Volltext: Chronik der Pfarre Kirchdorf im Kremsthal

- 132 — 
Schlierbach, Sinzendorf, Rohr und Leonstein, das Stift Kremsmünster 
die Grafen im Traungau, dann die Herzoge von Baiern- und Oester¬ 
reich und die Bischöfe von Bamberg, theilten von ihren Grundstücken 
aus an Leute, die ihnen zu Gesichte standen oder die ihnen schon ge¬ 
dient hatten und erlaubten denselben, sich Häuser zu bauen und die 
angewiesenen Grundstücke anzubauen. 
Zum Häuserbau lieferte der Herr das Materiale, Holz, Steine 
und Kalk umsonst, stellte den angehenden Hörigen oder Zinsbauer 
auch Arbeitsleute unentgeltlich zur Verfügung und half bei der ersten 
Einrichtung aus. 
Das Entstehen der Bauernhäuser und Handwerkerhäusel nahm 
seinen Ursprung auf Grund des Erbpachten 
Wer auf Herrengrund ein Haus baute und aus einer Waldblöße 
ein Feld oder eine Wiese machte, wollte für sein Bemühen und sein 
Risiko eine Entschädigung haben und diese Entschädigung bestand zu¬ 
nächst darin, daß der Grundherr dem Kolonen oder Neubauer die 
Versicherung gab, ihn und seine Nachkommen nicht aus den neuer¬ 
bauten Hause und von den frisch kultivirten Gründen zu vertreiben. 
Der Herr wollte aber auch den Grund nicht umsonst gegeben 
haben, darum mußte der Bauer oder Handwerksmann jährlich etwas 
bestimmtes oder auch unbestimmtes leisten. 
Bestimmte Leistungen waren jährlich ein Theil der Ernte als 
der 10., 15., 20. Theil der Feldfrüchte, oder ein Theil des Biehnutzen 
z. B. jährlich (von der Schöngrub 1 Kalb nach Spital) Hühner, 
Gäuse u. s. w., dann einige Tage unentgeltliche Arbeiten, die Robott. 
Unbestimmte Leistungen waren Beiträge, wenn der Herr in den 
Krieg zog, einen Sohn oder Tochter ausheirathete, an seinem Hause 
oder Schloße, oder an einer Patronatskirche bauen ließ und endlich 
bei Sterbefällen. 
Starb der Hörige oder Unterthan, so fiel dem Herrn ein Theil 
der Erbschaft, gewöhnlich 10 Procent zu, das Mortuarium oder das 
Sterbfallgeld, anderwärts das Besthaupt genannt, starb der Grund¬ 
herr, so mußten die Zinsbauern oder Häusler die Belafsung auf dem 
Lehen- oder Pachtgut erbitten und etwas zur Anerkennung des Do- 
miniums zahlen. Die Herrschaft blieb also im Eigenthume des Hauses 
und Grundes, der Unterthan hatte die Nutznießung. 
In keiner für diese historische Arbeit benützten Quelle kommt 
der Name »Leibeigener» vor. 
Wie die Bauernhäuser der ehemaligen Pfarre Kirchdorf nach 
einander entstanden sind, ist leider nirgends verzeichnet. Als die 
PfarrbüÄer 1584 angelegt wurden, bestanden die Bauernhäuser alle 
und die kleineren Häuser fast alle, den Markt schätze ich auf 120 
Hausnummern.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.