Volltext: Beschreibung der Pfarre und Gemeinde Hohenzell bei Ried im Innkreis und deren Umgebungen

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2) ferner? mit vorn Felde einzuhebenden und in Sack 
einzuleitenden Zehenten von allen Fruchtgattungen, welche 
von 5186V, Joch z» ganz, von 176 Joch zu 2 Mit¬ 
theilen, von 232 Joch zu halb, von 252 Joch zu 1 Mit¬ 
theile und von 28 Joch zu 1 Sechsttheile zehentbaren, unter 
210 Holden vertheilten Feldgrüudeu bezogen wurden. 
Im Jahre 1815 wurde von der königlich bayerischen 
Regierung die Expositur Patigheim als eine selbstständige 
Pfarre erklärt und es mußten zur Psarrdotatiou 48, in 
Patigheimer-, Schildorner- und Neithofner-Pfarre gelegene 
Zehentholden aus der damals vakanten Psarrpfründe Hohen¬ 
zell abgetreten werden. 
Dieses Verhältnis blieb fortbestehend auch dann noch, 
als im Jahre 1821 Patigheim wieder die Eigenschaft einer 
von Hohenzell abhängigen Expositur erhielt; der Zehent 
blieb dem Expositns in partem salarii überlassen und 
Expositns Schaschiug ermöglichte die Erhebung des 
Zehents auf dem Felde durch den Ankauf eines Bauern- 
Gntcls. 
Dem Pfarrer von Hohenzell verblieb noch das Zehent- 
recht über 162, in ben Pfarrbezirken Hohenzell, Tuinelts- 
heim, Peterskirchen, selbst Taiskircheu gelegene Zehentholdeu 
und genoß selbes bis zum Jahre 1848; seit der tut Jahre 
1849 durchgeführten Aufhebung des Unterthanenverhältnifses 
bezieht der Pfarrer eine Ablösungsrente per 1786 Gulden?) 
Im Jahre 1476 stand die Collatur, d. i. das Ver¬ 
leihungsrecht aus die Pfarren: Hohenzell und Pram¬ 
tlichen dem Bischöfe von Passau zu; allmählich wurde 
selbes landesfürstlich, insbesondere seit der Einverleibung 
des In,Viertels mit Oesterreich. 
0 Die jährliche Zehentsteuer betrug ausser den zu verschiedenen 
Kirchen-, Pfarrhof- und Schulhaus- Bauten zu leistenden Domiuikal- 
beiträgen bis zum Jahre 1849 durchschnittlich 246 Gnlden Con.-M. 
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