Volltext: Nr. 5 1924 (Nr. 5 1924)

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Nachrichten 
Nr. 5 
Wir können Hinblicken, wo wir wollen, überall das 
gleiche Bild. Bei der Bahn wurden zum Beispiel 
Oberbauarbeiter, Maschinenschmierer und dergleichen 
abgebaut, die höheren uud höchsten Beamten aber nicht. 
Der Erfolg wird sein, daß der Betrieb stocken muß oder 
die höchsten Beamten die Maschinen selbst schmieren 
müssen. Das ist dann allerdings eine teuere Schmiere. 
Eine sogenannte Abbankommission, welche den Ans- 
trag hat, so und so viele zum Abbau vorzuschlagen, 
entscheidet über das Los der Beamten und Arbeiter. 
Auch die Jnvaliden-Entschädiguugs-Kommission Linz 
mutzte an den Abbau glauben. Der Apparat wurde so 
vereinfacht, daß er heute nahezn arbeitsunfähig ge- 
worden ist. Die Beamtenschaft wurde so verringcr>, 
daß die Arbeit nicht mehr geleistet werden kann, daß 
die Jnvaliden-Entschädignugs-Kommisston ans den 
Rückständen nicht mehr herauskommt. In Abteiluv- 
gen, die vor dem Abbau zehn Beamte beschäftigten, 
sitzen heute drei bis vier, die die gleiche Arbeit ve^- 
sehen müssen. Die Reknrse hänfen sich an, die Ansuchen 
um neuerliche Begutachtung türmen sich, es geht nichts 
vom Fleck. Monatelang dauert es, bis ein Rekurs er- 
ledigt wird. Die gleichen Zustände herrschen bei der 
Prothesenwerkstätte. Es ist der beste W'lle vorhanden, 
den dringenden Wünschen und Bitten der Prothesen- 
träger Rechnung zu tragen, doch vergeblich, weil man 
anch dort die Arbeiter und Angestellten „absaniert" hat. 
Wenn wir die Dringlichkeit einer Ersparung voll 
und ganz zu würdigen wissen, so mutz dennoch aus- 
gedrückt werden, daß alles seine Grenzen hat uud haben 
muß, daß also auch der Abbau der Beamtenschaft und 
Arbeiterschaft seine Grenze haben muß und diese de- 
ginnt dort, wo für einen Teil oder die Gesamtheit d-s 
Volkes eine Schädigung unausbleiblich wäre. Diese 
Grenze wurde beim Abbau in der Jnvaliden-Entschä- 
dignngs-Kommission gar arg überschritten, so daß die 
Folgen bereits empfindlich fühlbar geworden find. 
Die Jnvaliden-Entschädignngs-Kommission und die 
Prothesenwerkstätte können Urgenzen keinen We- t 
beimessen, da sie sich ganz richtig sagen, daß jeder Fall 
eine Dringlichkeit für sich bedeutet. Jeder will, daß 
seine Angelegenheit sofort behandelt uird, weshalb 
die Jnvaliden-Entschädigungs-Kommifs'on sagt, daß 
die Rekurse usw. der Reihenfolge des E'nlangens nach 
behandelt werden. 
Die Mitglieder wären hievon zu oe> ständigen mit 
dem Bemerken, daß Urgenzen in Angelegenheiten, dis 
noch nicht mehr als sechs Monate anhängig sind, unter- 
bleiben sollen, da dem Wunsche nicht entsprochen wer- 
den kann. Sollte ein Fall von ganz besonderer Dring- 
lichkeit sein, wolle eine Urgenz im Wege der Orts- 
gruppe eingebracht werden. 
Verlängerung der Anmeldefrist im Burgenland. 
Laut Erlaß des Bundesministeriums für soziale 
Verwaltung vom 5. April 1924, ZI. 18.538, wurde durch 
Verordnung der Bundesregierung vom 2. April 1924 
die ^nmeldungsfrift nach § 80, Absatz 1, des Jnvaliden- 
Entschädignngsgesetzes für die Kriegsinvaliden und 
deren Hinterbliebenen, foferne diese Landesbürger 
des Burgenlandes sind, bis 31. Mai 1924 erstreckt. 
qmefnnftei 
ScgtDtlftt fiit grittitefMtigtt u. ftritinNitattirMt. 
Adressenänderungen. Bekanntgabe an die zuständige Bezirks- 
hauptmannschaft, an die Rechnungsabteilung der I. E. K., dieser 
unter Anführung der Buchauszugnummer. Jene Mitglieder, die 
Abonnenten sind, wollen neue Adresse auch dem Landesverband 
mitteilen. 
Auskünfte, a) Landesverband, Kanzlei, Linz, Promenade 11 
(rückwärts im Hofe). Parteienverkehr: Täglich von 7—12 Uhr. 
Invalidenentschädigungs-Kommission, Linz, Adlergasse 1, u. zw. 
in Rentenangelegenheiten (z. B. Ausfolgung von Rentenbescheiden 
und dergleichen). Stammzahl anführen oder Rentenbescheid mit- 
bringen. — In Angelegenheiten betreffend Rentenauszahlungen: 
Rechnungsabteilung der I.-E.-K., Linz, alte Landwehrkaserne. 
