Volltext: Nr. 5 1931 (Nr. 5 1931)

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Nachrichten 
Nr. 5 
Kriegsopfer bringt, wurde bereits erfüllt. Die Invaliden 
werden in Hinkunft nur mehr mit Dauerrenten beteilt 
werden und nur in ganz besonderen Fällen soll eine aber 
auf mindestens drei Jahre befristete Rente zuerkannt wer- 
den. Es wird Aufgabe der Organisation sein, zu trachten, 
daß die aus dieser Maßnahme erzielten Ersparnisse den 
Kriegsopfern zugewendet werden. 
Darüber hinaus ist es aber notwendig, mit aller Kraft 
auf die Verwirklichung der anderen Forderungen des 
„Sofort-Programmes", die für den Staat keine neuer- 
lichen Mehrausgaben verursachen, hinzuarbeiten und die 
Kräfte zur Erreichung dieses Zieles zu sammeln. 
Kamerad Weidinger — Landtagsabgeordneter. 
Kamerad Hnwagl — Gemeinderat. 
Der Vorsitzende des Landesverbandes Kamerad W e i- 
d i n g e r wurde bei der Wahl am 19. April zum Land- 
tagsabgeordneten und der Sekretär des Verbandes Käme- 
rad H u f n a g l zum Gemeinderat der Stadt Linz ge- 
wählt. 
Ministe Resch geftolvert. 
In der Jännernummer unserer Nachrichten schrieben 
wir unter dem Titel „Nach den Wahlen": Erfreulich ist 
es für uns Kriegsopfer, daß wieder ein Mann eingezogen 
ist in das Bundesministermm für soziale Verwaltung, zu 
dem die Kriegsopfer Vertrauen haben, der Verständnis 
für die Fragen der Kriegsopfer hat: Bundesminister 
Dr. Resch. Wir erwarten zuversichtlich von ihm, daß er 
alle Anstrengungen machen wird, um die Regierung da- 
von zu überzeugen, daß die Kriegsopfer endlich gehört 
werden müssen. Viele Jahre stand er doch schon an der 
Spitze des Bundesministeriums für soziale Verwaltung 
und hat stets gezeigt, daß er persönlich ein Freund der 
verblendeten Bevölkerung ist und helfen will, wann und 
wo er nur kann." 
Das schrieben wir nach dem Zusammentritt der neuen 
Regierung, von der man annehmen konnte, daß sie eine 
Regierung der Verständigung, eine Regierung für alle 
Klassen des Volkes sein werde. Nun kommt die über- 
raschende Mitteilung, daß Bundesminister Resch am 
14. April spät abends dem Bundespräsidenten ein be° 
gründetes Demissionsgesuch überreicht hat und aus seiner 
Umgebung verschwand. 
Bundesminister Resch, zu dem die arbeitende Bevöl¬ 
kerung aller Parteirichtungen Vertrauen besaß, hat die 
Bevölkerung bitter enttäuscht. 
Er, jedenfalls einer der hervorragendsten Sozialpoli- 
tiker, der das Amt eines Sozialministers wiederholt und 
durch Jahre hindurch inne hat, arbeitete einen „Reform- 
entwurf" für die sozialen Gesetze aus, die er mit einem 
Mantelgesetz umhüllen wollte. Dieser Entwurf hätte nicht 
mehr und nicht weniger bedeutet, als eine völlige Zer¬ 
schlagung der sozialen Gesetze für die Arbeiter und An- 
gestellten. Es war daher zu erwarten, daß die Arbeiter- 
kammern und die in diesen vertretenen Gewerkschaften 
aller politischen Richtungen einen energischen Kampf 
gegen diese Reform führen und diese glatt ablehnen wer- 
den. So ist es auch geschehen. 
Der Entwurf des Ministers Resch forderte die Ge¬ 
samtheit der Arbeiter und Angestellten zur gemeinsamen 
Abwehr heraus. Alte verbriefte Rechte der Arbeiter und 
Angestellten sollten aufgehoben oder bedeutend verschlech- 
tert werden. 
