Volltext: Nr. 3 1928 (Nr. 3 1928)

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Nachrichte». 
Gesetz, gegen das die Unternehmerverbände schon jähre- Zentralverbande angehören, ersehen, daß sie ihr Recht 
lang Sturm laufen, schon längst verschwunden, ohne Or- nur finden können, nur erreichen können, wenn sie in 
ganisation wäre eine Reihe von Fürsorgemaßnahmen einem Verbände zusammengeschlossen sind. Werbet daher 
nicht möglich gewesen. alle im Monat April für den Zentralverband der Kriegs, 
Mögen daraus alle diejenigen, die noch nicht dem invaliden und Kriegerhinterbliebenen. 
I e A«f>»ben «vserer Srg««isaiio». 
Von Hufnagel Franz, Sekretär des Landesverbandes. 
In einer Reihe von Artikeln wird durch die heutige fügung stellen kann, immer wieder laufen die Unter, 
Drummer unserer Nachrichten in deutlicher Form zum nehmerverbände Sturm gegen eine Verlängerung des In- 
Ausdruck gebracht, wie notwendig es ist, daß die Kriegs- validen-Befchäftigungs-Gesetzes, die angeblich unter den 
invaliden und Kriegerhinterbliebenen, vereint in einer furchtbaren Lasten der Sozialpolitik seufzen. Wenn es 
einzigen großen Organisation, einen gemeinsamen Kampf trotzdem bisher immer gelungen ist, Teilerfolge zu er- 
um ihre Rechte führen. Insbesondere wird allen Zweif- ringen, so ist das der geschlossenen Kriegsopferbewegung 
lern und Indifferenten, allen der Organisation ferne zuzuschreiben. Die Schwierigkeiten werden jedoch immer 
Stehenden klar gelegt, daß die Versorgung der Kriegs- größer, denn der Standpunkt „der Mohr hat seine Schul- 
opfer zum großen Teile davon abhängt, ob und welche bigfett getan, er kann gehen" wird immer mehr vertreten. 
Kampfmittel ihnen zur Verfügung stehen. Deshalb muß der Zentralverband einen unaufhör- 
Im Jahre 1919 wurde der Zentralverband der Kriegs- lichen Kampf gegen diese Einstellung führen und bestrebt 
invaliden und Kriegerhinterbliebenen und seine Landes- sein, durch Aufklärungsarbeit die den Kriegsopfern 
verbände gegründet. Die Tätigkeit des Verbandes er- gegenüber stehenden Bevölkerungsschichten zu gewinnen 
streckt sich also auf einen Zeitraum von nahezu zehn und die aus Eigennutz und anderen Gründen ihnen 
Jahren. Ziehen wir eine Bilanz, so kommt klar zum feindlich gesinnten Teile der Bevölkerung als Kriegsopfer» 
Ausdruck, daß der Zentralverband auf eine Reihe von feinde zu kennzeichnen. 
Erfolgen zurückblicken kann, daß ihm nicht nur das Ur- Die Gesetzgebung für Kriegsopfer erfordert zum 
gesetz vom Jahre 1919, das erste und beste seiner Art Teile tiefgreifendere Formen, da viele Bestimmungen 
überhaupt, sondern auch eine Reihe von anderen Ge- veraltet sind, viele jedoch von den durchführenden Or- 
setzen und Verordnungen, die Erhöhung der Renten, zu ganen zu Ungunsten der Kriegsopfer ausgelegt und an- 
verdanken ist. Durch die Geschlossenheit war es ihm bis- gewendet werden. Die Gesetzgebung ist aber außerdem 
her immer möglich, den notwendigen Einfluß auf die noch eine sehr mangelhafte und bedarf der Ergänzung 
gesetzgebenden Körperschaften auszuüben. Das soll auch durch Schaffung neuer Gesetze und Vorschriften oder Be- 
in verstärktem Maße für die Zukunft gelten, weshalb an dachtnahme auf die Kriegsopfer in anderen, nicht aus- 
alle Mitglieder des Verbandes der Aufruf ergeht: schließlich für sie bestimmten Gesetzen. 
