Volltext: Die Grundlagen für die Preisbemessung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Jahre 1919 [Heft 61/62/63]

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duktenpreise, welche auf die gestiegenen Güter- und Pachtpreise keiner 
lei Rücksicht nehmen, die Existenz der Neuerwerber in Frage stellen 
müssen, leuchtet ebensosehr ein, wie daß eine derartige Entwicklung 
wegen der damit verbundenen Wirtschaftserschütterungen nicht im 
allgemeinen Interesse liegen kann. 
Würde man jedoch auch geneigt sein, den erhöhten Zins 
ansprüchen des Bodenkapitals keine Rechnung zu tragen, so wird man 
nicht umhin können zu berücksichtigen, daß das bewegliche Kapital 
eine starke Erhöhung im Laufe der letzten Jahre erfahren hat und 
dementsprechend höhere Zinsansprüche rechtfertigt. Würde man bei 
einer kurzen Dauer der allgemeinen Teuerung von einer augenblick 
lichen Höherbewertung des lebenden und toten Inventars, soweit 
dessen Zinsansprüche in Frage kommen, absehen können, so ist dies 
gegenwärtig keineswegs der Fall. Infolge der verhältnismäßig 
schnellen Verjüngung des Inventars fällt die gesamte Erneuerung 
desselben nach und nach in vollem Umfang in die Zeiten der 
Teuerung, so daß, abgesehen von einer Überwertung der Zug- und 
Nutzviehbestände, der gegenwärtige tatsächliche Anschaffungswert des 
Inventars ein wesentlich höherer ist als im Frieden. Würde man 
die Viehbestände zu dem ungefähren Produktionskostenpreis bewerten, 
ferner das tote Inventar zum doppelten Friedenspreis, so würde sich 
ohne weiteres ein erhöhter Zinsanspruch von rund einer halben 
Milliarde Mark ergeben, wozu fernerhin die Zinsansprüche des er 
höhten umlaufenden Kapitals hinzutreten würden aT ). 
Man wird die Tragweite derartiger Verschiebungen ermessen, 
wenn man bedenkt, daß der Gesamterlös aus dem verkauften Brot 
getreide noch nicht 2y 2 Milliarden Mark erreicht. 
XII. Nicht-landwirtschaftliche Bedarfsartikel. 
In einem Gesamtbild der Wirtschaftsausgaben des landwirt 
schaftlichen Betriebes dürfen schließlich die Haushaltsausgaben nichi 
unerwähnt bleiben, insbesondere wenn dieselben so unverhältnis 
mäßige Preissteigerungen aufweisen wie die Kolonialwaren und die 
Erzeugnisse der Bekleidungsindustrie. Hier sind Preissteigerungen 
von 500—1000 % an der Tagesordnung. Gerade bei dem großen 
Verschleiß in der Landwirtschaft muß die Preissteigung von Schuh- 
werk und Kleidung doppelt hart empfunden werden. Wenn ein Paar 
halblange Stiefel früher 18, jetzt aber 120 M (+ 567 %) kosten und 
selbst dafür noch nicht zu haben sind, so fordert eine derartige Preis 
est Vgl!.' Seite 69.
	        
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