Buchauszugnummer anführen beziehungsweise letzten Zahlungs- 
abschnitt mitbringen. 
Aerztliche Zeugnisse. Jnvalidenamtsarzt oder zuständiger Bc> 
zirksarzt. 
Familienzuwachs. Anmeldung bei der Bezirkshanptmannsch<ift 
(Jnvalidensürsorge) unter Beibringung des Taufextraktes. 
Heilstätten. Anmeldung auf Heilstättenbehandlung beim Ge- 
meindearzt. (Vordruck E ausfüllen lassen.) Einberufung abwarten. 
Heilbehandlung. Anmeldung beim Gemeindearzt, (Vordruck E 
ausfüllen lassen.) Im Falle ärztlich beglaubigter voller Arbeits- 
und Erwerbsunfähigkeit gebührt bei häuslicher Pflege Kranken¬ 
geld, welches für nicht krankenversicherte Kriegsbeschädigte durch 
die Invalidenfürforgestelle der Bezirkshauptmannschäft achttägig 
im vorhinein auszuzahlen ist. 
Bei Spitalbehandlung gebührt den Familienangehörigen die 
Hälfte der Vollrente. Krankenversicherte Kriegsbeschädigte haben 
den Anspruch auf Krankengeld beim Gemeindearzt und bei ihrer 
Krankenkasse anzumelden, wenn die Krankheit als Kriegsfolge an¬ 
erkannt ist. Orthopädische Behelfe (Prothesen, Schuhe usw.): Wenn 
bereits mit Bescheid zuerkannt, um Neubeteilung, beziehungsweise 
Reparaturen bei Bezirkshauptmannschaft (Jnvalidensürsorge) an¬ 
suchen. 
Heilausschuß. Vertreter der organisierten Kriegsbeschädigten: 
Franz Hufnagl, Linz, Promenade 11. 
Hinterbliebenenrentenausschuß. Vertreterin der organisierten 
Kriegerhinterbliebenen: Julie Karigl, Linz, Promenade 11. 
Jnvalidenrentenausschuß. Vertreter der organisierten Kriegs» 
invaliden: Anton Weidinger, Linz, Promenade 11. 
JnValidenentschüdigungskoMMisiiou (I.-E.-K.) 
Linz, Adlergasse 1. Parteienverkehr: Donnerstag und Sams- 
tag von 9—12 Uhr. 
Prothesenwerkstätte. Linz, Alte Landwehrkaserne. — Reisekosten 
zur Prothesenwerkstätte werden nur dann vom Staate vergütet, 
wenn die Einberufung des Kriegsbeschädigten von der Prothesen- 
werkstätte erfolgt. 
Sterbegeld. Anmeldung unter Beibringung des Totenscheines 
und Trauscheines bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft 
(Jnvalidensürsorge). Wenn andere Verwandte als die Gattin das 
Sterbegeld beanspruchen, ist außerdem eine Bestätigung beizu¬ 
bringen, daß sie vom Verstorbenen wesentlich unterstützt wurden. 
Todesfälleanmeldungelr. Bei Bezirkshauptmannschaft (Jnva- 
lidenfürforge) unter Beibringung des Totenscheines. 
Unterstützungsansuchen. Bei der zuständigen Bezirkshauptmann- 
schaft (Jnvalidensürsorge) einbringen. 
Trafikbewerbungen. Einzureichen beim zuständigen Finanz* 
inspektorate. Formulare erhältlich bei allen Steueraufsichtsbehör- 
den (früher Finanzwachabteilungen). 
Verschlimmerungsanmeldungen. Aerztliches Zeugnis ausstellen 
lassen, daß sich der Zustand verschlimmert hat und an Bezirks- 
hauptmannschast (Invalidenfürsorge) mit dem Ersuchen um neuer- 
liche Begutachtung einsenden. 
Inserate. 
KGmzsWs» «nS Kanzleipapiere 
mit Ortsgruppenaufdruck, zum Preise von 150 K pro Stück beim 
Landesverband erhältlich. 
Bestellungen an den Landesverband richten. 
9te<&mitsgö&Io<fö 
zum Preise von 500 K pro Stück (50 Blätter) für Geschäftsleute 
und Kellner usw. verwendbar, sind beim Landesverband erhältlich. 
Beim Landesverband sind Plakate, verwendbar für Jahres- und 
Monatsversammlungen, zum Preise von 200 K pro Stück zu haben. 
$tlfl0fer Krieg«vef«H-5bigter! 
Sucht kleines Galizianerpferd zu kaufen. Zuschriften an Landes¬ 
verband der Kriegsbeschädigten, Linz, Promenade 11. 
Herausgeber: Landesverb. o. Kriegsbesch. Ob.-Oest. in Linz. Verantwortl. Redakteur: Anton Weidinger, Linz. Druck: „Gutenberg,, Linz.
	        
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