zu den Normal-Lehrplänen. 43
und gleichwohl ordentlich gerade zu schreiben. Für die Be-
dürfnisfe des Praktischen Lebens dürfte es sich empfehlen,
auf Geläufigkeit in den obersten Abtheilungen einiges Ge-
wicht zu legen.
Was die Formen der Buchstaben betrifft, so erscheint
wohl die Forderung gerechtfertigt, daß in den verschiedenen
Klassen einer Schule an denselben Formen festgehalten
werde. Im Einzelnen sind überflüssige Schnörkel und Ver-
zierungen zu vermeiden; die Größe der Buchstaben sei die
gewöhnlich im schriftlichen Verkehre übliche, das Zeichen
für jeden klar und bestimmt, so daß sich die kleinsten Theile
deutlich unterscheiden lassen. Feine Haarstriche, kräftige
Schattenstriche, gehörige Entfernung der Buchstaben und
Wörter von einander, ein ununterbrochener Zusammenhang
verbundener Buchstaben, Darstellung derselben unter einem
Neigungswinkel von 50—55°, Gleichmäßigkeit in Lage,
Höhe, Stärke der Buchstaben: diesen und ähnlichen Bedin-
gnngen einer deutlichen und gefälligen Schrift wolle der
Lehrer bei der Korrektur der Schreibübungen sein volles
Augenmerk zuwenden.
Es darf wohl nicht erst darauf hingewiesen werden,
daß der Schüler streng zu verhalten ist, bei allen schrift¬
lichen Arbeiten weß Gegenstandes immer schön zu schreiben,
wie denn auch jede Aufgabe von dem Sinne für Ordnung,
Sauberkeit und Regelmäßigkeit Zeugnis ablegen sollte.
I») Zeichnen.
A. Mn Volksschulen.
1. Aller Zeichenunterricht an Volksschulen ist Mafien-
untericht, d. h. alle Schüler einer Klasse sind gleichzeitig
mit einer und derselben Aufgabe zu beschäftigen.
2. Die zu zeichnenden Formen müssen demnach vom
Lehrer angesichts der Klasse und unter entsprechenden Erläu-
terungen korrekt und möglichst groß an die Schultafel, und
zwar derart gezeichnet werden, daß die Schüler- bei ihren
Arbeiten der des Lehrers zu folgen vermögen.
3. Der Unterrichtsgang muß ein mäßig fortschreitender
sein, damit ein allmähliches Vorwärtsschreiten der Schüler
ermöglicht werde.
4. Alles Zeichnen an den Volksschulen ist Freihand-