Volltext: Wels

4. Wird ein Meister im Handwerk ge- 
fragt (um Auskunft angegangen), so soll er 
bei seinen Treuen antworten, bei Pfändung 
eines Viertungs {lU Pfund) Wachs. 
5. Wer gegen einen anderen freventlich 
handelt oder in der Zeche unzüchtig redet, 
ist in die Zeche um V- Pfund Wachs der- 
fallen. ^ „ 
6. Der Bruder (Mitglied) iu der Zeche 
werderl will, gibt 1 Pfund Wachs und 17 
Pfg., darnach zu jedem Qnatember 4 Pfg. 
7. Einem Meister im Burgfried, der 
in Handwerksdingen nicht gehorsam ist, mag 
das Handwerk (die Innung), die Knechte 
i(Gehilfen) verbieten, auch ist derselbe zur 
Stadtkammer mit 72 Pfg. zu Mandel (Ge- 
brauch) u. in die Zeche um 1 Pfund Wachs 
verfallen. 
8. Wenn ein Schneidergeselle im Bnrg- 
trieb Meister werden will, soll er zu 
Richter und Rat auf das Rathaus gehen und 
in die Stadtkammer 2 Pfund Pfennig ent¬ 
richten, sich auch über ehrliche Geburt und 
Aufitthriiug ausweisen, dann fich, fei er eines 
Meisters Sohn oder nicht oder habe er auf 
das Handwerk geheiratet, beim .Handwerk 
melden, dann 24 Stück der Materie« (Ge- 
genstände) machen, zu deren Beschau zwei 
vom Rate verordnet werden, auch 2 Pfund 
Pfg. zum Handwerk erlegen, ein Meisterssohn 
aber, und wer ins Handwerk arbeitet. Nur 
t Pfund Pfg. Ein angehender Meister 
ist schuldig, den Meistern und Meister- 
innen ein Mal und 2 Pfund Pfg. zum 
Bertrinken zu geben, ein Meisterssohn und 
wer ins Handwerk heiratet, nur 1 Pfund 
Pfg., zur Schneiderzeche und Bruderschaft. 
U. l F. (Unsere liebe Frau, Gottesmutter)
	        
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