Volltext: Chronik der Pfarre Kirchdorf im Kremsthal

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In den Herrschaften, welche in der alten und neuen Pfarre 
©trAhnrf Resiknnaen in eigener Verwaltung und Unterthanen hatten, 
«Ä2LW8-M durch Absterben der Geschlechter durch Kauf 
und Tausch, durch Erbschaft oder sonstige Vergabung eingetreten sowie 
auch dadurch, daß die Erzherzöge, Könige und Kaiser von Oesterreich 
viele Güter, die ihnen von früher her geblieben waren an verdiente 
Adelsgeschlechter, wie Auersperg, Samberg, Salburg, oder an Kloster 
zu Lehm^gabm.^^ Veränderungen wurden im Verlause dieser Arbeit 
angegeben, andere sönnen nicht mehr aufgeklärt werden. Das ur¬ 
sprüngliche Verhältniß der Unterthanen blieb im Ganzen ausrecht bis 
zum Jahre 1848. 
Viele Häuser leisteten jährlich einen Zehent an die Herrschaften 
und swar von den Grundstücken, die ausdrücklich als zehentpflichtig be¬ 
zeichnet waren und zwar von Waizen, Korn, Gerste und Hafer. 
Mehrere Bauerngutsbesitzer von Hausmann'ng und Kremsdorf gaben 
den Rehent theils dem Pfarrer von Kirchdorf, theils an das Stift ju 
Schlierbach, welches in alter Zeit einen Zehentstadel unweit dem Zu- 
sammenfluße des Kalvari- unb Angerbaches gehabt hatte. Wieder an¬ 
dere leisteten einen Zehent an Kremsmünster als Besitzer der Herr¬ 
schaft Pernstein, welches auch im Anger vor Alters einen Zehentstadl 
beseßen hatte. 
Dir empfangsberechtigten Herrschaftsbesitzer oder Zehentherren 
schickten zur Zeit der Ernte einen Auszeiger auf das pflichtige Fetd, 
welcher das zehnte Mandel oder die zehnte Mahd mü emem Stauden¬ 
zweige bezeichnete; das 10. oder fo u. so titelte Mandel blieb stehen 
und die bezeichnete Mahd blieb liegen, wahrend der Landwtrth das 
sättige erntete; da geschah es wohl oft daß man dte zehnte Mahd 
oder das zehnte Mandel absichtlich kleiner machte oft bloß um dem 
Auszeiger ein Schnippchen zu schlagen; aber nicht selten fing der Aus- 
zeiger an einem unerwarteten Ende an unb bann blieben bte dünneren 
Garben den Zehntpflichtigen selbst. Der Getäuschte bekam das Aus¬ 
lachen. 
Andere Unterthanen mußten an bie berechtigten Herren etnen 
Blntzehent geben, ben sogenannten Küchendienst; so spendeten folgende 
Bauern, als ber Pratstruinmer, Ebenhöchwimmer, Wimmer unb Schrägen 
zu Wimm, Pichlbauer in ber Boxleithen, Hochwtmmer zu Nußbach, 
Messerauer, Wimmer zu Lauterbach, Vorder-Rastmger am Ztehbcrg 
dem Pfarrer zu Kirchdorf, Fasching- unb Herbsthühner, Oster-Eter unb 
und Käse. Martinigänse. 
Aehnliche Dienste gab es nach altem Herkommen an verschiedene 
Herrschaften.
	        
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