Volltext: Aus der Vergangenheit der Pfarre Putzleinsdorf im Mühlviertel

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jährliche Summe von 800 Gulden. Er 
starb 1568. Sein Sohn Heinrich wurde 
1608, nachdem er katholisch geworden 
war, in den Freiherrenstand erhoben und 
dessen Nachkommen erhielten 1665 un¬ 
ter Leopold I. den Grafentitel. 
 
Außer der Herrschaft Falkenstein 
und dem Kloster Niedernburg (Herr¬ 
schaft Landshaag) waren in der Pfarrei 
Putzleinsdorf wahrscheinlich schon im 16. 
Jahrhundert, jedenfalls aber zur Zeit 
Josefs II., folgende Grundherrschaften 
vertreten. Ein Haus in Krien (jetzt 
Mltendorfer) und die Krienmühle unter¬ 
standen der Herrschaft Rannariedl, das 
Kepplingerhaus in Gramsreut dem 
Stifte Schlägl, das Wimmergut und ein 
Haus in Neundling (Falkinger) dem 
Pfarrer von Sarleinsbach — die Le¬ 
henbriefe aber stellte das Bistum Pas¬ 
sau oder Landshaag aus —, das Stei- 
ningergut der Herrschaft Wittinghausen 
in Böhmen (der Grunddienst und Ze¬ 
hent gehörte dem Gotteshause St. 
Thomä): das Edergut, die 3 Häuser 
in Streinesberg und das letzte Haus in 
Neundling (Kehrer) gehörten zu Helfen¬ 
berg, der Wögerhof zur Herrschaft Göt¬ 
zendorf und die 4 Häuser in WuIIn zur 
Herrschaft Marsbach. 
 
b) Leistungen an die Herrschaften. 
 
Ueber die Leistungen an die Herr¬ 
schaften geben die Urbare Ausschluß. 
Für Putzleinsdorf und seine Umgebung 
kommen natürlich die Urbare der Herr¬ 
schaft Falkenstein vornehmlich in Be¬ 
tracht. Die Bürger von Putzleinsdorf 
zahlten vor 1570 kein Geld nach Fal- 
ienstein, nachher aber alle mitsammen 
3 Pfund Pfennige (1 Pfund = 240), 
und zwar zu Michaeli. An Naturalien 
hatten sie jährlich jeder 2 Metzen Hafer, 
1 Käse, 10 Eier und 2 Hennen zu lie¬ 
fern, nach 1607 waren für je 2 Bürger 
nur mehr 3 Hennen vorgeschrieben. 
Diese 2 Metzen Hafer waren nicht 
der eigentliche Zehent, der gehörte ja 
1570 noch nicht der Herrschaft Falken-, 
stein, sondern nur der sogenannte Vogt- 
hafer, der wie die anderen Lieferungen 
für den Schutz der Herrschaft gezahlt 
werden mußte. Darum ist auch kein Korn 
angegeben. — Nach dem Zehentan- 
schlag des Jahres 1758 leistete jeder 
Bürger 1 Metzen 2 Viertel Korn und 
3 Metzen 2 Viertel Hafer. Also betrug 
der eigentliche Grunddienst an Getreide, 
der Zehent im engeren Sinne, 1 Metzen 
2 Viertel Korn und ebensoviel Hafer. 
 
Die Urbarsbauern leisteten je nach 
der Größe des Gutes 3 bis 7 Metzen 
Hafer an Getreide; das übrige war 
bei allen gleich, nämlich je 2 Hennen, 
2 Käse, 20 Eier und 1 Schott gehechelten 
Haar. Im Urbar des Jahres 1562 heißt 
es in der Uebersicht aller Untertanen- 
Ieistungen: „30 Schott sind 120 Pfund“, 
also 1 Schott = 4 Pfund. Die zwei 
Mühlen der Herrschaft Falkenstein bei 
Putzleinsdorf, die Obermühle (jetzt 
Stölzlmühle) und die Neumühle, hatten 
nur den sogenannten Kucheldienst, näm¬ 
lich je 2 Hennen, 1 Käse und 20 Eier, 
aber kein Getreide und keinen Haar zu 
liefern. AIs Geldentschädigung für die 
genannten Naturallieferungen gibt das 
erwähnte Urbar folgendes an: 1 Henne 
= 12 Pfennig, 1 Käse = 8 Pf., 3 
Eier = 1 Pf., 1 Pfund Haar = 8 Pf., 
1 Metzen Hafer = 10 Kreuzer, 1 Metzen 
Korn = 15 kr. 
 
Die Leistung der Bauern des Am- 
tes Hamet betrug in Geld 1 bis 2 
Batzen, an Naturalien 2 Hennen, 2 Käse, 
20 Eier, 4 Metzen Hafer und ein 
„Krautpaumb?" Für den Grunddienst, 
den die Urbarsbauern dem Kloster Nie- 
dernburg (Landshaag) im 16. Jahr¬ 
hundert entrichten mußten, fand ich keine 
Angabe; jedoch dürfte er jchon damals 
kaum anders gewesen sein, als im 18. 
Jahrhundert und für diese Zeit lernen 
wir wenigstens die Gesamtleistung aus 
der Dominikal-Fassionstabelle kennen, 
die unter Maria Theresia zur Festsetzung 
der Landsteuer wie bei anderen Grund- 
herrschaften, so auch bei Landshaag ver¬ 
fertigt wurde. Sie ist vom 10. Dezem¬ 
ber 1749 datiert, vom Niedernburgischen 
Verwalter in Landshaag Joh. Leopold 
Schiefermüller abgefaßt und gibt schon 
im langatmigen Titel den Inhalt deut¬ 
lich an, er lautet: „Domin ikal-Fassions- 
tabeile aller und jeder Einkünfte und 
Nutzungen von allen Realitäten der in 
dem Mühlviertel gelegenen, dem uralt 
Löbl. Kail. (Kaiserlichen) Stift und 
Frauenkloster Niedernburg in Passau ge¬ 
hörigen Herrschaft Landshaag in Oester¬ 
reich ob der Enns". (Landesarchw in 
Linz, Musealarchiv, Akten der Herr¬ 
schaft Altenhof-Falkenstein). 
Zur Grundlage dieses Einbekennt¬ 
nisses dienten die Einkünfte der sechs 
Jahre 1734 - 1739 einschließlich. AIs 
letzter Posten ist der „Putzleinsdorfer 
Dienst" angeführt. Er betrug im gan¬ 
gen 3 Mut (= 90 Metzen) und 3 Viertel 
Korn und 4 Mut 17 1/4 Metzen 
(= 1377 1/4 Metzen) Hafer. Der Geld-
	        
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