Volltext: Aus der Vergangenheit der Pfarre Putzleinsdorf im Mühlviertel

anschlag dafiür schwankte bedeutend, er 
ist folgendermaßen ausgewiesen: 
Korn: 
Hafer: 
1734 u. 1735 
: 113 fl. 
26 
kr. 1 Pf. 
68 
fl. 37 
kr. 
2 
Pf. 
1736; 
154 fl. 
16 
kr. 2 Pf. 
102 
fl. 66 
kr. 
1 
Pf. 
1737: 
170 fl. 
9 
kr. 1 Pf. 
137 
fl. 15 
kr. 
3 
Pf. 
1738: 
146 fl. 
42 
kr. 3 Pf. 
123 
fl. 31 
kr. 
2 
Pf. 
1739: 
170 fl. 
9 
kr 21/2 Pf. 
137 
fl. 15 
kr. 
3 
Pf. 
Wie oben erwähnt, mußten 2 Häu¬ 
ser der Herrschaft Landshaag den Ge- 
treidezehent dem Pfarrer von Sarleins-- 
bach liefern. Auch die Herrschaft Fal¬ 
kenstein hatte den Zehent mancher un¬ 
tertäniger Güter anderwärts vergeben, 
so den ganzen Zehent zweier Häuser in 
Pernerstorf, jetzt Nr. 1 und 2, an das 
Gotteshaus in Putzleinsdorf, von einem 
Hause in Kainerstorf (jetzt Reiter) einem 
Bauer in Krien und von einem Hause 
in Taglesbach an Oswald Salburger. 
Dieser hatte auch noch zwei Drittel Ze¬ 
hent von den zwei Falkensteinischen Gü¬ 
tern in Krien inrte. Andererseits hatte 
die Herrschaft Falkenstein auch wieder 
Gilten anderer Herrschaften inne, z. B. 
den Vogthafer (jährlich 2 Metzen) von 
dem der Herrschaft Berg bei Rohrbach 
unterstehenden Gute in Gramsreut (jetzt 
Höglinger). 
Ueber die Art der Leistung sagen 
die Falkensteiner-Urbare übereinstim¬ 
mend: „Die Vogtleute zu und außer 
Putzleinsdorf werden in die Stift nicht 
gefordert (= brauchen ihre Leistungen 
nicht selbst an den Herrschaftssitz zu brin¬ 
gen), sondern der Dienst wird durch 
die Amtleute eingenommen und sind diese 
der Herrschaft Falkenstein darvon nicht 
mehr zu leisten schuldig als jährlich am 
Karfreitag: 3 Pfund 4 Batzen Eier (1 
Pfund = 240 Stück, 1 Batzen = 16 
Stück, also im ganzen 784 Stück Eier), 
70 Hennen, 70 Käse, 30 Schött gehechel¬ 
ten Haar und 5 Mut 1 Metzen Hafer 
(also im ganzen 151 Metzen)." Die 
Zusammenzählung der Einzelleistungen 
aller Vogtholden gibt bedeutend mehr, 
nämlich 970 Eier, 126 Hennen, 95 im 
32 Schött Haar und 239 Metzen Hafer. 
Ein Teil dieser Leistungen war eben 
anderweitig vergeben, der Rest diente 
als Zahlung für die Amtleute, deren 
Haupt der Richter von Putzleinsdorf 
war. In dem Urbar des Jahres 1562 
heißt es: „Die Uebermaß über solche 
Summe (die nach Falkenstein geliefert 
werden mußte) steht einem Richter von 
Putzleinsdorf von Gerichtswegen zu.“ 
Im ganzen bekam die Herrschaft Falken¬ 
stein von allen ihren Untertanen an 
7 
Diensten (in Geld umgerechnet) 237 fl.; 
davon leisteten die Putzleinsdorfer (Bür¬ 
ger und Urbarbauern) rund 36 fl. 
Eine weitere Einnahme brachte den 
Herrschaften die Maut, die sie an ver¬ 
schiedenen Orten für ein- und ausge¬ 
führte Waren einhoben. Die Herr¬ 
schaft Falkenstein hatte um 1570 eine 
Hauptmaut in Wildenranna und 3 Ne¬ 
benmauten in Niederranna, Hofkirchen 
und in Klaffer. Von diesen 3 kleine¬ 
ren Mauten kam für Putzleinsdorf wohl 
nur die Salzmaut in Hofkirchen (von 
jedem Küfel 2 Pfennig) in Betracht, 
die in Klaffer betraf ja nur ungarisches 
Vieh, das nach Bayern ging und die 
in Niederranna Schmalz aus Böhmen, 
das auf Schiffen über Passau nach 
Bayern und Tirol geführt wurde. Aber 
die Hauptmaut in Wildenranna, wo 
fast alle Handelsartikel verzollt werden 
mußten, hatte natürlich auch für die 
Putzleinsdorfer Geschäftsleute Wichtig¬ 
keit. Darum mögen die im Urbar des 
Jahres 1570 aufgestellten Mautansätze 
vollständig wiedergegeben werden. (Zu 
den Zahlen ist überall, wenn nicht an¬ 
ders bemerkt, Pfennig zu ergänzen.) 
 Von einer Kufe Schellenberger oder 
Mühlbacher Salz im Holz 6 (Schellen¬ 
berg ist bei Berchtesgaden, Mühlbach ?), 
von einem Saumsalz (säumen = tra¬ 
gen, Saum = die Traglast eines Tie¬ 
res, in Oesterreich bis 1875 = 154 Kilo¬ 
gramm) 4, von einem kleinen Küfel 
Salz 1/2, von einer Tonne (einem gro- 
ßen Faß) Honig oder Heringe 12, von 
einem Zentner Schmalz, Käse oder Oel 
6, von einem Saum Getreide 2, so oft 
ein Metzen Getreide, es sei Weizen, 
Korn, Gerste, Erbsen oder Hafer ge¬ 
führt wird, 1, von einem Metzen Malz 1, 
von einem Eimer Wein 4, 1 Eimer Bier 
3; 1 Roß oder Ochs 4, 1 Kuh 3, 1 
Kalm 2, von 1 jungen Kalb oder 1 
Geiß oder 1 Schaf 1, 1 feisten Schwein 
3, 1 mageren Schwein 2, von 1 Haut 
oder von 4 Fellen 1; von 1 ganzen 
Stück Wollentuch 4, 1 Stück harten 
Tuch 2, 1 Stück Zwilch 3; von „einem 
Steig" (?) Hopfen 8; von Kramgü¬ 
tern (Krämerwaren), darnach sie sind, 
die Steig groß oder klein, was einer 
auf dem Rücken trägt, 2; von einem 
Strang (?) Schüsseln 3, von 1 Hundert 
Tellern 1, von 1 Schock (60 Stück) 
Messerklingen 8; von einem Karren mit 
Häfen (Topfen) 3; von einem Fuder 
Fische, es seien Karpfen oder Hechte, 
3 Fische; von einem Pfund Krebse 2 
Pfennig.
	        
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