„Werbet im Monate April für die Organisation, über- Im Monate Februar des vergangenen Jahres wurde 
zeugt alle Fernestehenden, daß auch ihre Mitarbeit not- die IX. Novelle zum Jnvaliden-Entschädigungs-Gesetz 
wendig ist." abschiedet. Die Erhöhungen der Renten waren unbedeu- 
Wenn davon gesprochen wurde, daß im Ablaufe dieses tend, insbesondere Haben die Pollrentner und die Hinter- 
Jahrzehntes der Zentralverband auf eine Reihe von Cr- bliebenen schlecht abgeschnitten, denen die Rente fast 
folgen zurückblicken kann, so ist damit nicht gesagt, daß überhaupt nicht erhöht wurde. Außerdem ist seit diesem 
wir uns jetzt zur Ruhe begeben können, sondern vielmehr, Zeitpunkte die Kaufkraft des Schillings im Innern des 
daß die erzielten Erfolge noch ausgebaut werden müssen. Landes gesunken, so daß die Bezüge der Kriegsbeschä- 
Die Hauptaufgabe des Zentralverbandes ist die Arbeit digten und Kriegerhinterbliebenen in ihrem Realwert 
für die Kriegsopfer mit dem Ziele, denselben in ihrer hinter den Ansätzen des Stammgesetzes vom 23. April 
Gesamtheit und jeden einzelnen die erreichbar beste Stel- 1919 zurückgeblieben sind. Sie können sich mit der der- 
lung innerhalb des Staates und der menschlichen Gesell- zeitigen Rente nicht die gleiche Menge von Bedarfsarti- 
fchaft zu erkämpfen und ihnen die besten wirtschaftlichen keln wie.im Jahre 1919 verschaffen. Alle politischen Par- 
Daseinsbedingungen zu schaffen und zu sichern. Diese teien haben bei der Beschlußfassung der IX. Novelle im 
Aufgabe zerfällt in ideelle für die nächste und fernere Februar 1927 anerkannt, daß dieselbe nur eine Etappe 
Zukunft und in eine praktische, die Gegenwartsarbeit auf dem Wege einer gerechten Versorgung darstellt. Es 
einerseits, anderseits Internationale, gemeinsam mit den stellt sich deshalb die dringende Notwendigkeit heraus, 
Kriegsopfern der anderen Staaten zu leistende und eine durch eine X. Novelle die Rentenbezüge zu erhöhen und 
nationale, die unseren eigenen Staat betrifft. auch einige sonstige von den Kriegsopfern beklagte Härten 
Damit ist in einigen Worten eine programmatische durch Aenderung der bezüglichen Bestimmungen auszu- 
Darstellung gebracht, welche Aufgaben der Zentralver- merzen. Insbesondere ist auch eine Aenderung des Vor- 
band zu erledigen hat. Er hat, um in einer zielbewußten fahrens notwendig. 
Form für die Kriegsopfer zu arbeiten, Richtlinien zu- Der Zentralverband hat aus diesen Gründen heraus 
recht gelegt, die jedes einzelne Mitglied kennen soll. Die der Regierung Forderungen auf Erhöhung der Renten 
Ursache der schlechten Lage der Kriegsopfer ist in der Hal- und Abänderung einiger verfahrensrechtlicher Bestim- 
tung der meisten öffentlichen Körperschaften und deren mungen verlangt. Die Forderungen sind bescheiden ge- 
Behörden vieler Gemeindeverwaltungen und eines Teiles halten und erfordern einen Höchstmehraufwand von 
der Bevölkerung gelegen, die den Kriegsopfern einerseits 20 Millionen. Der Minister für soziale Verwaltung er- 
ihr Recht verweigern, anderseits bestrebt sind, bereits er- klärt jedoch, daß eine Novellierung nicht stattfinden könne, 
rungene gesetzliche Bestimmungen und Sicherheiten weil die erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung, stehen 
wieder zu entziehen und sie als eine unangenehme Last und lehnte auch die geforderte Notstandsaushilfe, die nur 
zu behandeln. Wie schwer ist es doch, eine Novellierung 3.3 Millionen betragen würde, ab. Der Zentralverband 
zum Jnvaliden-Entschädigungs-Gesetz, eine Verlängerung hat daher mit allen ihn zur Verfügung stehenden gesetz- 
des Jnvaliden-Beschäftigungs-Gefetzes durchzudrücken, lichen Mitteln in der nächsten Zeit darauf hinzuarbeiten, 
Ewig tönt dem Zentralverband vorsprechenden Käme- daß die geforderte Novelle Gesetz werde. Zu den Kardi- 
raden das stereotype „Nein" des Finanzministers ent- nalforderungen gehört die Erhöhung der Vollrente auf 
gegen, der für soziale Zwecke keine Mittel znr Vvr- 150 8 und die Wiederherstellung der Verhältnismäßigkeit 
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