Volltext: Th. 1 [=A. Geschichte von Schärding], H. 2 (Th. 1, Heft 2, 1886)

- 175 - 
dringlichen Aufmahnung, fest und treu an dem alten katholischen Glauben fest¬ 
zuhalten und die kirchlichen Verhältnisse wieder in Ordnung zu bringen, unter¬ 
einander und mit ihren Seelsorgern in Liebe und Eintracht zu leben, seinen 
Beamten, als ihren Vorgesetzten, den gebührenden Respect und Gehorsam zu erzeigen, 
sich aller obrigkeitlichen Hebelgriffe und Anmaßungen zu enthalten, die Ruhe in 
Stadt und Land zu wahren, seinen fürstlichen Anordnungen und Gesetzen nach 
Kräften Achtung zn verschaffen, nicht ermangeln lassen. 
Ehevvr wir in der Erzählung der Begebenheiten, die sich unter der Regierung 
des thatkräftigen Herzogs Max auf dem Schauplatze des engeren und weiteren Vater¬ 
landes in politischer, wie in religiöser Beziehung abgespielt haben, wieder vorgehen, 
sind noch zwei tragische Ereignisse zu verzeichnen. Ant 12. Mai 1612 stieß 
zu Schärding ein mit zahlreichen Wallfahrern beladenes Schiff vom Lande, 
und fuhr bei etwas hochgehendem Wasser gegen Passau; dortselbst stieß das Schiff 
an ein Joch der Jnnbrücke, ging in Trümmer, und sämmtliche Personen wurden 
von den reißenden Wogen fortgerissen; eine herzzerreißende Scene! Ungeachtet aller 
Bemühung der herbeieilenden Schiffer wurden nur wenige gerettet; unter den 
Verunglückten befanden sich viele Personen aus Schärding selbst.') 
Im Jahre 1616 wurden in der Tegelgrube bei Münzkirchen drei Hafner- 
uieister ans Schärding, Paul Kaudler, Christoph Reiser und Hanns Grabmer 
nebst noch anderen Personen aus Münzkirchen in Folge des Erdeinsturzes ver¬ 
schüttet und als Leichen ausgegraben.2) 
Unterdessen hatten zur selben Zeit die religiösen Wirren, der Partei- und 
Religionshaß und die hieraus hervorgehenden Kämpfe immer mehr überhand ge¬ 
nommen ; Herzog Max suchte sich zum Schutze seines Landes und seines Glaubens 
in einen schlagfertigen Stand zu fetzen, deshalb richtete er sein Augenmerk auf die 
Verbesserung des Kriegswesens. 
Zu diesem Ende mußte außer der regulären Miliz, wozu der 30. und 
10. Mann ausgehoben wurde, der Heerbann armirt werden; hiezu gehörten alle waffen¬ 
fähigen Bürger in Städten und Märkten, und diese wurden an Sonn- und Feier¬ 
tagen in den Waffen geübt. Solches geschah auch zu Schärding, wo jeder waffen¬ 
fähige Bürgerssohn oder Insasse, nur nach Vorzeigung der Montur und Armatur 
vor dem Stadthauptmanne des Bürgerrechtes theilhaftig werden konnte; die Munition 
wurde aus dem Zeughaufe im Schlosse bezogen. Hiedurch erhielt der Herzog nicht 
nur eine sogleich marschfertige Miliz, sondern auch eine, diese unterstützende und 
ergänzende Reserve. 
Um die Landesgränze gegen das unruhige Oberösterreich zu sichern, er¬ 
neuerte und verbesserte er die von seinem Vater angelegten Festungswerke und 
Wälle zu Schärding (1623). Schon im Jahre 1606 hatte er, wie es auch be¬ 
reits 1580 geschehen war, am Schlosse zu Schärding verschiedene Baubefferungen 
i & 2) Nvtelbiicher der Stndt Schärding von den Jnhren 1612, 1616 und 1617,
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.