Volltext: Aus der Vergangenheit der Pfarre Putzleinsdorf im Mühlviertel

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 Aehnlich wie bei der Herrschaft Fal- 
kenstein waren die Mautansätze wohl 
auch bei anderen Herrschaften. Für Putz-, 
leinsdorfs Handel waren besonders die 
Mauten von Neufelden (Herrschaft 
Marsbach) und von Ottensheim (habs¬ 
burgisch) von Bedeutung. Wiederholt 
kam es vor, daß Herrschaften oder de¬ 
ren Pfleger an bisher mautfreien Orten 
neue Mauten errichteten. Dagegen wehr¬ 
ten sich natürlich die geschädigten Orte 
nach Kräften. So errichtete der streit¬ 
lustige Pfleger von Marsbach Veit Tat- 
tenpeck eine neue Maut in Obermühl. 
Aber die Märkte Rohrbach, Haslach, 
Aitgen, Sarleinsbach, Putzleinsdorf und 
Hofkirchen begannen gegen ihn einen 
Prozeß, der mit Endabschied vorn 23. 
Februar 1591 zugunsten der genannten 
Märkte entschieden wurde (Karl Haß- 
leder, Geschichte des Marktes Neufel¬ 
den, Linz 1908, S. 86). 
Auch willkürliche, ungerechte Erhö¬ 
hungen der Mautansätze an ordnungs¬ 
mäßig bestehenden Mauten kamen nicht 
selten vor. So erlaubte sich etwa ein 
Jahrhundert nach der Niederlage Tat- 
tenpecks der Marktrichter von Neufel¬ 
den Jeremias Peßler gewalttätige 
Uebergriffe bei der Mauteinhebung und 
ließ verschiedene Bürger der umliegen¬ 
den Märkte, wenn sie seine Forderun¬ 
gen nicht zahlten, in Arrest setzen, so 
auch am 21. März 1680 den Michael 
Wöß von Putzleinsdorf, der in Neufel¬ 
den für eine Schuld ein Pferd übernom¬ 
men hatte. Wöß wurde sieben Tage im 
Kerker gehalten, bis er die verlangte 
Maut wirklich bezahlte. Aber am 18. 
Juni desselben Jahres kamen abermals 
Vertreter der oben genannten Märkte 
und Lembachs in Rohrbach zusammen, 
unterfertigten eine Beschwerdeschrift an 
die Landeshauptmannschaft und verban¬ 
den sich zu gemeinsamer Tragung der 
Kosten eines etwaigen Prozesses. Es kam 
wirklich zu einem solchen, die Verhand¬ 
lungen zogen sich bis 1698 hin, aber zum 
Schlusse siegten doch die 7 Märkte und 
die Herrschaft Marsbach, die sich für 
die Forderungen Petzlers eingesetzt hatte, 
mußte die gewaltigen Prozeßkosten (1097 
fl. 6 Schillinge 11 Pfennige) ersetzen 
(a. a. O. 142 ff.). 
Neben den Geld- und Naturalabga¬ 
ben mußten die herrschaftlichen Unter¬ 
tanen auch Hand- und mußten für 
die Herrschaften leisten. Auch diese, all¬ 
gemein Roboten genannt, sind in den 
Urbaren verzeichnet. Nach dem Urbar 
des Jahres 1607 sollten alle Untertanen 
der Herrschaft Falkenstein 14 Tage, es 
sei mit der „Zaug" oder Hand, ro¬ 
boten. Jedoch stand es der Herrschaft 
frei, die Robot oder das Robotgeld 
zu nehmen. Ein Geldanschlag für die 
Hand- und Spanndienste findet sich in 
den Urbaren nicht. Daß besonders im 
18. Jahrhundert viele Roboten in Geld¬ 
zahlung verlangt wurden, läßt die Domi- 
nikalfassionstabelle der Herrschaft Alten- 
hof-Falkenstein vom Jahre 1750 (im 
Landesarchiv in Linz, Akten der Herr¬ 
schaft Falkenstem-Altenhof) erkennen. 
Unter allen angeführten Einnahmspo¬ 
sten ist das Robotgeld der höchste; es 
Betrug 1358 fl. (Gesamteinnahmen der 
Herrschaft 7928 fl.). Für die Putzleins¬ 
dorfer Bürger- und Urbarsbauern im 
Besonderen war vorgeschrieben: „Erst¬ 
lich müssen sie die Hofwiesen (bei Fal- 
kenstetn-Altenhof) räumen und mähen; 
dann zu der Brache mit 12 Pflügen im 
Hoffeld ackern; desgleichen auch zum 
Haferbau; mehr (= ferner) das Brenn¬ 
holz vom Wald in die Laitstatt unter¬ 
halb Hamet führen, oder so man das 
Brennholz in der Leiten bei Falkenstein 
gewinnt, sind sie samt den 25 Bauern 
des Amtes Hamet das Holz aus der 
Leiten zum Schloß zu führen schuldig. 
Die Untertanen aber in diesem und den 
anderen Aemtern, die nicht Zug und 
Vieh haben, braucht man zu anderer 
Robot." 
Die Putzleinsdorfer Bauern des 
Amtes Hamet mußten auch mithelfen 
beim Mähen der Hametwiese. Endlich 
ist bei diesem Amte im Urbar des Jah¬ 
res 1562 noch verzeichnet, «daß der 
Schneider in der Schreiberöd die Briefe 
(von Fallenstein-Altenhof) nach Putz- 
leinsdorf tragen mußte. 
Von den allgemeinen Aufzeichnun¬ 
gen der Urbare hatten natürlich auch für 
Putzleinsdorf die über Jagd und Fische¬ 
rei, die über das Freigeld und Siegel¬ 
und Schreibgeld bei Ausstellung von Ur¬ 
kunden Bedeutung. Ueber die Jagd sa¬ 
gen die Falkensteinerurbare: „Diese 
Herrschaft hat das Rot- und Schwarz- 
wild auf allen ihren Gründen, gleicher¬ 
maßen das „Reysgejaidt-Raubwild" zu 
jagen oder dasselbe zu verlassen (= ver- 
pachten)." Unter den Fischwassern der 
Herrschaft Falkenstein wird auch der 
Taglesbach samt den Nebenbächen in¬ 
nerhalb des untertänigen Gebietes 
(Moosbachl, Viehbachl beim Vieböck 
und der Lembach, jetzt Kainerstorferbachl 
geheißen) angeführt. Die Herrschaft hielt 
sich bei (.Putzleinsdorf (Fischerhäusl) einen
	        
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