Volltext: Nr. 5 1933 (Nr. 5 1933)

Nr. 5 
Rachrichten 
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Zuge der Verfahren erreicht werden, wodurch nicht un- 
bedeutende Ersparungen erzielt werden könnten. Mit 
diesen wäre ohne Erhöhung des Budgets eine Verbesse¬ 
rung der Rentensätze ohneweiters möglich. 
Durch diese Vereinfachung im Verfahren würden 
Kosten bei den ärztlichen Sachverständigen, den Schieds- 
ko-mmissionen und im bureaumäßigen Verfahren erzielt. 
In der gleichen Denkschrift brachte der Zentralver- 
band zum Ausdruck, daß die besprochenen Borschläge nicht 
die einzigen und letzten seien, daß er sich vorbehalte, in 
einem späteren Zeitpunkte noch weitere Ersparungsvor- 
schlüge zu unterbreiten, was auch im Laufe des Berichts- 
jahres erfolgte und den Niederschlag in der Regierungs¬ 
vorlage zu einer XII. Novelle zum J.-E.-G. fand. 
Die fortdauernde Verschlechterung der Staatsfinanzen 
machte Drosselungen in den einzelnen Budgetkapiteln 
notwendig. An den Bundes- und öffentlichen Ange- 
stellten, an den Eisenbahnern, an den Arbeitslosen usw. 
wurden gewaltige Ersparungen gemacht und der Versuch, 
auch vom Bescheidenen der Kriegsopfer noch etwas zu er- 
sparen durch Rentenkürzung, Ausschaltung der nieder- 
prozentigen Invaliden vom Rentenbezuge, Verschlechte- 
rung der Bestimmungen über die Heilbehandlung nach 
dem J.-E.-G. wurde einige Male unternommen, fand aber 
auch in dem leider zurückgetretenen Minister Dr. Resch 
einen entschiedenen Gegner, so daß es über den Versuch 
nicht hinaus kam. 
Die Gefahr bestand und besteht jedoch fort, so daß der 
Verband selbst mit Vorschlägen kommen mußte, die die 
Gefahr beseitigen oder abschwächen. 
Jedem Einsichtigen sind die furchtbaren staatsfinan- 
ziellen Verhältnisse bewußt, die die Gefahren heraufbe- 
schwören, die zu den Drosselungen führen. 
Wurde das Jnvaliden-Entschädigungs-Gesetz selbst auch 
im Laufe des Jahres 1932 nicht verschlechtert, so trat eine 
Verschlechterung insoferne ein, als das Bundesministerium 
für soziale Verwaltung mit Rücksicht auf die derzeitige 
Lage der Staatsfinanzen verfügte, daß die im § 36, Ab¬ 
satz 2, J.-E.-G., vorgesehene Umwandlung von Invaliden- 
und Witwenrenten durch Auszahlung einer Abfertigung 
bis Ende des Jahres 1932 nicht mehr bewilligt werden 
könne. 
Aus den gleichen Gründen fand sich das Bundesmini- 
sterium genötigt, den Aufwand für Rentenvorschllsse ein¬ 
zuschränken. Die Einschränkung erfolgte in der Weise, 
daß Rentenvorschüsse bloß in einem solchen Ausmaße be- 
willigt wurden, daß die Abstattung des Vorschusses bis 
längstens Ende des laufenden Jahres gewährleistet war. 
War im allgemeinen diese Verfügung für die Kriegs- 
opfer zu ertragen, so hatte sie doch die schwersten Räch- 
teile für solche, die zur Uebernahme einer Trafik, zum 
Ankaufe eines Hauses, eines Geschäftes, von Grund und 
Boden, sich mit der Abfertigungssumme hätten eine ge- 
sicherte Existenz gründen können. Viele mußten davon 
Abstand nehmen, weil ihnen die Mittel fehlten, weil sie 
aber trotz vielfacher Sicherstellung bei keinem Finanz¬ 
institut Kredite erlangen können. 
Oftmals hat die Organisation das begründete Begeh- 
ren gestellt, wenigstens den Invaliden und Witwen die 
Abfertigung ihrer Rente zu bewilligen, denen von der 
zuständigen Finanzbehörde eine Tabaktrafik zuerkannt 
wurde. Aber auch diese Forderung, die auch der Minister 
für soziale Verwaltung, Dr. Resch, als berechtigt aner- 
kannte, wurde abgelehnt, da der Finanzminister erklärte, 
die erforderlichen Mittel nicht beistellen zu können. 
