zu sehen, welches um so leichter geschehen mag, als an den 
^«en, wo derlei Benefiziaten sich befinden, schon durchwegs Kirchen 
iirti Wohnungen vorhanden sind, somit es nur darauf ankommt, 
damit man ihnen die seelsorgliche Jurisdiktion einräume." 
Die hier angezogene Tabelle I enthält Folgendes: „In Pre-- 
garten, Retchenftem und Hagenberg, wo bereits Benefiziaten sind, 
sind Seelsorger anzustellen und zwar in Pregarten ein Pfarrer und 
Kaplan, tn Hagenberg und Reichenstein je ein Lokalkaplan. Dem 
Pfarrer tn Pregarten sind ungefähr ein Tausend dreihundert 
Seelen, dem Lokalkaplan tn Retchenstein dreihundertunddreißig und 
lenem von Hagenberg siebenhundertzweiundzwanzig zuzuweisen."
	        
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