Um das Unerhörte, das in dem Entwurf geplant ist, 
etwas schmackhafter zu machen, wird die Borlage mit der 
Inkraftsetzung der Alters- und Invalidenversicherung, die 
Der Verbandstag am 16. und 17. Mai l. I. wird den 
Ansporn geben, den Kampf weiter zu führen, er wird die 
Funktionäre und die Mitglieder, aber auch die Oeffent» 
lichkeit über den tatsächlichen Stand der Versorgung der 
Kriegsopfer aufklären und sie überzeugen, daß das 
Kampfinstrument der Kriegsopfer, die Organisation, alles 
geleistet und darangesetzt hat, was notwendig und erfor- 
derlich war, um das Los der Bedrückten zu mildern. 
So mögen denn alle Delegierten zum Verbandstag 
aus den Verhandlungen und Beschlüssen den Geist atmen, 
der in einer Kampforganisation notwendig ist. 
am 1. Jänner 1932 in Kraft treten soll, verbunden. Im 
April 1927 wurde das Alters- und Invaliditätsversiche- 
rungsgesetz bereits geschaffen, sollte jedoch erst in Kraft 
treten, wenn „die Wirtschaft die neuen Lasten wird er- 
tragen können". Zu diesem Zwecke wurde ein eigener In- 
dex ausgearbeitet, der sogenannte Wohlstandsindex, der 
es jedoch unmöglich gemacht hätte, daß das Gesetz jemals 
in Kraft treten werde. 
Die vier Gesetze, die durch das Mantelgesetz zusam» 
mengehalten werden: 
1. Ein Gesetz über die Abänderung einiger arbeits- 
rechtlicher Bestimmungen. 
2. Ein Gefetz über die Arbeitslosenversicherung. 
3. Ein Gesetz über die Abänderung der Angestellten- 
Versicherung. 
4. Ein Gesetz über die Aenderung des noch ^icht in 
Kraft gesetzten Arbeiterversicherungsgesetzes, in dem die 
Verschlechterungen der Kranken- und Unfallversicherung 
vorgesehen sind. 
Es ist also das ganze große Gebiet der Sozialpolitik 
und der Sozialversicherung, das von den Gesetzentwürfen 
aufs schwerste bedroht wird. 
Der § 1154 b des bürgerlichen Gesetzbuches, der dc>s 
Entgelt im Falle der Krankheit eine Woche lang vorsieht, 
soll abgeschafft, zugleich aber das Krankenversicherungs- 
gefetz dahin geändert werden, daß während der ersten drei 
Krankheitstage kein Krankengeld bewilligt wird. 
Das Hausgehilfinnengesetz soll verschlechtert, die Ab- 
fertigung der Angestellten um mehr als die Hälfte ge- 
kürzt und überdies erst nach fünf Dienstjahren gewährt 
werden. Solche Angestellte, die eine Altersrente erhalten, 
sollen überhaupt keinen Anspruch mehr haben auf Ab- 
fertigung, ebenso nicht mehr Angestellte, die infolge eines 
Unfalles berufsunfähig werden und eine Invalidenrente 
haben. 
Der Achtstundentag soll durchbrochen, das Arbeits» 
losenversicherungsgesetz ganz bedeutend verschlechtert wer- 
den. Die Saisonarbeiter und die Jugendlichen, sowie die 
schon seit längerer Zeit Arbeitslosen würden besonders 
schlecht davonkommen. 
Das Krankenversicherungsgesetz würde ebenfalls ganz 
bedeutend verschlechtert. Jeder Kranke, der ein Rezept ver- 
schrieben erhält, muß nach dieser Vorlage eine Rezept- 
gebühr von 50 Groschen und für eine Spezialbehandlung 
einen sogenannten Behandlungsbeitrag bezahlen. Diese 
Behandlungsbeiträge müßten mindestens ein Viertel der 
tarifmäßigen Kosten der Kasse betragen. 
Auch das Unfallversicherungsgesetz würde bedeutend 
verschlechtert, ebenso das Angestelltenversicherungsgesetz. 
Die Altersversicherung, die im Jahre 1927 Gesetz 
wurde, sie soll noch verschlechtert werden, ehe sie in Kraft 
tritt. 
Also ein Generalangriff ist es, was da Minister Dok- 
tor Resch ausgeknobelt und den Kammern zur Begut- 
achtung vorgelegt hat. Ein Sturm der Entrüstung ging
	        
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