Volltext: Th. 2 [=B. Besondere historische Notizen über Schärding] (Theil 2 / 1860)

379 
Diesem waren, außer den innerhalb des Burgfriedens 
wohnenden Hauseigenthümeru, alle adeligen Personen, Offi¬ 
ziers, Landschafts-Beamten, Landgerichtsschreiber und Proku¬ 
ratoren in reaiibus, personalibus & civilibus, in Steuern, 
Inventuren, Strafen und anderen Gefällen unterworfen, und 
es sollte das hiesige Stadtgericht in seiner Jurisdiction kei¬ 
neswegs durch den Landrichter, oder landesfürstlichen Pfle¬ 
ger beeinträchtiget, und bei vorkommenden Beschwerde-Erhe¬ 
bungen hierüber die Sache der churfürstlichen Regierung be¬ 
richtet werden, mit Enthaltung alles un;eitigen gerichtlichen 
Einschreitens (1447 ? 1662, 1669). Die Stadt hatte seit 
1504 und 1509 das Recht, die innerhalb des Burgfriedens 
vorgefallenen Rentmeisterischen und Vicebom-Händel und 
Verbrechen nicht vom Vicedom, sondern vom Stadtrichter 
abwandeln zu lassen; a. 1653 und 1657 bestätigt. 
Zufolge erhaltener Haudvesteu besaß die Stadt schon 
früher die niedere Gerichtsbarkeit und Polizei, darum 
die Aufsicht über Maß, Gewicht, Elle, Standgeld; das Be¬ 
strafungsrecht der Injurien gegen die Stadt-Obrigkeit trtit 
Verhaft und Verweisung, Intercession beim Landgerichte für 
Delinquenten aus dem Burgfrieden, und Verwendung der 
Malefizgelder zur Stadtkammer; Beiträge adeliger Häuser 
in Kriegszeiten, und Unterthänigkeit derselben unter dem 
Magistrate.') 
Die Stadt genoß das Dominium über 24 Höfe, Be¬ 
freiung von der Beischaffung der Fonrage für die Kriegs- 
Völker (1614, 1719, 1720), Berechtigung zur Briefs-Auf¬ 
richtung wegen Anzeigungen. 
A. 1669 erhielt die Stadt die Befreiung vom Brückenzoll. 
A. 1684 und 1708 toritbeti die Schlüssel von den Stadt¬ 
thoren mit Ausnahme bes Bruckthores, dessen Sperre dem 
Mauthamt znstanb, dem Bürgermeister zur Aufbewahrung 
zuerkannt unb l#>mßWS jurn«* 
A. 1509 unb auch beit 14. Juli 1710 wurde der Stadt 
der Burgfrieden ausgemessew •' nJ-n-ma es • ■ 
Wr,i f,mMp® Mm® M wsi Y$8t ndinsso«? OS mo« ßitundiovsffi 
; Mitten «j .fl 3 iiiit .iil ui tbiin imo$ -jd ,ngij 
.... f. jögj jjm yi,^j innigid chu-i,prüK 
. - ; ' ' ■ i<h> 
‘) Mehrere Adelige hatten sich hier bürgerliche Häuser angekauft, 
wollten aber, da sie doch den Schutz und die Vortheile des Stadtle¬ 
bens genossen, zu den Bedürfnissen der Stadt nichts beitragen, und 
suchten sich den gemeinsamen Lasten der Bürger zu entziehen; und dieß 
gab Anlaß zu häufigen Klagen der Bürger, und zu Befehlen der 8an- 
desfürsten, daß auch Adelige dem Stadtgerichte unterworfen'seien.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.