Volltext: Aus der Vergangenheit der Pfarre Putzleinsdorf im Mühlviertel

für die Errichtung einer zweiten Klasse 
war das Schulhaus abermals zu klein 
und der Dechant von Sarleinsbach ver¬ 
langte 1818 eine Erweiterung der Schul- 
räume. Daraufhin erschien der Kreis- 
ingenieur und gab folgendes Gutachten 
ab: 1. Da das Schulhaus mit dem Fried¬ 
hof ganz in Verbindung ist, so daß der 
Aus- und Eingang über denselben ge¬ 
schieht, und ferner die Leichen ganz an 
der Hauptmauer beim Schulzimmer be¬ 
graben werden, kann im Sommer auf der 
Seite des Friedhofes wegen des üblen 
Geruches kein Fenster geöffnet werden. 
2. Die Gehilfenkammer ist in einem 
äußerst schlechten Zustand, ihre Höhe 
ist 7 Schuh und dennoch wird sie als 
Schulzimmer für die zweite Klasse ver¬ 
wendet, obwohl der Raum für 72 Schul¬ 
kinder, welche diese Klasse besuchen, viel 
zu klein ist. 3. ist das ganze Schulhaus 
sehr feuergefährlich, weil auf dem Tram¬ 
boden weder Schutt oder Ziegelpflaster 
noch ein Estrich sich befindet." 
Zugleich wurde ein Vergrößerungs- 
Plan ausgearbeitet, durch den „mit soviel 
wie möglich geringen Unkosten" das 
Schulhaus für 141 besuchende Kinder 
hergerichtet werden sollte; der Kreis¬ 
ingenieur bemerkt dazu, daß die geplan¬ 
ten Adaptierungen nicht allen gesetz¬ 
lichen Vorschriften genügten und die Pri- 
bete Unkosten" Aborte) nicht im Schul¬ 
haus angebracht, sondern im alten Be¬ 
stände bei der Holzlage belassen wür¬ 
den. Die Studienhofkommission geneh¬ 
migte gleichwohl diesen Vergrößerungs¬ 
plan am 9. April 1821 und der Hof¬ 
baurat berechnete die Kosten auf 1617 
fl. Konventionsmünze. Im Winter 1821 
bis 1822 sollten die Materialien herbei¬ 
geschafft und im Frühling 1822 mit dem 
Bau begonnen werden. Aber der Markt 
erklärte sich außer Stande, die ihn tref¬ 
fenden Kosten zu tragen, und der Markt¬ 
richter schlug vor, einfach die bisherige 
Gehilfenkammer zu einem Lehrzimmer 
zu erweitern und auch die anderen Do¬ 
minien (Altenhof, Marsbach und der 
Pfarrhof von Pfarrkirchen) baten um 
eine Verschiebung des Schulbaues, weil 
im Jahre 1821 die Auslagen für öf¬ 
fentliche Anstalten sehr bedeutend waren. 
So unterblieb die geplante Erweite¬ 
rung im Jahre 1822. Aber die Behör¬ 
den drängten bei der Vogtei Altenhof 
auch in der Folge auf Herstellung eines 
zweiten größeren Lehrzimmers. Nun 
glaubte ein Bürger des Marktes, Karl 
Peyrer, die Lage der Dinge zu einem 
einträglichen Geschäft benützen zu kön¬ 
 
Peyrer, 
nen. Er kaufte das Markthaus Nr. 9 des 
Michael Löffler samt Gründen um 1600 
fl. und bot das Haus allein der Herr¬ 
schaft Altenhof um 1900 fl. als Schul- 
haus an. Die Herrschaft schien zur An¬ 
nahme des Angebotes bereit, aber die 
Bürgschaft trat dem Schlaumeier in 
den Weg. Sie wandte sich an die Lan¬ 
desregierung mit der Bitte, den Kauf 
nicht zu genehmigen und versprach da¬ 
für, ein zweites Schulzimmer nach dem 
Plane des Jahres 1821 auf die alte 
Schule aufzubauen. Tatsächlich unter¬ 
blieb der Kauf, aber auch der verspro¬ 
chene Neubau. 
In der Folge zeigten sich immer 
mehr Schäden am alten Schulhaus, die 
hölzerne Stiege zum Lehrzimmer, der 
Fußboden, das Dach samt der Rinne 
und der Ofen waren höchst verbesse¬ 
rungsbedürftig geworden. Darüber be¬ 
richtete der Schulmeister Anton Jung¬ 
wirt (1813-1829) nach Altenhof. Nun 
(1830) erklärte sich der Markt zur Er¬ 
weiterung der Schule auf eigene Kosten 
bereit, aber 1831 schränkte man diese 
Zusage schon wieder ein: „Man wolle 
nichts anderes dazu beitragen, als was 
man im Konkurrenzwege gleich den übri¬ 
gen Dominien schuldig sei.“ Daraus er¬ 
schien im Auftrage der Landesregierung 
eine Kommission des Mühlkreisamtes in 
Putzleinsdorf und entschied, wenn man 
ganztägigen Unterricht haben wolle, müs¬ 
se man eine neue Schule bauen, für halb¬ 
tägigen genügten einige Verbesserungen 
an der alten. Die Putzleinsdorfer er¬ 
klärten sich für die zweite Lösung und 
nahmen nur die notwendigsten Repara¬ 
turen vor. 
Jedoch auf die Dauer ließ sich der 
Neubau doch nicht hintanhalten. 1842 
wurde schon ein Kostenvoranschlag dafür 
(2344 fl. 46 kr.) gemacht. Aber bis zur 
wirklichen Erbauung der neuen Schule 
vergingen abermals einige Jahre. Die 
größte Schwierigkeit bereitete die Frage, 
wer denn eigentlich für die Kosten auf¬ 
kommen müsse. Zu ihrer Entscheidung 
mußte man sich zunächst einmal über den 
Eigentümer der alten Schule klar wer¬ 
den, ob Kirche, Markt oder Herrschaft. 
1845 schrieb die Herrschaft Altenhof, der 
Eigentümer könne nicht ermittelt wer¬ 
den, aber die k. k. Kammerprokuratur 
erklärte noch im gleichen Jahre, daß 
das Schulhaus seit jeher als Mesnerhaus 
und als Eigentum der Kirche angesehen 
wurde. Darum müsse auch die neue 
Schule, deren Bau von der Landes¬ 
stelle angeordnet worden sei, entweder
	        
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