Volltext: Chronik der Pfarre Kirchdorf im Kremsthal

und es erfolgte die kaiserliche Entscheidung daß wegen Kirchdorf alles 
auf vorigen Fuß und altem Herkommen sein Verbleiben habe. 
Daher kam dann der Gebrauch, daß die Söhne aus hiesigen 
Handlungshäusern, welche mit Eisenwaaren, besonders Sensen Handel 
trieben, selbst dieses Handwerk bis gegen Ausgang des 18. Jahr¬ 
hunderts erlernten, sich zur genannten Zunft einverleiben ließen und 
jährlich ihre Auflage entrichteten. 
9. Ueber die Hebegelder 1667. 
Das Hebegeld sollte richtiger Enthebungsgeld heißen, und bestand 
darin, daß manche Herrschaften, sobald einer ihrer Unterthanen oder 
Pupillen durch Heirath oder Kauf sich unter eine andere Herrschaft 
begab, einen Theil des Vermögens desselben, gewöhnlich den zehnten 
Theil für sich in Anspruch nahmen und einheben ließen. 
Falsche Vermögensbekenntniße und Spionage mögen hiebei an 
der Tagesordnung gewesen sein. 
Auf Anregung des Anwaltes Johann Georg Haselland wurde 
nun 1667 zu Kirchdorf beschlossen, daß, wenn jemand von hier sich 
unter eine Herrschaft begibt, welche das Hebegeld nimmt, auch von 
dem abziehenden Kirchdorfer-Kinde der 10. Theil des Vermögens er¬ 
hoben werden sollte: begibt sich jemand von Kirchdorf unter eine 
Herrschaft, wo das Hebegeld nicht gebräuchlich ist, so solle auch nichts 
abgefordert werden. 
Nun heirathete eine Pupillin aus der Anwaltschaft unter die 
Herrschaft Leonstein, wo das Hebegeld eingefordert wurde. Der Anwalt 
erhob das Hebegeld per 10 fl. und verrechnete es dem Fürstbischof. 
Dagegen remonstrirte der Magistrat des Marktes und verlangte das 
Hebegeld für die Marktkasse. Welche Entscheidung hierüber erslossen, 
ist nicht ganz klar; Georg Villhaber sagt I. 160 es sei das Hebe¬ 
geld dem Markte zugesprochen worden, aber ein Schreiben des Herrn 
Peter Philipp von Dornbach aus Wolfsberg an den aus Haselland 
gefolgten Anwalt, den Marktschreiber Balthasar Hametner vom 23. 
Juni 1668 erwähnt vom Hebegelde nichts. 
Mit der Aushebung der Leibeigenschaft hörten übrigens von 
selbst die Hebegelder aus. 
10. Bau der Barbara-Kapelle 
Im Jahre 1667 kaufte Abt Nivard I. von Schlierbach vom 
Markte Kirchdorf Grund und Materialien, um eine Kapelle zu Ehren 
der heil. Barbara zu erbauen. Im Vertrag gebrauchte Abt Nivard 
das Wort Vogtei-Herrschaft; nun weigerten sich sowohl Rath als 
Bürgerschaft, den Vertrag zu unterzeichnen und berichteten hierüber 
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