Volltext: Th. 2 [=B. Besondere historische Notizen über Schärding] (Theil 2 / 1860)

455 
das schwedische Heer dagegen stand gegen Karpfham und 
Pirnbach hin. — In der Königswiese wurden vor Alters 
Ehehaft-Gerichte abgehalten?) 
Schon a. 1210 kommt diese Ebene unter dem Namen: 
„Chuuigiswisen" vor, aus welcher Reinhard v. Eholving drei 
Wiesen zum Kloster Formbach schenkt?) 
Zwischen Mittich und Pöcking, nahe an der Rot, liegt 
Rottcu, einstmals der Stammsitz eigener Edlen von Ro- 
tawe, die von 1130 bis 1550 blühten, und die Mattau 
und Mitüch besaßen, und im 14. und 15. Jahrhunderte als 
Landstände vorkommen. 
Wollten wir das Rot-Thal mit seinen zahl- und geschicht- 
reichen Ortschaften, Kirchen und Edelsitzen, die so sprechend 
die frühe Cultur dieses Geländes beweisen, noch weiterhin 
verfolgen, so würden wir unser vorgesetztes Ziel weit über¬ 
schreiten. Wir setzen darum bei Rottau über die Rot, und 
gelangen an die von Neuhaus nach Landshut führende Post¬ 
straße, und an dieser an den Psarrort Ruhestorf mit 40 
Häusern, und einer a. 1788 im modernen Style gebauten 
Kirche zur sel. Juugsrau Maria, darin interessante Grabmo¬ 
numente der Edlen von Ruestors auf Ruhestorf, Kleeberg, 
Maugham rc., und der Egger von Pillham zu treffen sind. 
Das daselbst vorhandene Schloß der Ruestorser, die von 
a. 1170—1750 blühten, wurde in den schwedischen Kriegs- 
länsten ruiuirt, später vollends abgetragen. 
Zur Pfarre Ruhestorf gehören die zwei Filialen R o t- 
.hos mit der Kirche zum Hl. Petrus und den Hl. 7 Schlä¬ 
fern, und darin merkwürdige Römersteine, und Rotterdam, 
eigentlich Ratol dsheim, mit der Kirche zum Hl. Nicolaus; 
beide Orte werden a. 1126 und 1188 urkundlich genannt. 
In nicht großer Entfernung von Ruhestorf liegen die 
beiden Schlösser Pillham und Kleeberg. Ersteres ist 
ein Eigenthum des Freiherrn von Baumgarten auf Ering, 
Malching, Stubenberg, Ehrenegg, Fraueusteiu, und liegt in 
einer hügeligen Gegend; mit dem Schlosse steht eine Bier» 
bräuerei iit Verbindung. 
') In den Ehehaftgcrichten, einer minderen Art des Gerichtes, 
wurden jährlich den Unterthanen etliche, und die vorzüglicheren für jeden 
Ort tauglichen und nothwendigen Artikel aus der Polizei-Ordnung, und 
was sonst zur Zucht, Ehrbarkeit, Fried und Einigkeit, auch zur Einfrie¬ 
dung der Felder, Trieb, Besuch ic. dienstlich und ersprießlich ist, mit 
Ernst und bei Strafe vorgehalten. 
2) Urkundenbuch des Landes ob der Enns, I. Band, p. 695.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.