Volltext: Aus der Werkstatt unserer Namen

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Sohn“ bezeichnet wurde, nach dessen Tode den Namen 
Ortolf der Fraidl erhielt (1387 Ortolf des Fraidlein Sohn 
von Linz, 1400 Ortolf Fraydl). Ein Heinrich Sohn 
des Rauter verkauft im Jahre 1282 dem Spital am 
Pyhrn ein Gut „under dem Puhel“; im Jahre 1284 ver— 
leiht das Spital dasselbe Gut dem früheren Besitzer als 
Zinsgut, in der Verleihungsurkunde wird dieser aber 
schon Heinrich der Rauter genannt. Auch der Name 
der Mutter kam manchmal in gleicher Weise zur Ver— 
wendung: 1228 Ditmar Sohn der Pernutzlin, 1270 Ditmar 
Pernutzel. J 
Die Vererbung eines Namens auf den Sohn war 
ursprünglich eine Einführung, wurde dann zur Uebung, 
Besetzmäßigkeit erhielt der Gebrauch erst später. 
Die ersten Spuren der Einmengung der öffentlichen 
Gewalt in den Gebrauch der Namen zeigen sich durch 
die Anlegung des sogenannten Gültbuches für Ober— 
und Niederösterreich. Diese erfolgte im Jahre 1526 und 
hatte den Zweck, den adeligen Besitz, das „dominicale“ 
im Gegensatz zu den „rusticale“, evident zu führen. 
Danach war es nicht mehr gestattet, sich einen beliebigen 
Ortsnamen in der Form des heutigen Adelsprädikates 
zuzulegen. Nur dem Landesfürsten war es vorbehalten, 
einem Besitz, dem die Eigenschaft des adeligen Sitzes, 
Landgutes, Ansiedel oder Herrschaft abging, eine solche 
zu verleihen oder, wie der damalige übliche Ausdruck 
lautete, ihn zu einem adeligen Gute zu „erheben“ und 
dem Besitzer die Bewilligung zu geben, sich nach diesem 
Besitz fortan zu nennen. So erhielt im Jahre 1499 
Albrecht Engel, Aufschläger zu Vöcklabruck, vom Kaiser 
Maximilian die Bewilligung, „seinen Hoff, genannt 
Wagram, zu einem Edelmannsitz wieder aufzubauen, 
daß auch er und seine erben nun hinfür in ewige Zeit 
sich von demselben sitz Wagram nennen und schreiben 
sollen“. Im Jahre 1640 kaufte der Linzer Bürger Leon— 
hart Valentin Schuller eine „Oedt“ mit Peunten hinter 
der Martinskirche. Dieser Besitz wurde vom Kaiser 
Ferdinand „gefreit“, Valentin Schuller nannte sich dann 
Schuller von Holzhamb. Christoph Puechner erhielt im 
Jahre 1618 die Bewilligung, daß sein Schloß Puchberg 
hei Wels „aus der gemeinschaft der Holden und Unter— 
tanen erhoben und zu einem Edelmannsitz begnadet
	        
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