* Einladung zum IX. ordentlichen Landesverbandstag.—Nie vergessenl —Beschlüsse des Zentralverbandes.-Die Rekursfabrik.— Rentenabfertigung. -
Uli • Tas I.-C.-G. eine Geheimmtssenschast. — Kinher aufs Land. — Berbandsangelegenheiten. — Versammlungsberichte. — Aufruf. — Preßfonds.—
Sterbetafel.
Laudesverband SberSsterreich des gentralverdandes der Landesorganisationen der Kriegsinvaliden und
Kriegerhinterbliebenen Sesterreichs, Linz.
Zahl 6923. L i n z, am 6. Juli 1927.
An alle Sttsgruppeu, Sektionen, BezirksverttauensmSnner und Mitglieder des
Landesverbandsausschuffes!
Werte Kameraden! Ueber Beschluß des Vorstandes berufen wir hiemit im Sinne des § 9 unserer
Satzungen den
IX. orbenMGen «anbesvervanbötag
ftir Samstag dm 1. und Sonntag den 8. Lttober 1827 in den Redontenfaal in Linz, Promenade 37, ein.
Die Tagung beginnt am Samstag um 2 Uhr nachmittags.
' Ms Tagesordnung wird vorbehaltlich der Genehmi¬
gung durch den Berbandstag vorgeschlagen:
I. Eröffnung und Begrüßung.
H. Beschlußfassung über die Geschäftsordnung.
III. Konstituierung des Verbandstages.
a) Wahl einer Mandatsprüfungskommission.
b) Wahl einer Antragsprüfungskommission.
c) Wahl einer Wahlkommission.
IV. Berichte:
a) Allgemeiner Bericht des Vorstandes. (Refe¬
rent Mitterbauer.)
b) Organisatorischer Bericht. (Referent Huf-
n a g l.)
c) Bericht über die Tätigkeit der Invaliden-
Entschädigungs-Kommifsion und der Schieds¬
kommission. IReferent Weidinger.)
6) Bericht über die Fürsorgetätigkeit. (Refe¬
rent Karigl.)
«) Finanzieller Bericht. (Referent Müller-
M i l b o r n).
f) Bericht des Ueberwachungsausschusses. (Re-
ferent Halbich.)
V. Kriegsopfergesetzgebung und Fürsorge in den
am Weltkriege beteiligten Staaten (Referent:
Kainradl Wien).
VI. Wahl des Ausschusses und des Ueberwachungs¬
ausschusses.
VII. Anträge.
> vm.
Auf Grund des §9, Absatz 3, der Satzungen, bezie¬
hungsweise § 48 der Geschäftsordnung, ensendet jede Un¬
tergruppe aus je 59 Mitglieder (Bruchteile über 29 gelten
voll) einen, bei einem Stande von weniger als 29Mitglie-
der jedoch auch einen Delegierten. Die Delegierten sind
durch eine Monatsversammlung zu wählen. Die Witwen
sind verhältnismäßig zu berücksichtigen. Jeder Delegierte
hat nur eine Stimme. Das Delegationsrecht wird nach
dem bezahlten Stande für das zweite Halbjahr 1926 und
erste Halbjahr 1927 festgesetzt.
Die Delegierten sind dem Landesverbände bis späte-
stens 24. September 1927 zu melden. Die Meldungen
müssen Namen und Adresse des Delegierten enthalten so-
wie das Datum der Versammlung, in welcher sie gewählt
wurden. Sie müssen die satzungsmäßige Fertigung durch
den Obmann und Schriftführer unter Hinzufügung der
Stampiglie aufweisen. Die Delegierten erhalten von;
Landesverband Delegiertenkarten, ohne welche der Eintritt
in das Tagungslokal unstatthaft ist.
Anträge zum Verbandstage könne«: von jeder Unter-
gruppe gestellt werden, doch müssen sie bis spätestens
24. September schriftlich beim Landesverband vorliegen.
Auch sie müssen satzungsgemäß gefertigt sein. Später ein-
langende Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn
der Berbandstag ihnen die Dringlichkeit zuerkennt, wo-
zu eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.
Delegierte, die die Vorsorge für ein Nachtquartier
wünschen, müssen dies bis spätestens 39. September be-
kanntgeben- Die Kosten der Delegierungen tragen die Un-
tergruppen.
Mit kameradschaftlichen Gruß zeichnen für den Verbandsvorstand
Der Bvrfitzende: Mttterdaner m. p. Der Schriftführer: Moser m. p.
£ins, am i. QKuguft 1927.
5.
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Redaktion, Veewa wng u. Expedition: Linz, Promenade 11, Tel. Ant.410Z. Redattionsfchluß am IS. jeden Monates
tfrftifkeiMt monatli^ einmal. 6ro$$en.