Volltext: Th. 2 [=B. Besondere historische Notizen über Schärding] (Theil 2 / 1860)

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Schiff dem Grundherrn heimfällig machte. — Dieses zeugt 
von der Verderbtheit der damaligen Zeit, welche solche Grau¬ 
samkeiten mit dem Namen eines Rechtes heiligte.') 
Mehrfach waren Städte vom Grundrechte befreit. Es 
hielt aber ungemein schwer, dieses tief eingewurzelte, unmensch¬ 
liche Plündernngsshstem auszurotten; schon in früheren Jahr¬ 
hunderten wollten einige, menschenfreundlicher gesinnte Lan¬ 
desfürsten diesem Unwesen steuern, allein sie waren oft viel¬ 
fach zu schwach, den raublustigen, mächtigen Gutsbesitzern 
mit Kraft zu begegnen. 
Erst im 16. und 17. Jahrhunderte errang die Mensch¬ 
lichkeit den Sieg über die rohe Barbarei, und es mußten sich 
die Grundherren bequemen, auf ihr liebgewordenes, vortheil- 
gebendes Raubrecht zu verzichten.2) 
Kaufleuten, welche habsüchtige Zollbeamten befriediget 
hatten, dem räuberischen Adel und dem verderblichen Strand¬ 
rechte entronnen waren, drohte noch eine andere Gefahr, 
von welcher sie keine Behutsamkeit, auch nicht das Bewußt¬ 
sein, allen Gesetzen und Verpflichtungen vollkommen Genüge 
gethan zu haben, schützen konnte; nämlich vor dem Pfän¬ 
dungsrechte ober Repressalien schützte keine Unschuld, 
und vermöge desselben konnte man seine persönliche Freiheit 
und alle seine Güter verlieren. 
Das Pfändungsrecht bestand in bem Befugnisse, sich 
wegen verweigerter ober verspäteter Genugthuung ber Obrigkeit 
selbst Recht zu verschaffen, burch Ergreifung aller Personen 
unb Güter, welche, wie der Schuldner ober Beleibiger, zur 
nämlichen Herrschaft ober Gemeinbe gehörten. 
Dieses grausame Befugniß floß ebenfalls aus bem bar¬ 
barischen Rechte ber Selbsthilfe ober bes Faustrechtes, unb 
würbe oft schänblich mißbraucht, lieferte aber zugleich einen 
sprechenden Beweis von ber höchst traurigen Lage, in ber 
sich bamals die öffentliche Verwaltung der Justizpflege befand?) 
Auch Schärding erhielt a. 1348 et 1392 ein ausgedehntes 
Pfandrecht, bas a. 1669 bestätiget unb a. 1595, 1606, 
1614, 1648, 1684, 1695 bei verschiebenen Vorkommnissen 
in Vollzug gebracht worben war.4) 
') Fr. Knrz's Geschichte des Handels in Oesterreich, p. 153. 
5) Kurz'« Geschichte des Handels in Oesterreich, p. 166. 
3) Ebendaselbst, p. 166—184. 
4) Privilegien der Stadt Schärding, Magistrats-Archiv. 
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