Volltext: Th. 1 [=A. Geschichte von Schärding], H. 2 (Th. 1, Heft 2, 1886)

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Bei dieser Gelegenheit mußten die Burger als kaiserliche Unterthanen den 
Eid (homagium) in die Hände des General Grafen von Thürheim ablegen. 
In das Landgericht Schärding wurde der kaiserliche Rittmeister, Graf von 
Rakoniz mit 157 Mann Gemeinen vom Palfy'schen Knirassier-Regimente einquartirt ; 
nberdieß fanden zahlreiche Durchmärsche und Einquartirnngen der verschied 
kaiserlichen Truppenkörper, welche zur Besetzung aller Plätze der dm Oesterreich.*ih :v 
lassenen drei bayerischen Rentämter bestimmt waren, im Landgerichte -Mm:, i 
und dauerten durch fast 4 Monate fort. Trotz dieser enormen Quartiert 
ungslasten, welche die Unterthanen in der ersten Hälfte des Jahres 1705 zu tragen 
hatten, wurden unter dem 9. Jänner dieses Jahres starke Kontributionen zur Ver¬ 
pflegung dieser Milizen ausgeschrieben; von jedem Hofe wurden Anfangs 15 Gulden 
Anlage gefordert, welche nachträglich ans 30 Gülden erhöht wurden, so daß das 
Landgericht Schärding, welches 737 Hose zählte, für die zwei Monate November und 
Dezember 1704 eine Anlage von 37.165 Gulden getroffen hatte. 
Als die Churfürstin Theresia Knnegunde zu ihrer Frau Mutter nach Venedig 
abreiste, wurde auch das Rentamt München von dm Kaiserlichen besetzt. 
Am 9. Februar 17.05 erfloß der Befehl, daß den bayerischen Unterthanen die 
Gewehre abgenommen werden sollten, damit ja keine Excesse an den kaiserlichen Soldaten 
vorgehen könnten. 
Wegen dieser Maßregeln sowohl, wie auch der ungeheueren Kontributionen 
wegen reifte eine bayerische Deputation, der Propst von Ranshofen, Baron von 
Nothast und der Bürgermeister von Straubing, im Namen des Landes an den kaiser 
lichen Hos nach Wien, um dort eine Erleichterung der ausgeschriebenen unerschwinglichen 
Lasten und Drangsale zu erbitten, allein sie effeetuirte nicht das Geringste; vielmehr 
wurde am 23. März eine neue Anlage ausgeschrieben, wornach jeder Hof 12 Gulden 
zu zahlen hatte, und am 24. März abermals eine Anlage von 4 Gulden 52 Kreuzer 
von jedem Hofe, und diese Lieferungen und Steuern wurden schonungslos eingetrieben, 
um somit jeden Rest des ehemaligen Wohlstandes vollends zu vernichten. 
Ueber das Land, welches als ein erobertes Betrachtet wurde, wurde kein 
Gouverneur oder Abminifterator, sondern nur eine Substitution des kaiserlichen 
General-Kriegs-Commissariates zu Laubshut aufgestellt, und derselben alle Behörden 
untergeordnet; die Landes-Verwaltuug hatte General von Gronsseld in Händen. 
Der Verfasser des Mannseriptes von Snben macht hiezu folgende Bemerkung: „ Dem 
„General Grafen von Gronsseld, diesem furiosen Kriegsmanne, hat man die bayeri¬ 
schen Lande zur Verwaltung übergeben, der selbst es sagt, alles bis in den Grund 
„ruiniren zu wollen, damit dem Churfürsten, so wie allen Bayern die Lust, Krieg 
„zu führen, nachhaltig verginge. Die Offiziere Haufen übler, als die Gemeinen, 
„und biefe recht unchriftlich, inbem sie bie Unterthanen mißhandeln, ihnen alles Vieh 
„unb bie Fahrnisse entreißen, ober ber starken, unerschwinglichen Anlage willen weg- 
„pfändm, unb sie nie anders tituliren als „bayerische Hunde" ober „Bestien". 
Durch solche grausame, übermüthige Willkür bes rohen Kriegsvolkes gegen 
die armen, alles Schutzes entblößten Bauern, würben biese auf's Aeußerste gebracht. 
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