Volltext: Th. 2 [=B. Besondere historische Notizen über Schärding] (Theil 2 / 1860)

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ihrem Großvater, Tiemo I. Grafen von Nenburg, in from¬ 
mer Gottesfurcht erzogen worden war, und später mit ihrer 
Schwester den Entschluß gefaßt habe, einen Theil ihres 
väterlichen Erbes Gott zu weihen, und zu frommen Stif¬ 
tungen zn verwenden. 
Während Himiltrudis den Bau eines Klosters zunächst 
an der Stammburg Formbach gelobte, wählte Tuta sich den 
Ort zur Gründung eines Klosters am rechten Jnnnfer ober¬ 
halb Schärding, wo sie verschiedene Güter und Rechte be¬ 
saß, und wozu auch Subeu gehörte, wo etwa eine kleine 
Burg mit einer Kirche zum heil. Lambert sich befand, 
errichtete da ein Gebäude für Cleriker, und stattete ihre 
Stiftung mit mehreren in der Gegend von Subeu gelegenen 
Gütern, wie z. B. Grantberg- Ekkenbexg, Grub, Steter re. 
aus (c. a. 116e=-ÜT0). > Ob 0\ 
Tuta soll noch sehr jung mit einem Dynasten aus Kärn¬ 
ten (Engelbert III.) vermalt gewesen sein, von dem sie auch 
ansehnliche Besitzungen in jenem Lande erbte, oder erhielt. 
Er starb bald, wahrscheinlich in Ungarn, und seine Gemalin 
mochte ihn dorthin begleitet haben; dort habe sie sich mit 
einem ungarischen Könige, oder Kronprätendenten, deren es 
in jener Zeit mehrere gab, vermalt, und werde darum 
Regina, d. i. Königin genannt. 
Darum finden sich auch auf ihrem Grabmonumente die 
Worte: „Hhe letzt die hochgeporne chünigleychis Geschlechts 
„czu Uugeren genant Tuta, Stifterin dieß gegenburtigeu 
„Gottshaus ezu Subeu, gestorben 1136 cal. Maji. — Und 
auf dem unter dem Kirchenportale angebrachten Staudbilde 
aus Gyps ist sie im königlichen Schmucke dargestellt; darum 
reden die ächten und ältesten Urkunden von der Tuta Re¬ 
gina, insbesondere aber nennt Erzbischof Eberhard von Salz¬ 
burg in einer Privilegiumsurkunde von a. 1153, wo er von 
der Tuta als ersten Stifterin von Snben spricht, diese aus¬ 
drücklich Regina Tuta, obwohl einige den Königstitel bezwei¬ 
feln wollen.') 
Nach dem Tode der Tuta drohte die ganze Stiftung 
wieder zu zerfallen, da ihre Erben vielmehr wider, als für 
die Stiftung gestimmt waren, ja wirklich einige Besitzungen 
wegnahmen und sich zueigneten. 
') Mon. boic. T. IV., p. 225 sagen ausdrücklich: »a quadam Re- 
gina, Tuta nomine.«
	        
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