Volltext: Aus der Vergangenheit der Pfarre Putzleinsdorf im Mühlviertel

in Kainerstorf angeführt. Er zahlte um 
1790 wie früher nach Altenhof folgen¬ 
den Vogtdienst: 4 Metzen Hafer, 2 Hen¬ 
nen, 2 Käse, 20 Eier und 1 Schott 
gehechelten Haar oder das entsprechende 
Geld. 
Der Grundherrschaft Landshaag 
aber hatte er 1790 (nach dem Lasten¬ 
büchlein) zu leisten: 
 
1. Landesfürstliche Steuern: 
a) beständige: Extrabeitrag 1 fl. 55 
kr., Fleischgeld 36 kr., Viehaufschlag 28 
kr. 3 Pf. 
b) unbeständige (veränderliche): Ein¬ 
faches Weggeld (zur Herhaltung der 
Wege) 30 Fr., Körnereinbuße 3 kr. 3 2/6 
Pf. und als außerordentliche (Extraor- 
dinari) Steuer dieses Jahres (Extraor- kr. 
Kriegsdarlehen. 
 
2. Herrschaftliche Gaben: 
a) in Geld: 32 kr., darunter 2 Pf. 
Königssteuer für sich und 12 kr. für 
2 Inleutparteien. 
b) in Naturalien: 3 Metzen 2 Viertl 
Korn und 5 Metzen 2 Viertl Hafer. 
 
Somit zahlte er im ganzen nach 
Landshaag rund 4 1/2 sl. in Geld und 9 
Metzen Getreide. In den folgenden 
Jahren kamen besonders neue Kriegs¬ 
lasten dazu, die sogenannte Vorspann- 
kontribution, zuerst im Jahre 1 fl. 50 
kr.. 1799 schon 4 fl. 56 kr., dann wieder 
etwas weniger. 1807 kam dafür noch 
eine Extraordinaristeuer dazu (2 fl. 26 
kr.) und eine ständische Extraanlag (17 
kr. 2 Pf.). Gezahlt wurden die Lei¬ 
stungen meist in 4 Terminen. Die Ro¬ 
boten sind in den Lastenbüchlein nicht 
ausgewiesen. Nach den napoleonischen 
Kriegen erfolgte eine Vereinfachung des 
Steuersystems, was aber nicht als Ver¬ 
minderung der Staatslasten aufzufassen 
ist. 
Die größte Umwälzung im ganzen 
Lasten- und Steuerwesen brachte das 
Jahr 1848. Man nennt sie gewöhnlich 
kurz die Grundentlastung. Es wurden 
nämlich Grund und Boden von Abga¬ 
ben und Roboten an die Herrschaften be¬ 
freit. Jedoch geschah das bei uns Jahr 
so wie in Frankreich 1789, wo die 
Grundherren für ihre früheren Bezüge 
gar keine Entschädigung erhielten. Bei 
uns wurde ihnen der aus der Aushe¬ 
bung von Zehent und Robot erwach¬ 
sende Schaden wenigstens teilweise er¬ 
setzt. Dazu wurden ihre früheren Ein¬ 
nahmen, in Geld angeschlagen, als jähr¬ 
licher Zins für ein Kapital aufgefaßt, 
 
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das ihnen die Untertanen schuldeten. Sie 
erhielten dafür zum Teil Wertpapiere, 
sogenannte Grundentlastungsobligationen 
mit Koupons, die innerhalb 50 Jahren 
verzinst und zurückgezahlt (amortisiert) 
wurden. Die Verzinsung und Einlösung 
dieser Schuldscheine übernahmen zu glei¬ 
chen Teilen Staat, Land und die ein¬ 
zelnen Untertanen. Diese hatten also 
nur ein Drittel des Schuldkapitals un¬ 
mittelbar in Geld abzutragen, für die 
übrigen zwei Drittel mußten sie in den 
Staats- und Landesfteuern beitragen. 
Auch dafür möge wieder ein Beispiel 
angeführt werden, das Haus Nr. 4 in 
Mennerstorf (Kriegner). Sein Einbe¬ 
kenntnis der bisherigen Leistungen lau¬ 
tete: Nach Landshaag : 12 kr. in Geld. 
3 Metzen Korn (a 1 fl. 16 kr.), 4 3/16 Met¬ 
zen Hafer (a 37 kr.), im ganzen in 
Geld 6 fl. 35 kr. Ein Drittel davon 
beträgt 2 fl. 11 2/3 kr., das ihn treffende 
Entschädigungskapital 43 fl. 58 kr. 
Nach Altenhof: 1 fl. 12 kr. Ro¬ 
botgeld, 33 kr. Landsteuer, 9 kr. Käse- 
und Hahnengeld, 12 kr. Haargeld, 3 9/16 
Metzen Vogthafer (Futterhafer genannt) 
a 37 kr. und 20 Eier a 2/4 kr., im gan¬ 
zen 4 fl. 29 kr. Ein Drittel davon be¬ 
trägt 1 fl. 29 kr., das dafür treffende 
Entschädigungskapital 29 fl. 58 Ir. — 
Die Leistung nach Marsbach war unbe ¬ 
deutend. Somit betrug die gesamte Rück¬ 
zahlungssumme rund 75 fl. Er konnte 
sie sofort erlegen oder auch Jahr für 
Jahr die Zinsen und den Rückzah - 
lungsteil begleichen. Die meisten 
Untertanen zahlten ihren Anteil sofort, 
die Quittungen sind auch noch vielfach 
in den Häusern vorhanden. 
Natürlich erscheinen die grund- und 
vogtherrschaftlichen Lasten, weil 1848 ab¬ 
geschafft, nicht mehr in den um 1870 fer¬ 
tig gestellten neuen Grundbüchern bei 
den Bezirksgerichten auf; wohl aber die 
Sammlungen für Pfarrer und Mesner- 
Schulmeister, weil sie auf Privatverträ- 
gen fußten. Die meisten jener Bauern, 
bei denen der Pfarrer auf Grund des 
Stiftbriefes des Vikariates (Pfarrei) 
sammeln gehen konnte, — alte Pfarre 
und Wulln — leisteten ihm auch nach 1848: 
je 1/4 Korn, 1/4 Hafer, 6 Eier und 
1 Reistl Haar, einige entrichteten ihn 
ganz oder teilweise dem Mesner-Schul- 
meister, der übrigens von allen auch 10 
Läutgarben erhielt. Kleinere Gutsbesitzer 
wie der Hofstätter in Pernerstorf hatten 
nur 1/8 Korn und Hafer und 3 Eier 
und 1 Reistl Haar zu leisten. — Bei 
den Bürgerhäusern im Markte stehen
	        
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