Volltext: Th. 2 [=B. Besondere historische Notizen über Schärding] (Theil 2 / 1860)

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Ueberdieß fungirten an der Seite des Magistrates als 
manipnlirende Beamte sogenannte Stadtschreiber; der erst 
bekannte wird a. 1395 genannt. 
Nach Verleihung des Stadtgerichtes, im 17. und 18. 
Jahrhundert mußten sie rechtskundig sein, und hießen nun 
Syndici. Als Anwälte für die Parteien waren zwei Stadt- 
Prokuratoren vorhanden, und für die Execution der Magi¬ 
strats-Beschlüsse dienten die Stadtschergen (Stadtamtleutd). 
In der Rathhaus-Kanzlei fungirten noch ein Expeditor 
und ein Kanzellist. 
Für die Communal-Berathungen hatte Schärding schon 
seit früher Zeit ein eigenes Gemeinde- oder Rathhaus; die¬ 
ses befand sich zuerst in der unteren Stadt,') und diente 
damals zugleich als Getreide- und Salzmagazin, daher der 
Name Salzmarkt für die heutige Passauer-Straße, auch waren 
rückwärts die Fleischbänke angebracht, daher für das ansto¬ 
ßende Gäßchen die Benennung „Fleischgafsel." ii ; r 'S 
A. 1595 wurde das gegenwärtige Rathhaus erbaut, viel* 
mehr dazu adaptirt, und um selbe Zeit das gegenüber 
befindliche Schrannenhaus errichtet. j; 
Durch mehrmalige, von der Staats-Regierung gemachte 
Zwangs-Anleheu, durch die dreimaligen feindlichen Invasio¬ 
nen, und durch hiebei erhobene Kontributionen und Brand¬ 
schatzungen, durch das Brandunglück von anno 1809 wurde 
nicht nur das Stadtkammer - Vermögen erschöpft, sondern 
ans der Bürgerschaft selbst waren Viele zu Grunde 
gerichtet. Der Magistrat löste sich auf; die bairische Regie¬ 
rung substituirte eine Munizkpül-Verwaltung mit einem Com- 
munal-Verwalter und 4 Mnnizipal-Räthen (a. 1811). Die 
Justiz- und Polizei-Verwaltung zog das Landgericht an sich. 
Nach der Zurückgabe txS) Innkreises an Oesterreich tra¬ 
ten die Magistrate wieder ins Leben; Schärding, an den 
Kammer-Revenüen verkürzt, konnte seinen Magistrat nicht 
vollständig orgaUiftren^ sondeM Mitzb in Juftitz- und Polizei- 
Angelegenheiten dem k. k. Pfleggerichte untergeordnet. 
Für die Communal-Verwaltung wurden 1'Bürgermeister, 
4 bürgerliche Räthe, und 5 Bürger-Ausschüsse gewählt. In 
Folge der konstitutionellen Neugestaltung des österreichischen 
Staatenlebens wurde die Verwaltung in den Landstädten 
ebenfalls neu orgauisirt; die Magistrate hörten aus, es tra- 
') Das heutige, dem Jos.Peham gehörige Malz- und Sudhaus 
rn der Passauer-Straße.
	        
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