Volltext: Nr. 2 1923 (Nr. 2 1923)

"biete kann uns unserem Ziele nH.her bringen. Die Linser Sektionen 
gehen hiebe! beispielgebend vot-än und Ihrer selbstlosen Mitarbeit 
ist es m danken, dass wieder ein Stein zu unserem Werks gesetzt 
werden konnte, im Vorjahre haben wir begonnen und nahezu alle 
Ortsgruppen stellten sieh zur Verfügung,indem sie ebenfalls Esste, 
Blumentage "usw. zu Gunsten des Heiratendes veranstalteten. Wir 
glauben. uns keiner Täuschung hinzugeben, wenn wir annehmen, dass 
auoh heuer sich diese Or.tagrüpen wieder durch Abhaltung von Festen 
USA. rege beteiligen. . Die Art und Weise, wie Feste veranstaltet 
werden" können, muss den Ortsgruppen selbst überlassen bleiben, da 
die örtlichen Verhältnisse hiefür maßgebend und entscheidend sind. 
Keine -Ortsgruppe schließe sich aus, an unserer Aktion auch dieses 
mal sich zu beteiligen. Veranstalten Sie feste,Sammlungen u.dgl. 
je nach den Verhältnissen, jederj- auch der kleinste Betrag trägt 
zur Verwirklichung unserer ,grossen Idee bei. Der Staat hat uns 
das Schulungsheim genommen, er hat uns die Debernahme des Schlos¬ 
ses Kammer zu nicht© gemacht, welches wir -nach dem Volkspflege- 
Stättengasatz zur Enteignung beantragt haben. Die Snteignungskom-1 
Mission hat die Enteignung gegen eine Stimme beschlossen,natürlich 
gegen entgeltliche,die Regierung Bat jedoch zugunsten der Besitzer* 
welche ausländische Juden sind, entschieden. Di.e Kriegsbeschädig¬ 
ten wurden um eine Hoffnung mehr betrogen. Von Seite der Regierung 
haben wir nichts zu' erwarten, ausländische Judenintenessen gehen 
ihr vor den Interessen derjenigen, die ihr bestes gegeben haben. 
Stelleh wir uns die Parole "Selbsthilfe ist die beste;" 
und handeln wir nach ihr. Daher: „Helft wieder mit zum Baue eines 
Heimes". 
Auf las's ung d e r Dn t e r hal t sb e z i rk s omm is % Ionen 
Das Bundesgesetzblatt -Nr-, 249 . 55.Stück, enthält das 
Gesetz Uder die Aufhebung der Unterhaltsbezirkskommissionen. Die 
Aufgaben der Kommissionen übernimmt nunmehr der Lande shäiipt mann. 
Im Artikel II wird ausgedrückt. dass der § 62 des I.E.G. zu lauten 
hat, dass diß Personen, die noch einen Unterhaltsbeitrag beziehen, 
ab l.Mal bis zur Erlangung der Heute einen Vorschuß« auf die Rente 
in der Höhe des Unterhaltsbeitrages angewiesen erhalten und zwar 
von der Invaliden-lntschädigungs-Kommission, Die I.B.IC. kann die 
Auszahlung der Vorschüsse auch auf ihre Untergrudpen übertragen. 
Verbanisangele g e nhe i te n 
21. 37/126 vom 17,Mai betreffend Mitgliedsbeitragsleistung 
loch immer haben viele Ortsgruppen die neuen Marken, 
nicht bezogen und geben auf unsere. Anfragen keine Antwort. Das es 
nun doch schon an der Zeit ist, dass die Marken bestellt werden, 
ergeht heute nochmals die Aufforderung', sofort die Anzahl der zu - 
beziehenden Marken zu melden. Ausdrücklich machen wir darauf auf— 
meksaw.dass die_Quittierung der Mitgliedsmarken mit ALTEN (blauen) 
Marken für das Jahr 1923 nicht statthaft ist, sondern nur die neu¬ 
en (ROTEN) Marken zu verwenden sind. M.; , 
21, 133/1 rem 17.Mai, betreffend .Kämpffondmarken 
Im Laufe dieses Monats werden wir allen Ortsgruppen 
die auf sie nach ihren gemeldeten Mitgliederstande entfallende 
Kampffondmärken zusenden und' ersuchen um eheste Begleichung..Auf¬ 
merksam gemacht Sei, dass jedes Mitglied nur o ine Marke ein 
ge^ieot erhält, Leider sind die Marken nicht perforiert, sö dass 
die Ortsgruppen die unangenehme Arbeit habendie Märken.erst zu 
schneiden, Die Kämpffondmarke wird über die bereits geleisteten 
und quittierten Beiträge für das Jähr 1923 geklebt. Alles nähere
	        
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