Wegen Novellierung des Invaliden-Entschädigungs- 
Gesetzes fand eine ganze Reihe von Verhandlungen und 
Aussprachen mit dem Minister für soziale Verwaltung, 
den Fachreferenten, den politischen Parteien und einzel- 
nen Abgeordneten statt, um die Novelle in Fluß zu brin- 
gen. Aber vergebens/ keinen Schritt konnten die Forde- 
wärts, doch kann dafür eine grundlegende Umwälzung in 
der Heilbehandlung, in den Ansprüchen auf Krankengeld 
zum schlechteren von den Kriegsopfern nicht eingetauscht 
werden. Die Kriegsopfer lehnten die Vorlage ab. Das 
Ministerium wollte eine Novelle ohne gleichzeitige Ver- 
schlechterungen nicht einbringen, und so verging das Jahr, 
ohne irgend welche Aenderungen im Invaliden-Cntschädi- 
gungs-Gesetz. 
Das Hauptgewicht mußte daher auch diesmal auf die 
Ausschöpfung der Rechte, die das Invaliden-Entschädi- 
gungs-Gesetz bietet, auf die Durchführung und Ueber- 
wachung der Anwendung des Gesetzes gelegt werden. 
Dieser Aufgabe kam die Organisation nach durch die 
zahllosen schriftlichen Eingaben, durch mündliche und 
schriftliche Erledigungen und persönliche Vorsprachen, 
durch die Vertretung bei der Schiedskommission, die nach 
dem Tode des Kameraden Regierungsrates Trofchl Käme- 
rad Hufnagl übernahm. Seit dem Jahre 1926 vertrat Re- 
gierungsrat Troschl das Amt eines Laienanwaltes bei 
der Schiedskommission, in welcher Eigenschaft er durch 
seine Sachkenntnisse taufenden Mitgliedern Stütze bei der 
Erlangung ihrer Rechtsansprüche war. 
Durchschnittlich dreimal in der Woche tagte die 
Schiedskommission, und die überwältigende Zahl der Vor- 
geladenen war Mitglieder des Landesverbandes, wäh- 
rend nur ein Fünftel Reichsbundmitglieder waren. Die 
Zahl der Richtvertretenen ist verhältnismäßig gering. 
Nach § 57, Abs. 2, des J.-E.-G., hat das Bundesmini- 
sterium als Aufsichtsbehörde das Recht, Entscheidungen 
der Schiedskommissionen auf die richtige Anwendung des 
Gesetzes durch den Verwaltungsgerichtshof überprüfen 
zu lassen. 
Von dieser Möglichkeit machte der Verband ziemlich 
regen Gebrauch, wenn er der Ansicht war, daß eine Ent¬ 
scheidung dem Gesetze widerspricht. Nicht weniger als 
33 Ueberprüfungensbegehren stellte der Verband an das 
Bundesministerium für soziale Verwaltung, das auch 
einige Anträge auf Ueberprüfung stellte, wenn es die 
Ansicht des Verbandes teilte, daß das Gesetz irrtümlich 
angewendet wurde. Es handelte sich durchwegs um Fragen 
grundsätzlicher Natur, deren Entscheidung für die weitere 
Rechtsprechung bei allen Invaliden-Entschädigungs-Kom- 
Missionen von Bedeutung sind. 
Leider muß festgestellt werden, daß beim Verwaltungs- 
gerichtshof soziales Empfinden vollständig verschwunden 
ist und daß dem Gesetze die nur denkbar strengste Deutung 
gegeben wird. Der Raum gestattet es nicht, auch nur 
einige der wichtigsten Entscheidungen aufzuzählen — wir 
haben sie aber im Lause des Jahres, foferne sie von All- 
gemeininteresse waren, in unserem Verbandsorgan, den 
„Nachrichten", zum Abdrucke gebracht, wie wir denn über- 
Haupt versuchten, das Verbandsorgan zum wirklichen 
Nachrichtenblatt, zum Informationsorgan zu gestalten, 
zu einem Freund der Kriegsopfer, der aufklärt über Rechte 
und Pflichten und damit vor Schaden, Verzögerungen und 
Unannehmlichkeiten schützt. Wenn das nicht voll und ganz 
gelungen ist, so ist daran das Mangeln der Mittel schuld. 
Wir haben als Ergänzung zum Verbandsorgan auch 
noch fallweise „Rundschreiben" an die Ortsgruppen und 
Referenten erlassen, um sie über wichtige Fragen zu in- 
formieren, die zu wissen im Verkehr mit den Mitgliedern, 
mit den verschiedenen Behörden und dem Landesverbände 
notwendig ist. 
Furchtbar wirkte die Wirtschaftskrise auf die Verschär- 
fung der Arbeitslosigkeit. In noch nie zu verzeichnender 
Größe vermehrte sich auch das Elend der arbeitslosen 
Kriegsinvaliden, die dem Gespenst der Kündigung mehr 
ausgesetzt waren als Richtkriegsbeschädigte. Ein Haupt- 
gewicht mußte daher auch auf die Durchführung des In- 
validen-Beschäftigungs-Gefetzes gelegt werden, das nach
	        
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